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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-12-18 · 51 (18.12.1896) · p. Seite 842

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
51 (18.12.1896)
Date
1896-12-18
Page
Seite 842 (sequence 6)
Language
German
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Seite 842. ««gemeine -sraelitische Wochenschrift. 51. Judentums und der Juden in denselben doch ein gemeinschastliches Merkmal aufzuweisen. Alle drei Landesteile wollten keinen orthodoxen Rabbiner, und, ohne ihrem Schicksal entgehen zu können, haben alle drei — durch ihre eigene Wahl — orthodoxe Rabbiner bekommen. — Betrachten wir zunächst Oldenburg, das mit seinem Nachbarlande Westfalen in religiöser Beziehung viel Aehnlichkeit hat. Nur der eine erfreuliche Zug läßt sich nicht verkennen, daß, wenn irgendwo in Deutschland von einem zusehenden Steigen des religiösen Interesses die Rede sein kann, dies bei den Juden im Herzogtum Oldenburg in erster Linie der Fall ist. Als vor nunmehr fünf Jahren die sensationelle Nachricht durch die jüdischen Zeitungen ging, Oldenburg habe einen orthodoxen Landrabbiner gewählt, und die Gemeinde Oldenburg habe die bei der Probepredigt vorgelegte Bedingung erfüllt und ihre Orgel geopfert, da stand man vor einem physiologischen Rätsel. Woher kam dieses rätselhafte Entgegenkommen? Ich will von dem wahrhaft zündenden Rednertalent des Herrn Dr. Mannheimer ganz absehen — denn man hätte jedenfalls auch, ohne Opferung der Orgel, unter den Resormrabbinern einen guten Redner haben können, — aber man kam durch den Inhalt der Predigt zur Ueberzeugung, daß'es so, wie seither, nicht weiter gehen könne, wenn nicht das ganze Oldenburger Judentum zusammenfallen solle. Die Jahrzehnte lang gepflegte Reform hatte alles in Schutt verwandelt, aus allen Gebieten machte sich ein erschreckender Jndifferentismus bemerkbar, und Oldenburg hatte nur den einzigen Vorzug, daß selbst der freieste Reformrabbiner hier nichts mehr verderben konnte, also entweder — oder! Man griff zu dem „oder" und wählte den orthodoxen Dr. Mannheimer. Und dieser Griff hat, wie auch bei der letzten Lehrerkonferenz in Oldenburg von einem Mitglied des dortigen Synagogengemeinderates in verständnisvoller Weise hervorgehoben wurde, gute Früchte gezeitigt. Unter welch schwierigen Verhältnissen Herr Dr. Mannheimer sein Amt antrat, läßt sich kaum beschreiben, hat man doch am Wahltage die Wahl des orthodoxen Rabbiners durch ein tresenes Essen gefeiert und ihm dabei ein Huldigungstelegramm geschickt. — Aber zwei wichtige Momente erleichtern hier wiederum das Wirken des Landrabbiners. Erstens räumt das Gesetz ihm eine Macht und Selbständigkeit ein, wie sie wohl nirgends in Deutschland in gleichem Maße zu finden ist, zweitens ist es eine völlige Unabhängigkeit von Vorstehern und Gemeinden, die ihm ein freies Handeln ermöglicht. Die feine Diplomatie aber, die sich durch das gesamte Wirken des Herrn Dr. Mannheimer hindurchzieht, besteht darin, sich mit dem Bewußtsein seiner Macht zu begnügen und nur in den seltensten Fällen davon Gebrauch zu machen. Im Gotteshause, auf der Kanzel, in der Schule, sowie in der Schechitah hat er stets fest durchzugreifen verstanden, im übrigen aber hat er sich um Privatsamilien nie bekümmert, sondern jeden nach seiner Facon selig werden lassen. Besonders hat er durch sein außerordentlich klares und geradezu hinreißendes Rednertalent vielfach überzeugend gewirkt; hat doch ein hochintelligentes Mitglied der Gemeinde Oldenburg, das früher vielleicht einmal am Jom-Kippur dem Gotteshause einen Besuch abstattete, in seinem 40. Lebensjahre sich zum orthodoxen Judentum bekehrt und Hebräisch lesen gelernt und ist einer der eifrigsten Besucher des Gotteshauses geworden. Doch dies nur nebenbei. Vielleicht wäre dem Rabbiner von Oldenburg eine größere Fühlung mit den einzelnen Familien der Gemeinde zu empfehlen, während Herr Dr. Mannheimer sich privatim von seiner Gemeinde ganz fernhält. — Das Wichtigste aber, und jedenfalls zur Nachahmung in vielen andern jüdischen Gemeinden Empfehlenswerteste, sind unsere Schulverhältnisse, die durch Dr. Mannheimer geschaffen wurden. Das neue Schulgesetz, das jedes Kind zwingt, die Religionsschule zu besuchen und bei unentschuldigtem Fehlen den Eltern auf dem Verwaltungswege eine Geldstrafe auferlegt, hat ihm zwar anfangs Feinde geschaffen, aber heute sieht man allgemein ein, daß die geordneten Verhältnisse doch ein Segen sind, und man kann es getrost sagen, aus unseren Schulen blüht ein neues „altes Judentum" emvor. Außerdem ist die Stellung der Lehrer hierzulande eine angenehme. Der Lehrer ist kein Spielball in der Hand der Vorsteher, er untersteht dem Landrabbiner als dem staatlich eingesetzten Schulinspektor; und dieser betrachtet die Lehrer nicht als Untergebene, sondern als eifrige Mitarbeiter im Gotteshause und an dem hehren Werke der Jugenderziehung. Und so hat sich denn bei uns im Laufe der Jahre das schöne Verhältnis herausgebildet, daß die Lehrer in dem Landrabbiner nicht blos ihren Vorgesetzten achten, sondern gleichzeitig in ihm ihren treuen Freund und Berater verehren. Eine wichtige Institution ist ferner die Selbstverwaltung durch eine staatlich anerkannte jüdische Behörde, den Landesgemeinde-Rat, dessen ständiger Vorsitzender der Landrabbiner ist, und dessen Mitglieder aus den ersten Vorstehern jeder Gemeinde bestehen. Doch ist dieser Landesgemeinde-Rat nicht mit dem in Süddeutschland waltenden Oberrat zu vergleichen. In Kultus- und Schulangelegenheiten hat der Landrabbiner allein zu entscheiden, nur die übrigen Gemeindeangelegenheiten werden vom Landesgemeinde-Rat erledigt, der als letzte Instanz sein Votum abgiebt; eine Berufung an die Regierung giebt es nicht. So haben wir eine gut organisierte Selbstverwaltung, deren Gesetze allerdings der Bestätigung des Ministeriums bedürfen, die nur in den seltensten Fällen versagt wird. — In den meisten Gemeinden des Landes kann man noch einen gewissen Grad idealer Regungen und religiöser Bestrebungen beobachten, zuweilen sogar in hohem Maße. Der Landrabbiner hält bei jedem Feiertagsgottesdienste in der Synagoge zu Oldenburg eine Predigt, an jedem Sabbat eine Schrifterklärung, damit jeder weiß, was im Gottesdienste vorgeht, und damit ist man allgemein zufrieden. Die Weihnachtsbäume sind durch den Schulunterricht fast durchweg abgeschafft, der Chanukaleuchter hat in vielen Familien seinen Einzug gehalten, und so geht von den Kindern die Neubelebung aus, die sich hoffentlich auch für die Dauer erhalten wird. — Bedeutend günstiger liegen die religiösen Verhältnisse in Bremen, doch ist die Organisation eine freiwillige. Nur ein Teil der vielen in Bremen wohnenden Juden gehört zur Gemeinde, und dieser Teil bringt große Opfer, um so größere, als alle armen Auswanderer, die mittellos dastehen, bei der dortigen Gemeinde Zustncht suchen. Daß in Bremen seit

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