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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-12-18 · 51 (18.12.1896) · p. Seite 849

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
51 (18.12.1896)
Date
1896-12-18
Page
Seite 849 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 51. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 841 >. Religionsunterrichts (Salinger-Znin), d) Die Barmizwah (Nastaniel-Pakosch), 0. Referate über eingesandte Bücher: a) Maybaums Methodik (Hamel-Rawitsch), d) Leimdörfers Nachbiblische Geschichte, c) Herzbergs Hammadrich (Cohn-Lissa i. P.), 7. Anmeldung von Vorträgen für die nächste Versammlung, 8. Tag und Ort der nächsten Versammlung, 9. Anträge von Mitgliedern. Der Verein zählt ca. 70 Mitglieder. Myslowitz, 18. Dezember. (Der Israelitische Frauenverein), 1840 gegründet, feierte am 8. d. M. sein 56. Stiftungsfest unter zahlreicher Beteiligung der Mitglieder und deren Angehörigen, sowie einer Anzahl geladener Gäste, durch ein Festessen verbunden mit einem Konzert. Dem von der Vorsitzenden, Frau Dr. Jafse, erstatteten Jahresbericht war zu entnehmen, daß sowohl hiesige als auch durchreisende Arme, unbemittelte Bräute, Wöchnerinnen und Kranke reichlich unterstützt worden sind. Ferner hat der Verein der Synagogen- Gemeinde zur Ausschmückung der neuen Synagoge einen prachtvollen mit Goldstickerei versehenen Vorhang für das Aron hakodesch gestiftet. Das Vereinsvermögen beläuft sich aus 2467 Mk. S* Breslau, 13. Dezember. (Litterarische Notiz. — Schulsache.) „Mi addir“, den bekannten Traugesang, hat Herr Kantor Friedland nach einer alten — wenn ich nicht irre Sulzerschen — hier und anderwärts sehr beliebten Melodie für Solo mit Klavier- oder Harmoniumbegleitung bearbeitet und in dem renommierten Verlage von Georg C. Bürkner soeben erscheinen lassen. Ich verfehle nicht auf. die gelungene, weil leicht ausführbare Piece hinzuweisen, weil ich annehme, daß sie nicht nur den Herren Kantoren willkommen sein, sondern daß sie auch von Familien als Andenken an eine Hochzeit gern bezogen werden wird. — Die städtische Schuldeputation hat an die Leiter der hiesigen Volksschulen die Mitteilung gelangen lassen, daß die jüdischen Schulkinder am Rosch haschanah und Jom kippur vom Schulbesuch eo ipso, ohne jeden Antrag zu dispensieren seien, dagegen soll verwaisten Kindern reiferen Alters der Besuch der Seelenfeier an anderen Feiertagen nur auf Antrag gestattet werden. II. C. Hannover, 13. Dezember. (Unterhaltung jüdischer Friedhöfe.) Auf einen Bericht des Landrabbiners Dr. Gronemann hat der Oberpräsident ausgesprochen, daß nichts dagegen einzuwenden sei, wenn die Mittel für die Unterhaltung von Friedhöfen ausgelöster Synagogengemeinden im Notfälle aus den Landrabbinatskassen getragen würden. Ein Bedürfnis, die Einstellung entsprechender Beträge in das Budget der Landrabbinatskassen allgemein anzuordnen, könne indes nicht anerkannt werden. Es müsse vielmehr den Landrabbinern überlassen bleiben, sich mit geeigneten Anträgen an die Regierungspräsidenten zu wenden. Diese hätten auch darüber zu befinden, ob die Einstellung einer entsprechenden Position nicht von dem Eintritt eines bestimmten Bedürfnisses abhängig zu machen sei. Daß die Polizeibehörden sich für den Zustand solcher verlassenen Friedhöfe interessieren und gegebenenfalls den Landrabbiner benachrichtigen werden, hält der Oberpräsident für selbstverständlich. chß Frankfurt a. M., 13. Dezember. (Herr Direktor- Hirsch verteidigt sich) gegen die Auslassung Ihres hiesigen Korrespondenten in Nr. 48 d. Bl., indem er seinen inkriminierten Angriff — wiederholt. Doch nein, nicht wiederholt, sondern „erklärt" und entschuldigt. „Meine Ausführungen," schreibt Dr. Hirsch, „stehen unter dem Gebote der Abwehr. In der Verteidigung einer uns heiligen Sache und unantastbarer Prinzipien bin ich begriffen, ganz natürlich ergiebt sich da die Kennzeichnung, wie nun diese Sache und diese Prinzipien auf der Gegenseite angesehen und gewahrt werden. Um Sache und Prinzipien also handelt es sich für mich, wie sie durch die Kanzel der Hauptsynagoge und die Realschule der Gemeinde sich manifestieren, und zwar nicht um eine Beurteilung dieser Prinzipien an sich, sondern lediglich um ihr Verhältnis zum gesetzestreuen Judentum. Registriert habe ich thatsächlich Feststehendes. Die Kanzel einer Orgelsynagoge, aus deren Gebetbuch der Gedanke an einen Messias aus dem Davidhause, an die „Wiederherstellung eines jüdischen Staates in Palästina," an „den Aufbau eines Tempels in Jerusalem als eines Einigungspunktes für Israel," an „die Sammlung der Zerstreuten", an den „Opferdienst", grundsätzlich ausgemerzt ist, — die Kanzel, unter deren Aegide ein besonderer Religionsunterricht besteht für die Kinder der, im Gegensätze zur „Orthodoxie", „der freisinnigen Richtung im Judentum" angehörigen Kreise, für die der Unterricht in der seit Jahren bestehenden Religionsschule um seiner Tendenz willen nicht geeignet, sagen wir ganz einfach, zu fromm ist, — eine Schule, in der schon die erziehliche Einwirkung des Vorbildes der Mehrzahl des Lehrkörpers die Heilighaltung des Sabbats und überhaupt des gesamten sogenannten Zeremonialgesetzes untergraben wird, in deren maßgebenden Kreisen die Anschauung herrscht, daß nur durch Aufgeben des Zeremonialgesetzes das Judentum erhalten werden könne —: von dieser Kanzel und von dieser Schule sage ich, daß sie ausgesprochen im Dienste des entschiedensten Abfalls vom Gottesgesetze stehen. Mit irgend einer Persönlichkeit also habe ich es dabei nicht zu thun, vielmehr lediglich mit dem in den genannten Institutionen verkörperten Prinzip. Unter diesem Gesichtspunkte ist es für diese Betrachtung ganz gleichgiltig, wie weit mehr oder weniger der Einzelne dieses Prinzip einschränkt oder ausweitet, insbesondere ob von einem Vertreter dieser Institutionen in praxi dem Zeremonialgesetze mehr oder weniger Konzessionen gemacht werden". — Ich will einem Berufenern das Vergnügen der Widerlegung dieser Pilpulisttk nicht verderben und beschränke mich nur auf die Wiedergabe vorstehender Auslassung. Sie ohne meinen Kommentar zu deuten, überlasse ich getrost dem Urteil Ihrer an selbständiges Denken gewöhnten Leser. G Aachen, 14. Dezember. (Petition.) Dem Landtag ist eine Eingabe zugegangen, worin der Vorstand der Synagogen- Gemeinde beantragt, daß am Kaiser Wilhelms-Gymnasium jüdischer Religionsunterricht schulplanmäßig auf Kosten der Anstalt erteilt werde. Auf den Erfolg dieser Petition darf man gespannt sein. (?) Eßlingen, 13. Dezember. (Württembergischer Unterstützungsverein.) Der hier domizilierte „Unterstützungsverein von Witwen und Waisen armer israelitischer Lehrer und Vorsänger Württembergs" hat soeben seinen diesjährigen Rechenschaftsbericht versandt, aus dem wir ersehen, daß derVerein

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