Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 47 (20.11.1896)
- Date
- 1896-11-20
- Page
- Seite 784 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 784 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Ne. 47. £ Gostyn, 16 November. (Eine billige Maßregel.) Hier starb vor kurzem der praktische Arzt Dr. Wachtel, der ebenso wie sein Sohn, ein Landwirt, aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten war. Die Leiche sollte nach früheren Bestimmungen in Gotha verbrannt werden. Kurz vor seinem Tode verlangte Dr. W. jedoch von seinem Sohne, daß er seine Beisetzung auf einem jüdischen Friedhofe veranlasse. Aber keine jüdische Gemeinde wollte den Ausgetretenen bestatten. Nach langen Verhandlungen ließ sich die hiesige Gemeinde dazu bewegen. Jedoch mußte sich der junge Wverpflichten, nicht nur die Steuer von 16 Jahren (800 Mk.) nachzuzahlen, sondern auch der Gemeinde wieder beizutreten. Gleiwitz, 15. November. (Wahl.) An Stelle des jüngst verstorbenen Sanitätsrats Dr. Freund wählte der Ausschuß des Oberschlesischen Gemeindeverbandes den hiesigen Rechtsanwalts und Stadtrat Schüller zum Vositzenden. £ Kattowitz, 16. November. (Die Chewra Kadischah) wird morgen ihre Generalversammlung abhalten, um den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und Ergänznngs- resp. Wiederwahlen vorzunehmen. Aus dem Kassenverwaltungsbcricht ersehen wir, daß sich im Geschäftsjahr 1895/96 die Einnahmen auf 5010 Mk. beliefen. Davon entfielen 1980 Mk. auf Eintrittsgelder und Beiträge der Mitglieder, 1450 Mk. aus freiwillige Spenden verschiedener Art und 665 Mk. auf Sammlungen bei Beerdigungen. Demgegenüber stehen 4541 Mk. Ausgaben. Hierbei sind beteiligt die Krankenpflege mit 593 Mk., Apotheke und Aerzte mit 680 Mk. und Unterstützungen mit 1500 Mk.— Das Vereinsvermögen hat sich gegen das Vorjahr um 186 Mk. vermehrt und beträgt jetzt 4568 Mk., ausschließlich zweier Legate von zusammen 1034 Mk. — Diese Zahlen beweisen wohl zur Genüge, wie segensreich die Thätigkeit des genannten Vereins ist, und der Wunsch ist gewiß nicht unbescheiden, daß sich die Zahl seinerMitglieder im neuen Geschäftsjahre recht erhöhen möge. £ Breslau, 16. November. (Gottesdienstliche Konzerte.) In Nr. 43 brachten wir eine Notiz über ein „Gottesdienstliches Konzert", das die Pause am verflossenen Jom Kippur in der Neuen Synagoge z. T. oussüllen sollte. Herr Oberkantor Cerini ersucht uns, die Notiz dahin zu ergänzen, daß er kein „Konzert", sondern die Lewandowskische Neila-Keduschah, die auch in den Berliner Synagogen gesungen wird, auf Wunsch des Vorstandes vor der Predigt vorgetragen habe, damit das Publikum nicht vorzeitig das Gotteshaus verlasse. — Die von Prof. Dr. Kittel zum Antritt seines Rektorats in der Aula der hiesigen Universität am 15. Oktober gehaltene Rede „Die Anfänge der Hebräischen Geschichtschreibung im Alten Testament" ist bei Hirzel in Leipzig im Druck erschienen. Hannover, 16. November. (Ein alter Streit,) mit anerkennenswerter Konsequenz angeregt und fortgesührt von unserem Herrn Landrabbiner, beschäftigte am 4. d. M. wiederum den hiesigen Bezirksausschuß. Unser Rabbiner ist, nicht wie die christlichen Geistlichen, mit seinem vollen Gehalt zur Einkommen- und Kommunalsteuer herangezogen worden. Nicht aus materiellen, sondern aus prinzipiellen Gründen strengte Herr Dr. Gronemann gegen den Magistrat Klage an und am 4. d. M. beschäftigte sich der Bezirksausschuß zu wiederholtem Male mit dieser Angelegenheit. Der Vertreter des Klägers verteidigte die Ansicht, daß dem Landrabbiner die Beamteneigenschast zuzuerkennen sei, wenn er auch sein Gehalt nicht direkt vom Staate, sondern von den jüdischen Gemeinden seines Aufsichtsbezirks beziehe. Er werde durch die Staatsbehörden eingeführt und vereidigt; bis in die neueste Zeit sei dem Landrabbiner auch die Eigenschaft als mittelbarer Staatsbeamter zuerkannt. Der Landrabbiner stehe unter Aufsicht der Regierung und sei nebenamtlich als Kreisschulinspektor für die jüdischen Schulen thätig, so daß er auch in dieser Eigenschaft, wenn auch unbesoldet, als Organ der Staatsgewalt anzusehen sei. Das unlängst gefällte Urteil des Bezirksausschusses, nach welchem das Steuerprivilegium der Geistlichen nur den Geistlichen anerkannter ch ristlicher Konfessionen zugute komme, könne hieran nichts ändern. Der. Bezirksausschuß wies jedoch den Kläger ab. Das Amt als Landrabbiner begründe keine Beamtenqualität, — Kläger sei ja auch bei seiner Amtseinführung nicht mit dem Staatsdienereid belegt worden! — da dem Staate lediglich das Bestätigungsrecht des durch die jüdischen Gemeinden gewählten Landrabbiner zustehe und das Gehalt desselben durch die Synagogengemeinde geregelt werde. Ebensowenig wie als Seelsorger einer einzelnen jüdischen Gemeinde, könne ein Landrabbiner in seiner Eigenschaft als Kreisschulinspektor als Staatsbeamter angesehen werden, da'das Amt unbesoldet sei. Durch das Gesetz von 1869 seien die jüdischen Gemeinden Hannovers den Gemeinden der alten Provinzen gleichgestellt, deren Rabbiner weder als mittelbare, noch als unmittelbare Staatsbeamte betrachtet würden. Ein gleicher Bescheid in gleichem Falle wurde Herrn Lehrer Spanier in Stolzenau. Da es sich um eine wichtige Prinzipienfrage handelt, die ein Präzedenz für alle Rabbiner und Lehrer in Preußen bilden könnte, so wäre cs erwünscht, wenn Herr Dr. Gronemann die Angelegenheit in allen Instanzen wollte zur Entscheidung bringen lassen. lH Schildberg, 15. November. (Der Wohlthätigkeitsv er ein „Eintracht"), der nun seit zwei Jahren hier besteht, hält sein Ziel stets im Auge und hat trotz der bescheidenen Einnahme, die der Kasse allmonatlich zugeht, schon manches Kinderherz durch seine Wohlthaten erfreut. Nm nun auch den Mitgliedern des Vereins einen persönlichen Nutzen zu bieten, wurde in der Vereinssitzung am Sonnabend, den 6. d. M. beschlossen, die Pflege der jüdischen Geschichte und Litteratur in den Bereich der Vereinsthätigkeit zu ziehen. Rabbiner Dr. Bamberger hat sich bereit erklärt, in einem Zyklus von populären Vorträgen während des Winters die jüdische Geschichte und Litteratur zu behandeln. X Frankfurt a. M., 15. November. (Israelitische Realschule.) Wie die „Franks. Ztg." erfährt, ist der Fortbestand der Realschule der israelitischen Gemeinde des Philanthropins, nachdem die Verhandlungen über diese Anstalt znm Abschluß gelangt sind, für die Folge gesichert. O Köln, 16. November. (Kinderbewahranstalt.) Dieses im Jahre 1890 eröffnete Jnstitur versendet soeben an seine Mitglieder den Rechenschaftsbericht über das verflossene Arbeitsjahr, aus dem zu ersehen ist, daß die Anstalt täglich von 40 — 50 Kindern besucht war, die von zwei Kindergärtnerinnen beschäftigt wurden. Die Kinder erhalten gegen