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Jüdisches Volksblatt · 1921-02-11 · 12 (11.2.1921) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1921)
Issue
12 (11.2.1921)
Date
1921-02-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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SM 2 HreftHs' FNkdMs DoNsÄE A. JSfÄK Mt. 12 ©oi Völkerbund in allen f,!enrit verbundenen An- Luh . pk gc.egenheilen verantwortllch i,t: unt.r der Voraussetzung, daß nichts in d'esem A.ike de? »SB Mandatar hindert, eine sc ich« Ve.cind arun A als er für angemcs e.i HM, mi. der Derwaltunz zu dem Zweck oer A-'sführ.ing der Leib l IKminungen dieses Artikel zu treffen; und .such unter der Voraussetzung, dass nichts in diesem Mandat so aufgefaßt wird, das; es dem Mandatar die Berechtigung gbt in ca'» mm Vcfüge oder die Verwaltung de: r.in mu el- Wan. chen gecheikig en Stötten e n «greifen de- ' ren Immunität garantiert ifi. , _ Artikel 14, — In Uecherelnstininrang: »>2 mit Artikel 9ä des Friedensve träges m t der bes Türkei, übernimmt der Mandatar die Ve- ' ' sar xflichtung, iobald als möglich eine befände e Fo Kommission ei?Msesten. um alle die ve st'ie- Kä denen religiösen Kemeinfchafren betreff toeit mo fragen und Ansvrüchen^u studieren n > <« res rni Dein. Bei der Zusammensetzung dieser Kam« . ' Dl Mission wird den in Frag« kommenden religlöan sen Interessen Rechnung getrag n werden. Der fäl Borsitzende der Kommission w rd durch den M Rat des Völkerbundes ernannt werden. Es inc wird die Aufgabe dieser Komm ssron ein, Lädst' für zu svrxen, dach gewi se he hg: Stä ten. reich' ligiöse Gebäude oder Plätze, die von dm' lst Angehörigen einer bestimmten R.I.pion mit nn besonderer Be ehrung angesehen werden, der au dauernden Aufsicht geeigneter Kö verschaffen sti! anvertraut werden,' dir die Angehörigen der au betrefsenden Religion vertreten. Dc Tie Auswahl der heiligen Stätten, relida giöscn Gebäude oder Plätze, die so über» so: geben werden, soll durch die Kommission gecu troffen werden, vorbehaltlich der Zustimmung c:: des Mandatars. eb Jedoch soll in allen in diesem Arrikel de behandelten Fällen das Recht und die Pf.icht hu hxK Mandatars, Ordnung und Anstand an de dem betreffenden Orte aufrecht zu erhalten, l*1 nicht beeinträchtigt werden und die Gebäude ui, Plätze werden den Bestimmungen der in de Palästina mit Zustimmung des Mandatars Le in Kraft zu setzenden Gesetze betreffs össentuo licher Denkmäler unterworfen sein, g/ Die gemäß diesem Artikel übertragenen '*$ Avfsichtsrechte werden durch den Völkerbund Zu garantiert sein. dei Artikel 15. — Ter Mandatar wird nv‘ dafür sorgen, daß vollständige Freiheit des Es' Gewissens und freie Ausübung aller Formen ,,deck An.acht.diens.es jedermann gesichert sind, - “r einzig unterworfen der Aufrechterl-altung * ßffentlicher Ordnung und Moral. Keine Un- . i terscheidung irgend welcher Art soll zwischen ft. den Einwohnern Palästinas auf Grund ihrer j. ■< ul jRajfe, Religion oder Sprache gemacht werden. . Niemand soll aus dem b oßen Gru.de seii.es ■ c\ religiösen Glaubens aus Palästina ausge- N„?> schlossen werden. Tas Recht jeder Gemeinschaft, ihre eigenst nen Schulen zur Erziehung ihrer eigenen Mit- °i glieder, in ihrer eigenen Sprache (gemäß den A>von der Verwaltung festzusetzenden Anforde- rungen allgemeinen Charakters betreffs der Erziehung) zu erhalten, soll nicht abgesprochen <3 oder beeinträchtigt werden. , U Artikel 16. — Der Mandatar soll ver» antwortlich sein, über die Missionsunternehmungen in Palästina eine solche Aussicht aus- »uüben, als sie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und guter Verwal- , tung verlangt werden kann. Eine solche Aussicht vorausgesetzt, sollen in Palästina keine '1 Maßnahmen getroffen werden, um eine solche Unternehmung zu hindern oder zu stören oder unterschiedlich vorzugehen gegen irgend einen Misiionär auf Grund seiner Religion oder £ Staatsangehörigkeit. Artikel 17. — Tie Verwaltung von Palästina kann auf freiwilliger Grundlage die s j.: gut Erhaltung von Frieden und Ordnung,;6 ■ sowie zur Verteidigung des Landes notwendi- [ gen Kräfte organisieren, jedoch unter der Aus- ■ ■. sicht des Mandatars, welcher sie nicht für andere als die oben angeführten Zwecke ver- B wenden soll, außer mit Zustimmung der Verwaltung von Palästina. Und solche 'Zwecke 1 ■ ausgenommen sollen keine mi italischen, Ma» rint oder Luftkräfte durch die Verwaltung von Palästina aufgestellt oder unterhalten werden. \ Nichts in diesem Artikel soll die Ver- , ■. [ waltung Palästinas hindern, zu den Kosten der : '} * Unterhaltung der Kräfte beizutragen, die von 1 f ■ dem Mandatar in Palästina unterha.ten wec» k den. ' , ■ Ter Mandatar soll berechtigt sein, iederk zeit die Erlaßen, Eisenbahnen und Hafen g von Palästina für die Beförderung von Trup- I pen und die Zufuhr von Heiz- und Nahrungs- V Mitteln zu benützen. - Artikel 18. — Ter Mandatar muß 7 dafür sorgen, daß kein Unterschied in Pa- * lästina zu Ungunsten der Staatsangehörigen i irgend eines, dem Völkerbund als Mitglied i ««gehörenden Staates (unter Einschluß der 1 jBqdi 'den Geigen,dieser .Staaten Eingetragenen Gesellschaften) im Vergleich zu den Angel>örigen des Mandatars, oder irgend eines auswärtigen Staates gemacht wird, soweit es sich um Besteuerung, Handel und Schifffahrt, Ausübung von Jndu'rie und Gewerbe oder Behandlung von Schiffen und Luftfahrzeugen handelt. In ähnlicher Weise soll in Palästina kein Unterschied zu Ungunsten von Waren, die aus irgend einem der genannten Staaten kommen oder für ihn bestimmt sind, gemacht werden, und es soll Freiheit des Durchgangs durch das Mandatgebiet unter billigen Bedingungen bestehen. Vorbehaltlich des Vorerwähnten und der anderen Bedingungen dieses Mandats kann die Verwaltung von Palästina auf Rat des Mandatars solche Steuern und Zölle auferlegen, als sie für notwendig hält und solche Schritte unternehmen, als sie für die Beförderung der Entwicklung der natürlichen Schätze des Landes und für die Mallung der Interessen der Bevölkerung für die Geeignetsten hält. Nichts in diesem Vertrag soll die Regierung von Palästina hindern, auf Anraten des Mandatars besondere Zollverträge mit irgend einem Staate zu schließen, dessen Territorium im Jahre 1914 zur Gänze in der asiatischen Türkei oder Arabien eingeschlossen war. A r t i ke l 19. — Der Mandatar wird in Vertretung der Verwaltung alle allgemeinen internationalen Verträge, die schon bestehen oder späterhin mit Billigung des Völkerbundes geschlossen werden, beobachten, betreffend Sklavenhandel, Handel mit Waffen und Muninon, oder Verkehr mit Chemilalicn, oder inbetreff der Handelsglffchheit, der Freiheit des Durchgangs in der Schiffahrt, Luftschiffahrt und des Post-, Telegraphen- und drahtlosen Verkehrs, oder des literarischen, künstlerischen oder industriellen Eigentumsrechtes. Artikel 80. — Ter Mandatar wird in Vertretung der Verwaltung von Palästina, soweit es die religiösen, besonderen und übrigen Bedingungen gestatten mögen, in der Ausführung irgend einer allgemeinen Politik Mitarbeiten, die vom Vülcerbund für die Verhütung und Bekämpfung von Krankheilen, mit Einschluß der Krankheilen von Pflanzen und Tieren, angenommen wird. A rt i k el 21. — Ter Mandatar wird innerhalb von 12 Monaten vom TaNnn des Inkrafttretens dieses Mandats die Einfü^ .ung und Turchführung eines Gesetzes über Altertümer, gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 421, Teil XIII, des Friedensvertrages mit der Türkei sichern. Dieses Gesetz soll das frühere ottomanische Gesetz über Altertümer ersetzen und in Bezug auf archäologische Forschungen den Angehörigen aller Staaten, die Mitglieder des Völkerbundes sind, gleiche Behandlung gewährleisten. Art ikel 22. — Englisch, arabisch und h e b r ä i sch sollen die offiziellen Sprachen Palästinas sein. Alle Erklärungen oder Inschriften in arabischer Sprache auf Marlen und Geld in Palästina sollen in hebräischer Sprache wiederholt werden und alle Erklärungen oder Aufschriften in hebräischer Sprache sollen in arabischer Sprache wiederholt werden. A rt i ke l 23. — Tie Verwaltung von Palästina soll die Feiertage der verschiedenen Gemeinden in Palästina als gesetzliche R u h« t a g e für die Mitglieder dieser Gemeinden anerkennen. Artikel 21. — Ter Mandata: sill dem Rate des Völkerbundes einen jährlichen Bericht über die im Verlaus des Jab-res unter-!nomwe.-en Ma'nahmen zur Durchführung de: ' Mandatsbestinuuungcn unterbreiten. Abschriften aller während des Jahres verlautbarten oder erlassenen Gesetze und Verord- ’ nungen sollen mit diesem Bericht mit über- ' reicht werden. I Artikel 25. — Wenn irgend eine Meinungsverschieden hei t ^e'cher Art ' auch immer, zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen entstehen sollte, welche nicht durch Verhandlung geordnet werden kann, soll diese Meinungsverschiedenheit dem ständigen interna t io n a le n Ge r i ch tshos unterbreitet werden, wie er im Artikel 14 des Covenant des Völkerbundes vorgesehen ist. A r ti ke l 26. — Tie Zustimmung des Rates des Völkerbundes ist erforderlich für irgend eine Abänderung der Besti mmungen des vorliegenden Mandates unter der Voraussetzung, das in dem Falle, daß die Abänderung durch den Mandatar vorgeschlagen wird, eine solche Zustimmung durch , eine Majorität igß. Rates gegeben werden kann. > Artikel 27. — In dem Fall der Beendigung des Mandates, das durch diese 'Erklärung dem Mandatar übertragen wird, soll der Rat des Völkerbundes solche Einrichtungen treffen, als sie notwendig erscheinen, um in Ewigkeit, unter der Garantie des Bundes, die durch die Artikel 13 und 14 gesicherten Rechte zu gewährleisten und unter der Garantie des Bundes Sicherheit zu schaffen, daß . die _ Regierung von Palästina zur Gänze die finanziellen Verpflichtungen erfüllen wird, die durch die .Verwaltung von Pa ä'iua ivä'rend der Ma d tstzeriode rechtmäßig eingegangen worden sind. Tie vorliegende Ausfertigung soll in dem Archiv des Völkerbundes deponiert werden und beglaubigte Absckiriften sollen durch den Gene ackeft t ir des Vkl erlundes an a'le Si -ne.- tarmächte des Fricdensvertrages mit der Türkei übermittelt werden. Geschloffen amdem.Tag des.. . . Balfours Dezlettbrief. Ter Entwurf des oben abgedruckten Mandates ist an den Sekretär des Völkerbundes (Sir E. Trummond) zusammen mit dem Mandat für Mesopotamien, mit einem von Mr. A. I, Balfour, dem britischen Delegierten beim Mlker.und, geserti^trn Beg'eitkries ü'ermittelt worden. Tiefer 'Brief war vom 6. Dezember 1920 datiert und war abgesandt von der Britischen Delegation, Hotel Beau Rivage, Genf. Er verlangte, daß das Mandat dem Rate des Völkerbundes vorgelegt werden wolle. Balfour erwähnt, daß Seiner Majestät Regierung „vollauf mit der französischen Regierung beraten hat, mit der sic in vollckom.re ec 1'eker.infimmnng über den Gegenstand ist." Er schließt den Brief mit dem Hinweis, daß im Interesse der Einwohner der Mandatsgebiete und mit der Absicht, ihnen mit der möglichst geringen Verzögerung die Vorteile des aus den Bestimmungen des Pakts ausgebauten Systems zukommen zu lassen, „Seiner Majestät Regierung die Aufmerksamkeit des Rates daraus lenkt, daß es ratsam ist, die gegenwärtig in Kraft stehenden vorläufigen Einrichtungen zu einem baldigen Abschluß zu bringen." Keren HajeM. Direktorium und Hauptbureau des Keren Hajessod. Das Direktorium des Keren Hajessod besteht zur Zeit aus den Herren Tr. Berthold Feiwel, Vladimir Jabotinsky, Jsaac Naidr'tsch, Hillel Z'atopolsky und Ju ius Simon, der die Exekutive der Zionistischen Organisation als Gonverneur im Direktorium vertritt. Ter Sekretär des Direktoriums ist Herr Leo Herrmann. - Tas Hauptbureau des Keren Haje'sod besteht aus zwei Hauptabteilungen, dem Orgacisati.onsdepartement und " dem Propagandadepartcment. Tie SeiüffjR des enteren liegt in der .Hand von Tr. ^hrthosd Feiwel, die Leitung d-es letzteren in der Hand von Vladimir Jabotinsky. Das Direktcrium hat vom Beginn seiner Tätigkeit an die nachstejftnden Arbeiten in Angriff genommen. 1. Nach der Organisierung des. Hauptbureaus sind die nottvendigen Schritte eingelesiet worden, um die Legalisierung des jhere^r Hajessod durchzusühren. Es ist ein Statut ausgearbeitet worden, das nach erfolgter Registrierung in*kurzem milgeteilt werden wird. 2. Ta es notwendig war, mit der Altion für den Keren Hajessod nicht auf »die Vollendung der Legalisierung zu warten, mußte schon im Beginn der Aktion, im Einvernehmen mit der Exekutive, ein vorläufiger Arbeitsplan aufgestellt werden, we'cher in allacmrinen Nichtftnien zeigt, in welcher Weise die 'Arbeit in Palästina mit den Mitteln des Keren Hajessod durchgeführt werden soll. Es wurde daher ein Memorand»m auSgcarbei.et, welches einen Plan für die Verwendung dev ersten, vom Keren Hajesiod aufzubringenden, fünf Millionen Pfund entWt. Dieses Memorandum ist den zionistischen Föderationen und Keren Hajessod-Komiteein vier Sprachen übermittelt worden. 3. Tas Hauptbureau hat eine ständige Verbindung mit allen zionistischen Föderationen eingerichtet, um in Ausführung der Beschlüsse der Jahreskonferenj die Allion für den Keren Hajessod zu organisieren. Tie Aktion konnte aus technischen Gründen nicht in allen Ländern in derselben Weise und zu der gleichen Zeit eingeleitet tverden, unter anderem mit Rücksicht darauf, daß verschiedene zionistische Organijütionen in der Zeit zwischen San Nemo und der JahreskonserenK die früheren Sammlungen für den Palästina Restauration-FondS eingestellt und eine A iion für den Keren Hajessod oder Keren tzageulah begonnen hatten, die nicht sofort den Beschlüssen der Jahreskonferenz entsprechend eingerichtet und abgeändert werden konnte. 2lnßerdem verlangte die Arbeit in ver-chiedene« Ländern eine verschiedene Art der Vorbereitung.. Jnfotgedelsen entwickelte sich die Aktiv?: .in den einzelnen Ländern nicht gleichmäßig. Ihre Organisierung ist am weitesten in de?> Ländern Zentralcuropas fortgeschritten. 4. Eine seiner wichtigsten Aufgabrn erblickt das Hanptbnreau in der Entsendung igceigneter Ir a i'aw?e« und pr:pagi'.-.?i ish geschulter Vertreter in die verschieceuen Länder. Bisher sind vom Hauptbureau aus folgende Reisen unternommen worden: a) Ter Sekretär des Direktoriums, Herr Leo hdcrrmann, hat im Augirst und September 1920 Deutschland, Tsck'echoslowakei, Oesterreich und Jngos'amrn besucht. Diese Länder wurden seitber vo?> der Abtftlrng für Zentra'europa.bearbeitet, deren Mitglied, Herr Berger, außerdein auch eine Reise nach Rumlinisn und Siebenbürgen unternommen hat. b) Herr Tr. Schwartzmann, vom Haupt» bureau des Ker-n Haieffod, befindet siai zur Zeit auf seiner Reise durch Rumänien und Best» arabien. c) Herr Tr. Alexander Sallind oesi:chet sich zur Zeit auf einer Reise durch Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark. d) Tie Aktion für den Keren Hajessod in Frankreich ist von den Herren Naidiffch?ind Flatopolsky und Alexander Goldstein vom .Hauptbureau organisiert worden. e) Herr David Florentin vom Haupt» bureau des Keren Hajessod befindet sich zur Zeit in Griechenland zwecks Organisierung der Aktion. Herr Flo-entin hat an der Konferenz der zionistischen Föderation von Griechenland . teilgenommen. f) Herr Tr. Alfonso Ben Sion Im im Auftrag des Hauptbureaus 'eine Reise nach Spanien und Portugal, Marokko, Tunis, Tanger und Algier angetreten und wird später Mesopotamien und Indien besuchen. Er befindet sich zur Zeit in Spanien. g) Tie Aktion in Holland wird von dem Bureau des Keren Hajessod in Amsterdam geleitet. An dem Delegiertentag der holländischen Zionisten in Haarlem hat Herr Zlato« polsky teilgenommen. Anfangs Jänner haben in Amsterdam und Rotterdam große Bcrmrstaltungen für den Keren Hajessod stattgesunden, an denen Herr Tr. Weizmann und Herr Jabotinsky teilnahmen. h) Tie Aktion in Belgien wurde durch Herrn Tr. Weizmann eingeleitet und tzurch Herrn Jabotinsky fvfttgesetzt. ff Zwecks Untcrflü.ung der Tätigkeit in Deutschland, haben die Herren Jabotinsky und Naiditsch eine Reise nach Berlin mllernommen, j) Auf Veranlassung des Direktoriums hat .H'err Nahnm Sokolow nach Beendigung seiner Tätigkeit bei der Tagung des Völkerbundes in Genf eine Reihe von Borträgen für den Keren .Hajessod in der Schtveiz gehalten. k) Herr Tr. Schmarya Lcvin ist im Auftrag»des Tirekteriums Mi'.te Dezember 1929 nach Canada abgereist und hat inzwischen die Aktion in Canada eingeleitet. Er wird an der Ende Jänner in Montreal stattfindenden Konvention der amerikanischen Zionisten teilnehmen. Zur Zeit befindet er sich ans Einladung der Exekutive der Zionistischen Organisation Amerikas und New Pirk. l) Die Aktion in England sKbst geht unter dauernder Unterstützung durch daS Direktorium und des Hanptburcaus des Keren Ha-> jessod vor sich. Das Keren Hajessod-Komitee für Eng« land hat die Möglichkeit gehabt, Konferenz^ und Versammlungen zu organisieren, bei welchen Sir Alfred Mond, Tr. Weizmann, Vladimip Jabotinsky. Dr. Schma yr Levin, Hillel Zkatopolsky, Oberrabbiner Dr. Cha A> von Wien mitwirkten. Auch einzelne Beamte des Hauptbureaus, wie Herr B. Stone, wur' ei^ für die lokale Arbeit in England zur Verfü« gung gesollt. Das Hauptbureau trifft alle Vorbcrei-- tungen, um in den Ländern, in welchen dies erwünscht ist, durch Entsendung besonders geeigneter Vertreter die Aktion für den Keren Hajessod zu organisieren, und eine großzügig« Propaganda einzuleiten. Die Pläne hiesür werden im. besonderen von der unter der Leitung von Herrir JabotinSky stehenden Pro« paganstaitt.imng au:gearleilet. 6. Das Propaganba-Tepartemc«t hat d!« Versorgung der gesamten Presse mit geeignetem Jnformationsmaterial in Angriff genommen. Es bereitet ferner eine Reihe von jbefonderem Propagandamaterial vor, darunter

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