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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-12-11 · 50 (11.12.1896) · p. Seite 824

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
50 (11.12.1896)
Date
1896-12-11
Page
Seite 824 (sequence 4)
Language
German
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Seite 824 Allgemeine J-raelittsche Wochenschrift. Nr. 30 Hoffentlich sind bis dahin die in der vorigen Sitzung bewilligten Teppiche schon gelegt, damit diejenigen Herren, die etwa Umsallgelüste verspüren, an ihrem Leibe wenigstens nicht Schaden nehmen. Aus den sonstigen geschäftlichen Mitteilungen erwähnen wir nur, daß die Versammlung Kenntnis genommen hat von dem Urteil des L)ber-Verwaltungs-Gerichts in Sachen Löwenstein contra Vorstand der jüdischen Gemeinde. Die bereits zweimal vertagte bezw. an die Kommission zurückgewiesene Vorlage eines Statuts der Armenkommission gelangt in dieser Sitzung endlich zur teilweisen Erledigung. Aus dem Referat des Repräsentanten Rechtsanwalt Apolant geht hervor, daß, abgesehen von unbedeutenden Abänderungen mehr redaktioneller Natur hauptsächlich zwei Punkte vorhanden sind, wo prinzipielle Fragen von grundlegender Bedeutung zu Meinungsverschiedenheiten geführt haben. Der eine Punkt betrifft die Frage, ob Zentralisation oder Dezentralisation. Hier hat die Kommission einen allerdings nur bescheidenen Anfang mit der Dezentralisation gemacht. Der andere Punkt betrifft den Fonds für verschämte Arme. Bekanntlich ist vor einiger Zeit eine Zentralstelle für Wohlthätigkeits-Einrichtungen geschaffen worden. Diese Institution hat in erster Reihe den Zweck, um Mißbräuche zu verhüten, an die einzelnen Zweige der Wohlthätigkeit Auskünfte zu erteilen über diejenigen Personen, welche die Armenpflege der Gemeinde in Anspruch nehmen. Ein Antrag der Kommission geht nun dahin, die Namen solcher Personen, welche an den Fonds für verschämte Arme sich gewandt haben, der Zentralstelle nicht zu nennen, wenn von mehr als einem Mitglied der Kommission dagegen Einspruch erhoben wird. Ein Antrag Tiktin will die Geheimhaltung schon dann proklamiert wissen, wenn dieser Einspruch auch nur von einem Mitgliede erhoben wird. Der Gemcindevorstand hingegen will unter allen Umständen, daß auch solche Personen, welche aus dem genannten Fonds um Unterstützung einkommen, der Zentralstelle nominiert werden. Wie schon so oft, zeigte es sich auch bei dieser Gelegenheit, daß gerade in Sachen der Wohlthätigkeit zwei Anschauungen sich schroff gegenüberstehen, die Anschauung der Mehrheit der Repräsentanten, welche auch Herz und Gemüt zu Rate ziehen, und die Anschauung des Vorstandes, welcher auch hier Herr Justizrat Meyer den Stempel aufgedrückt hat, und die zeigt, daß Fragen der Wohlthätigkeit bei Juristen und Bureaukraten in der Regel am schlechtesten aufgehoben sind. Leute dieser Kategorie machen, wie Herrn Justizrat Meyers Ausführungen wieder einmal bewiesen, so gut wie gar keinen Unterschied zwischen dem würdigen und bedürftigen Armen, den nur die äußerste Not dazu zwingt, als sogenannter „verschämter Armer" der Diskretion einer Behörde sein Elend anzuvertrauen, und dem professionsmäßigen Bettler, der aus dem Schnorren ein mehr oder minder lukratives Gewerbe macht. Unter den 345 Personen, welche in einem Zeiträume von etwa anderthalb Jahren aus dem Fonds für verschämte Arme unterstützt worden sind, finden sich, wie das ganz natürlich ist, Leute aller Berufsstände, und schon diesen Umstand glaubte Herr Meyer zum Beweise dafür heranziehen zu müssen, daß man es hier in der Mehrzahl nicht mit verschämten Armen zu thun habe. Noch mehr: Weil etwa 20 Personen dieser Kategorie vorher oder nachher noch an anderer Stelle um Unterstützung eingekommen waren, und weil in einer Reihe von Fällen thatsächlich von einer verschämten Armut dem Anscheine nach nicht die Rede sein konnte, will Herr Justizrat Meyer alle diese Leute, die niemals zu einer Bitte um Hilfe sich verstanden haben würden, wenn nicht die äußerste Not und der feste Glaube an die Verschwiegenheit der Kommission sie dazu veranlaßt hätte, auf eine Stufe stellen mit einem Bettler, dem die Scham längst abhanden gekommen durch gewohnheitsmäßiges Empfangen von Gaben. Dieser Auffassung des Vorstandes wurde von verschiedenen Seiten mit Recht scharf entgegengetreten. Die Herren Louis Sachs, Löwenberg, Dr. Tiktin, Leonhard Sachs und Professor Lewin, welche sich dieser Aufgabe unterzogen, wiesen mit Recht daraus hin, daß der Fonds für verschämte Arme geradezu seinen Zweck und seine Berechtigung verfehlen würde, wenn er die notwendige Diskretion verletzen müßte, daß solche Fälle, wie sie der Vorstand mitgeteilt, niemals zu vermeiden wären, daß Mißbrauch der Wohlthätigkeit überall vorkäme und es ein Unrecht sein würde, wegen einiger Unwürdiger, so viele Würdige und wahrhaft Bedürftige leiden zu lassen, daß man den Intentionen der Geschenkgeber an diesem Fonds geradezu zuwiderhandeln würde, wollte man anders verfahren. Auf die Seite des Vorstandes stellten sich nur die Herren Martin Simon und Dr. Weigert, die jedoch bei der Versammlung keinen Anklang fanden. Nach einer Diskussion von 14- Stunden (!) erfolgte die Abstimmung, welche zur Annahme des Antrages Tiktin und damit zu einer Niederlage des Vorstandes in einer hochwichtigen Frage führte. Der ganze Rest der Vorlage wurde für eine spätere Sitzung vertagt, nachdem Herr Louis Sachs in Aussicht gestellt hatte, daß er für seine Person für die Besprechung der Frage, ob Zentralisation oder Dezentralisation mindestens eine halbe Stunde brauche. Die Versammlung genehmigt sodann die Summe von 1000 Mark als Subvention für den Synagogen- und Religionsverein Bene Berith, sowie 150 Mark für das jüdische Armenasyl in Meerane. — Die obrigkeitliche Genehmigung für den Ankauf der Grundstücke in der Lützow- resp. Potsdamerstraße zum Zweck des Baues einer Synagoge ist jetzt eingetroffen. Die Versammlung genehmigt im Anschluß daran die Baupläne mit einigen inzwischen notwendig gewordenen Aenderungen, vergiebt ferner an einen Unternehmer den Abbruch von Baulichkeiten für die Summe von 23OO Mk., sowie 1054 Mark Depositalzinsen für den Verkäufer des Grundstücks aus Billigkeitsgründen, da infolge unvorhergesehener Umstände die Auflassung des Grundstücks sich länger als ursprünglich beabsichtigt, sich hinzog. Der Rechnungsabschluß des Siechenhauses weist einen Minderverbrauch von 29OO Mark aus, die gottesdienstlichen Veranstaltungen an den letzten hohen Feiertagen erfordern dagegen einen Zuschuß von 18 545 Mark. Damit war die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt. Was in der geheimen Sitzung beraten und was namentlich in einer Nachsitzung, zu der zwei Mitglieder der Minorität ihre Kollegen dringend eingeladen hatten, beschlossen worden ist — das entzieht sich unserer Kenntnis. Vermutlich

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