Israelitischer Reichs-Bote
- Journal
- Israelitischer Reichs-Bote
- Volume
- 8 (1882)
- Issue
- 39/40 (27.9.1882)
- Date
- 1882-09-27
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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frommen Israeliten Schall und Rauch, er ist in Ehrfurcht in seinem Herzen geschrieben und sein Glaubensbekenntnis:- אני מאמין באמונה שלמה welches er jeden Tag verrichtet, ist wirksamer, ist beseligender als dasjenige von Göthe. ״Der Gerechte lebt in seinem Glauben!" Habak. 2. 4. Und wenn Göthe in seinem Gedicht ״das Gottliche" sagt: ״Edel sei der Mensch hülfreich und gut! Denn das unterscheidet ihn von allen Wesen, die wir kennen!" so ist dieser Ausspruch nur eine Umschreibung der göttlichen Worte, die wir am heutigen Feste lesen: ״Wenn unter dir sein wird ein Dürftiger, einer von deinen Brüdern in einem deiner Thore, in deinem Lande, das der Ewige, dein Gott dir giebt, so erkühne sich dein Herz nicht, daß sich deine Hand verschließe vor deinem dürftigen Bruder. Sondem austhuen sollst du ihm deine Hand und ab- Helsen sollst du genügend seinem Mangel. Geber sollst du ihm, und laß es dein Herz nicht verdrießen, indem dl! ihm giebst, denn um dessenwillen wird der Ewige dich segnen in allen deinen Werken, und in allem Geschäfte deiner Hand!" Milde, Wohlthun, Mitgefühl mit Unglück und Schmerz ist das Wesen des Judenthums, begleitet jedes Fest, ist die eigentliche Festfreude des Juden. Durch alle Verordnungen, Lehren und Gebete des heutigen Festes geht der Grundgedanke: ״Ehre den Herrn mit deinem Vermögen, mit dem Erzeugnisse deines Erträges. Dann werden sich deine Scheunen füllen mit Fülle, und deine Kelter werden unter dem neuen Weine zusammenbrechen!" Spr. Sal. 3,10. Die Schriftstellerin George Sand sprach den Gedanken des Judenthums in folgenden Worten aus: La terre appartient ä dieu; mais il ne doit pas etre dans 868 desseins que 168 ans y crevent d’indigestion et que 168 autres y meurent de faim. (Die Erde gehört Gott; es kann nicht in seinen Absichten liegen, daß die Einen an Ueberfülle vergehen, nnd die Anderen vor Hunger sterben.) O, mögen die heiligen Schriften unserer Religion, mit ihrem herrlichen. Inhalte, über die mit Recht der Jude sich freuen, und ein הוהה rmr2s>-Fest begehen kann, mögen sie wieder dem Geiste unserer Jugend voll und ganz erschlossen werden, jene Worte, die köstlichste^ Nahrung der Jugend, die da sind: ״Köstlicher ab^Gold und kostbar Erz, süßer als Honig und Honigseim", (Ps. 19.) mögen sie wieder unserer Jugend zur Nahrung, zur geistigen Kost dsienM^Mög^^MML^nNM '^ver^Misch^u Familie der Grundsatz befolgt werden, Spr. Sal. 22,10. חנוך לנער על פי דרכו גם כי יזקין לא יסור ממנה ״Unterweise den Knaben nach seiner Anlage, (seiner kindlichen Fähigkeit) er geht dann im spätesten Alter nicht davon ab!" Möge wiederum die fromme, israelitische Mutter ihr Kind die Worte lehren: ״Höre mein Sohn die Unterweisung deines Vaters, und verschmähe nicht die Lehre deiner Mutter. Binde sie fortwährend auf dein Herz, knüpfe sie um deinen Hals. Wetin du gehest führen sie dich, wenn du schläfst wachen sie über dich, und wenn du erwachst unterhalten sie dich! Denn das Gebot ist eine Leuchte, und das Gesetz ein Licht; und lehrende Verweise sind der Weg zum Leben!" Spr. Sal. 6,20 ff. , Möge sich an uns allen das liebevolle Gebot unseres Gottes in diesen Feiertagen erfüllen: ושמחה בחגך ״Du sollst dich freuen an deinem Feste!" Wir sollen und wollen uns frenen mit Pflanzen nnd Erzengnissen unseres eigenen Bodens, mit der jüdischen Religion, und * diese Freude soll sich auf jeden erstrecken, der mit uns in irgend welcher Beziehung steht, so wie es heißt: ״Und freue dich an deinem Feste, du, und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levite, und der Fremdling und die Waise, und die Wittwe, die in deinen Thoren sind!" Dev gevichtLictze Giö. (Unlieb rerspätet Red.) Seitdem Bradlough im englischen Unterhause sich weigerte, den Annahmeeid aus die Bibel und den Namen Gottes zu schwören, weil er als Freidenker nicht an die Existenz Gottes glaubte, haben sich ähnliche Fälle bei den französischen Gerichten wiederholt und der gerichtliche Eid ist in Folge dessen Gegenstand der Berathung im französischen Abgeordnetenhause geworden. Für das Judenthum ist jene Frage schon seit seiner Entstehung gelöst. Der Glauben an Gott, und das Schwören bei seinem Namen, welches dieser Glauben involvirt, ist das charakteristische Merkmal des Jndenthums. 5. B. M. 10,20. את ד׳ אלקיך ״ תירא אתו תעבד ובו תדבק ובשמו תשבע :Den Ewigen deinen Gott mußt du ehrfürchten, ihm dienen, und ihm anhangen, und dann nur bei seinem Namen schwören." (Raschi giebt nämlich hierzu nach Siphri die Erklärnng אם יש בך כל המרות הללו שאתה ירא את שמו ועובד אתו בשמו תשבע (שמתוך שאתה ירא ״ את שמו תהא זהיר בשבותך) ואם לאו תשבע :Wenn jene Eigenschaften an dir sind, daß du fürchtest den Ewigen, seinen Namen, ihm dienst, dann wirft du bei seinem Namen schwören, (denn dadurch, Laß du seinen Namen fürchtest, wirst du gewarnt bei deinem Schwnre,) wenn du aber nicht, dann wirst du nicht schwören!" Die jüdische Religion legt schon dadurch ein Zeugniß für ihre Wahrheit, für ihre Ewigkeit ab, daß sie für alle Schwierigkeiten, welche jede Zeit, jedes Verhältniß bringt, Lösung, Aufklärung besitzt. Sie allein bleibt fest und umwandelbar im Sturm, in der Verwirrung der Zeiten. Jes. 26,4. ״Vertraut in dem Herrn auf immer! denn in dem Herrn ist ein ewiger Fels." 'בטחו בר עדי עד כי ביה ד׳ צור עולמים: Wir geben hier nach dem ״Univers Jsraelite" das Urtheil des Professors Glasson, Mitglied der Akademie, Professor des Civilrechtes an der Rechtsfakultät zu Paris, über,-den gerichtlichen Eid. (Nicht weil der Eid eine jüdische Frage bildet, sondern, weil es auch für jüdische Leser Interesse hat, über diese Angelegenheit Näheres zu vernehmen). ״Es ist nicht nothwendig. daß der Eid geleistet werde nach dem Ritus der Religion, indeffen kann die Partei, wenn sie es vorzieht, den Gd nach der religiösen Form leisten. (Fortsetzung folgt.) Fvankfnvt a. M. ערב י״כ fand die Beerdigung des Herrn Rentners Abraham Weiller statt. Das Privatleben, wie die ganze Wirksamkeit des Verstorbenen, war so vielfach durch Bethätigung aller Art Wohlthätigkeit, und menschenfreundlicher Akte rühmlich ausgezeichnet, daß eine sehr zahlreiche Betheiligung von Trauerbezeigenden aller Klassen und Confessionen zu erwarten war. Dies bewährte sich denn auch bei dem Leichenzuge, dem circa 150 Equipagen und eine große Zahl Personen zu Fuß folgten. Der Verstorbene war ein Anhänger der streng orthodoxen Richtung. Es wurde demzufolge keine Leichenrede gesprochen, da solche am ערב ״ב nicht gehalten werden darf. Wir können dem edlen Heimgegangenen nur Nachrufen: Jech. 18.חיה יחי המרבה ומוסיף כל הטבות ״ שבעולםEr wird leben, denn er vermehrte und vergrößerte das Gute in der Welt!" — Wir kommen eben von dem Leichenbegängniffe des Inhabers des weltbekannten Geschäftes in Häuten, Herrn Heinrich Heimann. Der Verstorbene war in jeder Beziehung ein edler, stets für Wohlthätigkeit bereitfertiger, und allerwärts dadurch geachteter Mann. Seinen sterblichen Ueberresten ward durch eine unübersehbare Menge Trauerbezeugender aller Stände, besonders auch der houte volee die Ehre einer Begleitung zur letzten Ruhestätte zu Theil. Sein Tod fand am י״כ statt, und erreichte der Verstorbene ein Alter von 60 Jahren. נח בשלום — Wie uns aus Offenbach mitgetheilt wurde, feiert daselbst am 1. Oktober d. I. Herr Rabbiner Di־. Formstecher das fünfzigjährige Jubiläum seines Amtsantrittes. Derselbe erfreut sich durch sein humanes Wirken einer allgemeinen Beliebtheit und in vielen Kreisen rüstet man sich, um dem Verehrten Ovationen zu bringen. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß überhaupt in Offenbach zwischen den christlichen und jüdischen Bewohnern das beste Einverstündniß herrscht und Letztere vielfach zu Ehrenämtern gewählt werden. — (Unlieb verspätet.) In dem Briefkasten einer Beilage zu Nr. 26 uns. Bl. vom 30. Juni c. gaben wir der Mittheilung eines uns. Correfpondeuten über eine arge Verspottung jüdischer Gebräuche, welche sich die ״Neue Welt" erlaubte, Raum. Auf jene Mittheilung wurde von uns bemerkt, daß die Sitte der כפרה keine rabbinische Satzung sei. Von geschätzter Seite geht uns nunmehr nachfolgende Erläuterung zu der von uns in Betreff der כפרה ausgesprochenen Ansicht zu. ,,Es muß auf Grund des ש״ע geltend gemacht werden, daß sich רמ״א, (s. א״ת idid.) auf einige der Gaonim und viele von den Acharonim sich berufend, für die Sitte entscheidet und dieselbe nachdrücklich mit den Worten :ואין לשנות״" empfiehlt. Wo aber einmal רמ״א sein schiedsrichterlich Wort gesprochen, da heißt es : "מי יבא אחרי הכרעת רמ״א," wer darf es wagen» der Entscheidung des A. Moses Jsserles entgegenzutreten. (מ״א ה' פסח) Ferner muß erwähnt werden, daß רמ״א. an denselben Stellen, wo.die Sitte^in Schutz genommen wird, nicht vergessen hatte, für dieselbe einen rechtfertigenden Umstand anzuführen, indem er schreibt: ״Und es. ist Sitte, daß Geflügel an Arme zu verschenken, oder es auszulösen, und den Betrag an Arme zu Verth eilen." Wir wissen, daß sehr streng orthodoxe Juden den Gebrauch der כפרה für kein דין halten, wie derselbe in vielen Gemeinde auch, wie z. B. in Polen und Holland nicht Gebrauch ist- Wir überlassen es natürlich jedem, es mit der כפרה nach Gutdünken zu halten; der Herausgeber ds. Bl Hallen diese vor uns gesehene Sitte nach wie vor bei. Wer anf unsere Mittheilung über die Sitte der כפרה von dem Gebrauch derselben znrückgeschreckt sein sollte, hat noch Gelegenheit dieselbe vor השענה רבה nachzutragen. — Der Reichstags-Abgeordnete Ludwig Löwe (Berlin) ein hervorragendes Mitglied der jüdischen HrrtzeL Kevy. (Nach dem Aneaire de la Societe des Stüdes juives) Gin Kapitel aus der Hßronik der jüdischen Wiirtyrinms. Forts, aus Nr. 37. (Nachdruck ohne Erlaubniß nicht gestattet.) Am 8 Dec: um 8 Uhr Morgens, hatte er sich auf den Weg begeben, zuerst nach Colmar gehend, wo er von me'ren Personen gesehen worden war, unter andern von dem Han-- delsmanne Edkofer, welchem er sagte, daß er nach Sierentz gehe. Desselben Tages kam er in Reguisheim an, wo er in einem jüdischen Restaurant aß, und die Nacht bei Seligmann Recksheim zubrachte. Des andern Tages, den 9. Dec begab er sich iu die Synagoge und verrichtete sein Gebet in Gemeindschaft mit den andern Israeliten des Dorfes. Zwischen 7 und 8 Uhr, machte er sich von Neuem auf den Weg, und begegnete auf dem Wege von Reguisheim nach Ensisheim dem Diener des Prosossen von Magenheim, welcher Holz in dem Walde holen wollte, Er bestieg das Fuhrwerk des Bedienten und stieg erst aus demselben im Dorfe Battenheim, nahe dem Haartwalde. Um Mittag hatte er in Habsheim, bei Salomon Haas gegessen. Eine halbe Stunde ungefähr von Sierentz angelangt, begegnete er M. de Waldner, Edelmann aus Sierentz, mit zwei Karossen, in welchen sich viele Leute befanden, unter Andern M. Spebbath, (oder Spegt,) Offizier im Schweizerregimente. Alle kannten ihn, und hatten ihn erkannt; noch weiter begegnete er dem Fuhrmann Schlaegeli. Es war da fast 4 Uhr Abends. Alle sahen ihn in Sierentz eintreten; er hatte en passant mit vielen Personen, unter Andern mit dem Gastwirth dei' Etoile gesprochen. In dem Hause seines Schwagers war er von folgenden Personen gesehen worden: Bis 8 Uhr Abends von einer Näherin, Namens Catherine, welche auf Tagearbeit bei seinem Schwager arbeitete. Bis 10 Uhr Abends von Jakob Sutter, und zwei Juden, Nathanel Dreifuth, und Jossel Ulmo. Um 10 Uhr kam der Gärtner des M. Waldner um Lichte zu kaufen, und Hirtzel bot ihm ein Glas Wein an. Da der Diener eine Stunde bei seinem Aufträge ausgeblieben war, und Mm. Waldner ihm deswegen Vorwürfe machte, entschuldigte er sich damit, daß man ihn bei Jsak so lange warten gelassen habe, weil derselbe sich mit Hirtzel und Sutter unterhalten habe. Um 11 Uhr hatte ihn der jüdische Bediente seines Schwagers noch bevor er sich schlafen legte, gesehen. Am folgenden Tage, 10 Dec., 6 Uhr Morgens, hatte ihn die Näherin Catherine sich ankleiden gesehen, Um */27 Uhr waren Joseph Schlitz und seine Frau gekommen, und hatten ihn bei Jsak gesehen. Um 7 Uhr war er in die Synagoge gegangen. Zwischen 7—8 Uhr war er mit seinem Schwager zu dem Gastwirth der 1a Oouroune, gegangen; er war dort von vielen Personen gesehen worden, und die Frau des Profossen hatte ihn um dieselbe Stunde vor ihrem Hause Vorbeigehen gesehen. , Nach der Denkschrift sah ihn die Frau des Profossen bei Jsak seinen Kaffee nehmen um 6 Uhr Morgens. Als sie sich darauf nach der M. de Waldner begeben hatte, hatte sie derserben gesagt: In der That, Madame. Sie trinken Ihren Kaffee nicht wie Jsak, denn der ißt Brod dazu. Endlich, noch immer zwischen 7—8 Uhr Morgens war Hirtzel mit Jsak auf das Schloß des Herrn v. Waldner gegangen, und war dort von dem Sohne des Herrn v. Waldner und dessen Erzieher gesehen worden. Indessen sich Herr v. Waldner erhob, verkauften sie dem Gärtner einen Marderpelz zu einer Mütze. Freitags, 11. Dec., erfuhr Hirtzel in Sierentz die traurige Nachricht; er würde sich sofort nach Wedelsheim begeben haben, wenn er die Sabbathruhe nicht hätte beodachten wollen. Sonntags machte er sich sofort aus den Weg, trotz dringlichem Bitten und Abmahnungen seiner Freunde. Unmöglich ist es, ein besser bewiesenes Alibi zu finden. Sierentz ist 12 Stunden von Hauzen entfernt, es gab um diese Zeit keine Eisenbahnen, ein mit aller Schnelligkeit gehender Wagen würde Hirtzel nicht zwischen 1V—11 Uhr Abends nach Hautzen gebracht haben, ohne zu berechnen, daß er bemerkt geworden sein würde. Was es für die Richter noch am Gravirendsten giebt, das ist, daß trotz der Weigerung, Hirtzel den Beweis seines Alibi führen zu lassen, sie nicht ganz die Zeugnisse zu seinem Gunsten entfernen konnten. Der obere Gerichtshof hatte in einer anderen Angelegenheit eine Commision in die Umgegend von Basel geschickt, bestehend aus^ Herrn v. Madame Rath am Obergerichtshof, einem Substituten, und einem Gerichtsschreiber. Diese Commission sprach , am 28 Dec. bei Herrn v. Waldner vor in Sierentz: sie erfuhr hier, durch die einmüthigen, verdachtlosen Erklärungen , des Herrn und der Diener des Schlosses. — Alles was Hirtzel über seine Anwesenheit in Sierentz in der Nacht des Verbrechens gesagt hatte. Tief von diesen Zeugnissen bewegt, schrieb Herr von MadamS am andern Tage, dem 29. Dec. dem ersten Präsidenten des Gerichtshofes ,,einen Brief, welchen dieser am Morgen vom 30 Dec. empfing, und ihn den Richtern mittheilte, in dem Augenblicke, als man bte. Sentenz verkündete. Die Richter blieben taub und blind! (Fortsetzung folgt.)