Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 52 (25.12.1896)
- Date
- 1896-12-25
- Page
- Seite 856 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 85(>. AÜgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 52. Gesicht gekommen!!" Herr Direktor Hirsch ist nämlich — obgleich er für den „Israelit" schreibt — eine so vornehme Natur, daß ihm selbst ein Blatt, gegen welches er schon 15, sage und schreibe fünfzehn polemische Artikel veröffentlicht hat, nur so zufällig „zu Gesicht kommt". Wie dankbar müssen wir diesem freundlichen Zufall sein! Sonst hätte die Welt nie die unschätzbar wertvolle Erklärung bekommen: Eine Kanzel ist eine Kanzel, „Gottesgesetz" ist Orthodoxie, ist „Wiederherstellung eines jüdischen Staates in Palästina"; „Abfall vom Gottesgesetze" ist: seine Kinder in eine Religionsschule, die nicht unter der Firma der Orthodoxie eingetragen ist, hebräischen und Religionsunterricht nehmen lassen! —Wir sind Herrn Direktor Hirsch für diese Erklärung sehr dankbar, nun wissen wir es doch, nun haben wir es schwarz auf weiß. In diesem Punkte, in der Definition von „Gottesgesetz" und „Abfall vom Gottesgesetze" hatHerr DirektorHirsch wirklich gesagt, was er in tiefster Seele meint, — vielleicht mit größerer Offenheit, als es ihm jetzt lieb sein wird. Das Schulwesen iu Kurchesserr. Zu denjenigen Staaten Deutschlands, die am frühesten dem jüdischen Schulwesen ihre Füsorge zuwandten, gehörte auch der nun bereits schon über 30 Jahre aufgelöste Kurstaat. Die Geschichte des jüdischen Schulwesens in Hessen ist so alt, wie die Emanzipation der Israeliten selbst. „Sie ist vollständig mit der bürgerlichen und politischen Gleichstellung derselben verflochten, denn mit dem Eingehen in deutschen Geist, in deutsche Bildung und^Gesittung vergalten die Juden denjenigen, welche ihnen liebevoll als Mitbürgern die Hand gereicht hatten. Es ist durchaus bei der Gründung des Seminars in Kassel und des israelitischen Volksschulwesens kein anderer Gedanke maßgebend gewesen als nur der einzige: die Anforderung des väterlichen Glaubens mit den Forderungen deutscher Bildung und Sitte in Uebereinstimmung zu bringen." So sagt Dr. Stein in dem Bericht über seine 25 jährige Amtsthätigkeit. Das öffentliche jüdische Volksschulwesen in Hessen basiert hauptsächlich aus 8 12 der Verordnung vom 30. Dezember 1823, welcher lautet: Die jüdischen Glaubensgenossen sind verbunden, ihre Kinder in die öffentlichen Schulen ihres Wohnortes zu schicken. Es steht jedoch den Juden eines Ortes oder mehrerer benachbarter Orte frei, eine eigene öffentliche nur mit geprüften Lehrern gehörig zu besetzende Schule, unter Aufsicht des Vorsteher-Amtes, sowie des Kreisrates und unter der Leitung der Regierung, mit der Genehmigung unseres Ministeriums des Innern einzurichten u. s. w." — Auf Grund des vorstehenden Paragraphen bestehen noch heute im diesseitigen Bezirke etwa 80 öffentliche einklassige Volksschulen. Wenn auch zur Zeit, als der Zuzug nach den Städten epidemisch auftrat, eine Anzahl kleiner jüdischer Schulen aufgelöst wurde, so dürfte doch gegenwärtig der Bestand der jüdischen Schulen gesichert sein. Die jüdische Volksschule in Hessen hat sich sehr viele Freunde erworben, und nicht wenig Aufregung bemächtigte sich der Gemeinden, deren Schulen vor einigen Jahren wegen allzu geringer Schülerzahl aufgelöst werden sollten; nur den Bemühungen der Vorsteherämter, deren es vier giebt und welchen eine Mitaufficht eingeräumt ist, ist es gelungen, daß jener Beschluß nicht ausgesührt wurde. Nicht nur die profanen Unterrichtsgegenstände, sondern auch ganz besonders der Religionsunterricht findet in diesen Schulen seine Pflege, und wird solches von den Rabbinern, denen die Beaufsichtigung der religiösen Belehrung der Jugend unterstellt ist, unumwunden eingeräumt, was auch ganz selbstverständlich ist und in den bestehenden Verhältnissen seine Begründung findet. Aber auch in anderer Beziehung hat die jüdische Volksschule eine sehr zu schätzende Bedeutung. Es wohnen nämlich in Hessen verhältnismäßig viele Israeliten auf dem Lande und auch in solchen Ortschaften, in denen nur ein christlicher Lehrer amtiert. Befindet sich nun an einem Orte keine jüdische Schule (was jedoch zu den Ausnahmen gehört), so erhält die israelitische Schuljugend in vielen Fällen oft nicht mehr als täglich 2 Stunden Unterricht in den weltlichen Gegenständen, indem bei Uebersüllung der Schulklasse die sogenannte Halbtagsschule eingeführt ist. Die jüdische Elementarschule in Hessen ist mithin ein Segen für das Judentum, in anderen Landesteilen wird es wohl auch so sein. Unbegreiflich ist es deshalb, wie Herr Lion Wolff in seinem Artikel „Konfessionelljüdische Volksschulen" schreiben kann: „Alle noch bestehenden jüdischen Elementarschulen werden allmählich aufgelöst und alljährlich verringert, und wahrlich nicht zum Schaden des Judentums und der jüdischen Religion". Das ist nichts weiter als ein Verkennen der ganzen Sachlage. Die Besoldung der Elementarlehrer in Hessen ist analog der ihrer christlichen Kollegen, und gelangt das Besoldungsgesetz zur Annahme, so hat selbst der Lehrer in der kleinsten Gemeinde voraussichtlich ein Gehalt von 1100 Mk., das sich mit den Alterszulagen auf 2000 Mk. nebst freier Wohuung steigert. Zur Ausbringung des Grundgehalts erhalten die Gemeinden einen Zuschuß von 500 Mk., der sich in einzelnen Fällen mit den Subventionen, welche verschiedenen Gemeinden der vormaligen Provinz Nied'erhessen aus der Vorsteheramtskasse zu Kassel erhalten, sogar auf 800 Mk. erhöht. Ob das Schulwesen in Hessen ebenso geregelt und die Besoldung der Lehrer so geordnet wäre, wenn die öffentliche Elementarschule nicht bestände? Die Beantwortung dieser Frage bleibe dem geneigten Leser überlassen. — lieber die Besetzung der Stellen behalten wir uns vor, ein anderes Mal einiges mitzuteilen. W. Lotheim. Man Fnrkado-tzeine. Paris, 20. Dezember. Die Weltverbesserer werden noch lange zu klagen haben. Die Aussichten auf die schnelle Verwirklichung ihrer Ideale sind wahrlich sehr gering, und noch mancher Tropfen Wasser wird ins Meer fließen, ehe der Sieg über den Egoismus, den