Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 50 (11.12.1896)
- Date
- 1896-12-11
- Page
- Seite 833 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 50. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 838. Vereins aufgebracht 90 M., Mitgliederbeiträge (einmalige und Jahresbeiträge) 2869,10 M., Geschenke 196,66 M.; Beiträge von Eltern der Lehrlinge 150 M. und Zinsen 26,25 M., insgesamt also 9271,91 M. Tie Ausgaben betrugen: Einrichtungs- und Bureaukosten 379,46 M. Unterstützungen an die Lehrlinge 1112,90 M.; zum Ankauf von Pfandbriefen 1533,40 M.; eine uneinziehbare Forderung 1,50 M.; zusammen somit 3008,98 M. Der verbliebene Kassenbestand betrug also 262,93 M. Die Jahresrechnung wurde aus Antrag der Revisoren entlastet. Z. Grätz, im Dezember. (Ein Prozeß,) für das jüdische Gemeindewesen nicht uninteressant, wurde jüngst vor dem 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts verhandelt. Die hiesige jüdische Gemeinde wurde durch den Magistrat für das Steuerjahr 1895/96 zur Gemeindegebäude- und Gemeindeeinkommensteuer veranlagt. Die Korporation erhob Einspruch und machte geltend, daß Gemeindegebäude und soniit ihre Einkommen gemäß § 24 und 34 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 steuerfrei seien. Der Magistrat wies den Einspruch ab mit der Begründung, daß das Gebäude Nr. 283 an Privatpersonen vermietet sei, das zweite, Nr. 811, werde als Badehaus benutzt, das dritte, Nr. 316, diene den Kultusbeamten als Wohnung. Die Gebäude seien somit nicht als zum öffentlichen Dienst oder Gebrauche bestimmt anzusehen. Auch könne das Grundstück, in welchem die Kultusbeamten wohnen, nicht als Dienstgrundstück von Kirchendienern gelten, weil jüdische Kultusbeamte nicht zu den Kirchendienern gehören. Die jüdische Korporation beschritt des Prinzips wegen den Klageweg und führte aus, das Grundstück Nr. 283 gehöre nicht der Korporation, sondern einem selbständigen Krankenpstegeverein „Chebra Bikur Cholim“, das Haus Nr. 311 diene ausschließlich den Frauen der Gemeinde und zwar unentgeltlich zur Vornahme der rituell vorgeschriebenen Waschungen und sei daher als ein gottesdienstliches Gebäude und somit als steuerfrei anzusehen. Auf dem Gebäude Nr. 316 befände sich das jüdische Schlachthaus, in welchem rituell geschlachtet werde; auch diene es den beiden Kultusbeamten als Wohnung, sei also nach § 24 c und K des Kommunal-Abgaben-Gesetzes steuerfrei. Der Bezirksausschuß entschied darauf zu gunsten der Korporation und stellte die Klägerin von der Zahlung der städtischen Gemeindcabgaben pro 1895/96 frei. Gegen diese Entscheidung legte jedoch unser Magistrat Revision beim Oberverwaltungsgericht ein, dieses bezeichnete die Vorentscheidung für unzutreffend und hob die Entscheidung des Bezirksausschusses als Fehlform auf und wies die Sache zur anderweitigen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Königshütte O.-S., 7. Dezember. („Die polnischen Juden.) Sehr geehrter Herr Redakteur! Die Ausführung des Herrn Dr. Bernfeld in der letzten "Nummer Ihrer Zeitschrift, die sich an den Bericht aus Beuthen anschlossen, haben das Interesse aller derjenigen erregt, die als Freunde geschichtlicher Wahrheit eine möglichst objektive und vorurteilslose Betrachtung und Darstellung unseres Entwicklungsganges wünschen. Ohne ans die Einzelheiten des genannten Aussatzes einzugehen, gestatte ich mir die Bemerkung, daß die Darstellung der Referenten in der damaligen Versammlung bald aus dasjenige Maaß zurückgeführt wurde, das als berechtigt gelten darf. Ich habe selbst Veranlassung genommen, gegenüber der nicht ganz vorurteilslosen Darstellung, die wirklichen Zustände der damaligen deutschen Judenheit und den Einfluß des talmudisch geschulten polnischen Elements in das rechte Licht zu rücken, daß auch der Talmud — der für so vieles verantwortlich gemacht wird — gerettet werden mußte, bedarf keiner Versicherung, daß die historische Beurteilung der jüdisch-polnischen Einwirkung auf deutsche Verhältnisse bei allen eine einseitige ist, ist ein zu hartes Urteil. Es ist mit ein Verdienst der für das große Publikum bestimmten Arbeit von Braun,*) die dem lesenden Publikum nicht genug empfohlen werden kann, das sie die Subjektivität zurückdrängt, und auch bei der Beurteilung der polnischen Juden mehr der Gerechtigkeit als den Antipathieen folgt. Rabb. Dr. Goldschmidt. H) Aachen, 7. Dezember. (Von Stufe zu Stufe.) Der Hof- und Gerichtsadookat Dr. Max Anton Loew in Wien ist vor mehreren Jahren aus dem Judentum aus- und dem Katholizismus beigetreten. Im Laufe der Jahre „mauserte" sich der Mann unaufhörlich, bis er sich zum Verteidiger des berüchtigten antisemitischen Pfarrers Deckert in Weinhaus bei Wien durchgemausert hatte. Jetzt scheint er die tiefste Stufe erreicht zu haben; er ist antisemitischer Agitationsredner geworden. Sein erstes Debüt hatte er vor einigen Tagen in unsrer Stadt im Verein „Christenschutz", wo er zwei Vorträge hielt; er sprach über seine früheren Glaubensgenossen in einer Weise, die dem Amerikaner Ahlwardt oder dem Stempelfälscher Schneider alle Ehre gemacht haben würde. Am Schluffe der Versammlung brachte Loew einen Toast auf-Lueger aus. Tiefer kann der Apostat wohl kaum mehr sinken. Wttlscl (Hannover), 7. Dezember. (Grober Unfug.) „Jeder Deutsche, welcher kein Antisemit ist, übt Verrat am Vaterlande, bewußt oder unbewußt", einen mit dieser Divise vorgedruckten Briefbogen benutzte der Apotheker Oehlmann zu einem Berichte, den er dem hiesigen Amtsgerichte einzureichen hatte. Oehlmann wurde deshalb unter Anklage gestellt und vom Schöffengericht wegen ungebührlicher Aeußerungen vor Gericht zu einer Geldstrafe von fünf Mark verurteilt. Leer (Ostfriesland), 8. Dezember. (Abgewiesen). Die aus der hiesigen Synagogengemeinde Ausgetretenen hatten gegen die in diesem Blatte besprochene, vom Magistrat genehmigte Friedhofsordnung beim Regierungspräsidenten zu Aurich Beschwerde erhoben, wurde aber von demselben abgewiesen. Diesen Urteil schloß sich auch der Bezirksausschuß als Berufungsinstanz an.? Frankfurt a. M., 7. Dezember. (Vereine.) Dem Bericht der Stiftung für gebrechliche und verwahrloste israelitische Kinder entnehmen wir, daß in der Zeit vom 31. Oktober 1895 bis dahin 1896 für 35 Kinder M. 6445 für Pflege und M. 541 für Kleider und Unterricht ausgegeben wurden. Die Geschenke, welche die Stiftung empfing, betrugen M. 3963, die Beiträge von 218 Mitgliedern M. 2262, die Zinsen M. 1058. Es stehen also M. 7383 Einnahmen der Ausgabe von M. 6986 gegenüber; der kleine Saldo wird für noch ausstehende Leistungen November undDezember verwendet werden.— *) „Geschichte der Juden und ihrer Litteratur" Von Dr. M. Braun, Verlag von Wilhelm Jacobsohn und Co. in Breslau.