Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 51 (18.12.1896)
- Date
- 1896-12-18
- Page
- Seite 850 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 850. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 51. sich nach wie vor der Gunst weitester Kreise erfreut, so daß er, 1862 mit nur 8 Mitgliedern und geringen Mitteln begründet, in diesem Jahre 11 Relikten mit 2630 Mk. unterstützen und am 31. März d. I. einen Vermögensstand von 48811 Mk. verzeichen konnte. Die nächste Mitgliederversammlung wird über zwei wichtige Fragen zu beraten haben: a) über „Aufgabe, Einrichtung und Unterrichtsbetrieb der israelitischen Religionsschule der Gegenwart", b) über „Die Stellungnahme gegenüberdem Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche." Wir Wünschen dem Vereine fortschreitendes Gedeihen! S* Kettwig v. d. Br., 18. Dezember. (Amtsjubiläum.) In würdiger Weise beging am 6. d. M. die hiesige Gemeinde das 30jährige Amtsjubiläum ihres Vorstehers, Herrn Herm. Seligmann. Vormittags überbrachte Rabbiner Dr. David aus Düsseldorf die Glückwünsche des Vorstandes und der Repräsentanten-Versammlung seiner Gemeinde. Nachmittags 5 Uhr fand ein Festgottesdienst statt, an welchen sich ein Festessen anschloß. Vor Beginn desselben überreichte Herr Lehrer Abraham dem Jubilar im Aufträge der Gemeinde das Ehrengeschenk derselben, einen silbernen Pokal. Herr Bürgermeister Waste beglückwünschte den Jubilar zu seinem segensreichen Wirken und überbrachte die Glückwünsche der bürgerlichen Gemeinde-Vertretung. In warmen Worten äußerte er seine Befriedigung über das gute Einvernehmen der verschiedenen Konfessionen am hiesigen Platze und gab dem Wunsche Ausdruck, daß dies Verhältnis weiterhin das gleiche bleiben möge. Herr Lehrer Abraham weihte sein Glas dem Jubilar. Redner besprach die durch den Gefeierten im Verlause eines Menschenalters bethätigte erfolgreiche Verwaltung der Gemeinde, und schloß mit dem Wunsche, daß es dem Jubilar noch lange vergönnt sein möge, in rüstiger körperlicher und geistiger Frische an der Spitze der Gemeinde zu stehen, Nach einem Schlußworte des Jubilars, in welchem er seinen Dank aussprach für die ihm dargebrachten Glückwünsche, wurde auch der Jugend ihr Recht in einem flotten Balle, der sich bis spät in die Nacht ausdehnte. □ Gießen, 14. Dezember. (Zur Rabbinerwahl.) Unsere Regierung hatte ursprünglich die Anstellung nur eines Rabbiners beabsichtigt und Herrn Dr. Mannheimer aus Oldenburg vorgeschlagen. Der Gemeindevorstand war mit dieser Wahl einverstanden, da aber Herr Dr. M. die Entfernung der Orgel aus der Synagoge als erste Bedingung für die Annahme der Wahl erklärte, zerschlug sich die Angelegenheit. A. München, 13. Dezember. (Todesfall. — Vorstandswahl.) Unsere Kultusgemeinde ist von einem schweren Verlust betroffen worden. Am 8. d. M. verschied Herr Großhändler Louis Schwab. Der Verstorbene gehörte seit 1875 dem Verwaltungs-Ausschüsse der Kultusgemeinde an und bekleidete vom Jahre 1883 an die Stelle des zweiten und seit 9. Mai 1894 die des ersten Vorstandes. Die Gemeinde verliert in dem Dahingeschiedenen einen mit den trefflichsten Eigenschaften des Geistes und des Herzens ausgestatteten Mann. — Bei den am 5. d. M. vollzogenen Wahlen für die Verwaltung unserer Gemeinde wurden 270 Stimmen abgegeben. Fast einstimmig wurden gewählt: Rechtsanwalt Leopold Siegel I, der inzwischen verstorbene Kaufmann Louis Schwab, Landgerichtsrat Eduard Silbermann, Kaufmann Wilhelm Fränkel, Banquier Albert Schulmann, Privatier Moritz Feuchtwanger. München, 13. Dezember. (Der „Talmudauszug". — Ein schönes Symbol.) Der Geist Rohlings spukte dieser Tage in einem Gerichtssaale zu München; der Gärtner Benno Posch sollte sich nämlich wegen Verbreitung des Rohlingschen „Talmudauszuges" verantworten. Der Angeklagte hatte vor kurzem in seiner Heimatstadt verschiedene antisemitische Flugschriften, darunter auch den „Talmudauszug" an Passanten verteilt. Aus dem Mandatswege wegen groben Unfugs in eine Strafe von 12 Mk. genommen, erhob Posch Einspruch mit der Begründung, daß dieser Talmudauszug seit Jahresfrist in mehr als hunderttausend Exemplaren verbreitet worden sei. Aus Antrag des Amtsanwalts wurde zur Verlesung durch Gerichtsbeschluß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, um eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhüten. Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit beantragte der Staatsanwalt wegen der cynischen Art und Weise, mit welcher in dem Flugblatt den Juden Sittengebräuche imputiert und als heute noch zu Recht bestehend erklärt werden, eine Erhöhung der Geldstrafe auf 25 Mk. Der Inhalt dieses Talmudauszuges sei geeignet, nicht nur bei den Juden, sondern auch bei Nichtjuden Aergernis zu erregen und habe lediglich den Zweck, gegen die Israeliten aufzureizen. Das Gericht eignete sich diese Anschauung vollkommen an und verurteilte den Posch zu 25 Mk. Geldstrafe, eventuell 5 Tage Hast. In den Urteilsgründen wurde ins- . besondere hervorgehoben, daß bei der Gleichberechtigung der jüdischen Konfession derartige Expektorationen, wie sie in dem Talmudauszug enthalten sind und geradezu wider besseres Wissen noch als rechtlich sanktioniertes Gesetz der Juden erklärt werden, die Allgemeinheit in hohem Grade belästigen und geeignet sind, allgemeines Aergernis zu erregen, weshalb Posch wegen groben Unfugs zu bestrafen und bei der Frivolität seines Einspruchs in entsprechend höhere Strafe zu nehmen war. Außerdem wurde auch die Einziehung und Unbrauchbarmachung der konfiszierten Druckschriften ausgesprochen. — An der Spitze des neuen Justizpalastes dahier sind über dem Portale die zwei Bundestafeln mit den Zehn Geboten angebracht. Ein passenderes Symbol konnte kaum-gewählt werden, denn die Zehn Gebote sind die Grundlage aller Justiz und aller Kultur. Fürth, 12. Dezember. (Der Landesverein zur Unterstützung notleidender israelitischer Kultusgemetnden in Bayern) versendet seinen ersten Rechenschaftsbericht für das Jahr 1895 und über die Unterstützungen pro 1896. Der Verein ist, wie man sieht, noch jung, sehr jung, und doch hat er schon Ersprießliches geleistet und darf man noch Ersprießlicheres von der Zukunst erwarten. Als am 23. April 1893 auf der I. bayerischen Rabbinerkonserenz zu Fürth ein von Rabb. Dr. Ziemlich-Nürnberg eingebrachter Antrag auf Einsetzung einer Kommission beraten wurde, „die sich mit hervorragenden Gemeindevorstehern in Bayern ins Einvernehmen setzen sollen, um im Verein mit ihnen einen bayerisch-israelitischen Gemeindebund ins Leben zu rufen", da erklärte in der Debatte H. Vorstand Holzinger-Fürth vor allen Dingen einen Verein zur Ausbringung von Zuschüssen für die kleineren Gemeinden und ihre Kultusdiener für dringendstes Erfordernis. Diesen Ge-