Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 47 (20.11.1896)
- Date
- 1896-11-20
- Page
- Seite 783 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 47. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 783. Ar. 4< f*»,»«[ic au, :n ^Engetragen hatte, In aus sein Lager zMadchen bringt rgi machte mit einer verstummen. Gesicht des Bewußtlosen ihn töten. Es ist nicht werden warten, bis er l des Kranken mit einer be- und suhlte mit bcftiebt^ amm's wurde leben," sagte «und soweit die Kunst, die wird er nach dem Schlas nicht länger dars bei i rm Volk." : aus dem Tisch ausgebreilet ne Tasche und trat aus Sh end gesehen den Sohn Jsaihm aufseheck Er mochl orungene die äden tiesen Anger „state Schi^ z sprach, * Mg f#) nicht dulden durfte, daß ihre Beschlüsse mißachtet wurden. Man beriet einen ehrenvollen Rückzug. Da erhob sich ein Mitglied und schlug folgenden Ausgleich vor: An Wochentagen, wo nur eine geringe Anzahl Becender im Tempel vorhanden seien, solle man es bei der althergebrachten Formel des bewenden lassen, dagegen an Sabbaten und Feiertagen müsse die neue Formel mit aller Macht durchgesetzt werden. — Ein schallendes Gelächter folgte aus diesen pathetisch gesprochenen Antrag. Der Antragsteller wußte nicht, daß das nur in der Wochentag-Lcbmone e35reh vorkomme. * „Mumpitz." Neber die Frage wie das Wort „Mumpitz" entstanden ist, hat das B. T. die Diskussion eröffnet. Einer der Löser schreibt: „Ich als Laie meine, es sei im deutschen Jargon aus „Mumpitz,, entstanden und weise auf den ver mummenden Aufputz hin, den die Kinder am Purimfest an legten, um in dieser Verkleidung unter allerhand Karnevalsscherzen vor ihren Angehörigen zu paradieren. „Mach mir keinen Mumpitz vor" würde dann ganz zwanglos heißen: „Spiegle mir nichts vor — täusche mich nicht." — Mumpitz! Hier und dort. * Berlin, 17. November. (Hofprediger a. D. Stöcker) ist am Donnerstag von dem hiesigen Schöffengericht zu der höchst zulässigen Geldstrafe von 600 Mk. verurteilt, weil er vor Jahren seinen Amtsgenoffen, Pfarrer Witte, verleumdet hat. Wir bringen diese kurze Notiz für unsre Leser im Auslande, denen politische Blätter in deutscher Sprache nicht zugänglich sind. Unsre Leser in deutschsprechenden Ländern haben über diesen sensationellen Prozeß Ausführliches in den Tageszeitungen gelesen. * Berlin, 17. November. (Der antisemitische Abg. Jskraut) wird am Ende doch nicht Prediger an der hiesigen Sophicnkirche, denn wie der „N. Ev.-Gem.-Bote" mitteilt, hat das kgl. Konsistorium dem Einspruch von Mitgliedern der Sophiengemeinde gegen die Wahl des Herrn Jskraut Folge gegeben. Auch ein Teil der positiven Gemeindeglieder hatte sich diesem Einspruch angeschloffen. * Berlin, 17. November. (Ein gutes Wort) sprach dieser Tage in einer christlichen Versammlung ein evangelischer Prediger, Pastor Paul. Er sagte: „Ich habe schwimmen gelernt im Wasser und nicht in der Lust. Es schadet nicht, wenn jemand dabei etwas Wasser schluckt. Und wenn man sagt, es ist aber schon jemand ertrunken, so sageich: „Gerade deshalb lernen wir schwimmen, damit niemand ertrinkt." — Schade, daß es kein Vertreter des Judentums gewesen, der dieses Wort gesprochen, wir würden es sonst allen vorgehalten haben, die von uns fordern, wir sollten die Mißstände innerhalb des jüdischen Gemeindelebens mit weniger Schärfe behandeln, und wo diese Schärfe unvermeidlich, jene Mißstände lieber totschweigen — schade! : Berlin, 18. November. (Kuriosa.) In einer Beleidigungssache, die am Sonnabend vor einer Abteilung des Schöffengerichts verhandelt wurde, wünschte der Kläger eure Ehrenerklärung im „Vorwärts" oder in der „Staatsbürger- Zeitung". Darauf soll, wie das lctzgenannte Blatt meldet, der den Vorsitz führende Richter geäußert haben: „Ach was, wir sind doch keine Juden!" — Ein Wirtshausschild mit der Aufschrift „Caso Dalles" ist vor einem Schanklokal, das in der Wiesenstraße irr der Nähe des neuerbauten Asyls für Obdachlose gelegen ist, angebracht. * Berlin, 18.November. (Michael Beersch e Stiftung.) Der von der königlichen Akademie der Künste stiftungsgemäß auszuschreibende Wettbewerb um den Reisepreis der Ersten Michael Beerschen Stiftung ist für das Jahr 1897 für jüdische Bildhauer eröffnet worden. Ausführliche Programme mit den Bedingungen der Zulassung zu den Bewerbungen können von dem Senat der Akademie, sowie von den Kunstakademien zu Dresden, Düsseldorf, Karlsruhe, Kassel, Königsberg i. Pr., München, Wien, den Kunstschulen zu Stuttgart und Weimar, sowie dem Städelschen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bezogen werden. Elbing, 15. November. (Einen Vortrag über Salomon Gabirol) hielt Rabb. Dr. Silberstein Dienstag Abend im Kaufmännischen Verein. Gabirol, der Dichter und Philosoph, sei 1020 in Malaga geboren und 1070 in Saragossa gestorben. Aus seinen! Leben ist nur sehr wenig bekannt. In seinem 16. Jahre war er ein Kind mit greisenhafter Denkungsart. Da Gabirol sich auch in seinen religiösen Schriften stets fernhielt von Frömmelei und ebenfalls seine Glaubensgenossen nicht in überschwenglicher Weise verherrlichte, sondern der Wissenschaft und der Kunst allein seine Huldigungen, darbrachte, fand er in den Kreisen seiner Glaubensgenossen nicht die richtige Würdigung, sein Name und seine Werke waren Jahrhunderte tot; erst die neuere Zeit erkannte seine Bedeutung als Dichter und Philosoph wieder. ffß Thor», 15. November. (Abfertigung.) Die hiesige „Ostd. Ztg." schreibt: Ein „teutscher Heil-Mann", die Person ist uns unbekannt, doch thut dies nichts zur Sache, fand sich bis ins Innerste verletzt über die Aufnahme von Juden in den hiesigen Zweigverein des deutschen Privatbeamtenvereins und beschwerte sich in einer Sitzung darüber, sich im vollsten Brustton zu der Aeußerung versteigend, „daß unter einem Deutschen nur ein Arier verstanden werden könne." Darauf erhielt er vom Vorstand folgendes Antwort-Schreiben: „Unter Bezugnahme aus Ihre in der letzten Monatssitzung des Vereins gemachten Bemerkungen machen wir Sie daraus aufmerksam, daß wir ein derartiges Benehmen nicht dulden dürfen und sowohl zur Wahrung des Ansehens unseres Vereins als auch zum Schutze unserer Mitglieder energisch Verwahrung dagegen einlegen müssen. Wir weisen Sie noch besonders daraus hin, daß im deutschen Privatbeamtenverein weder politische noch religiöse Zwecke verfolgt werden, noch verfolgt werden dürfen, und daß bei den Zusammenkünften des Vereins alles zu vermeiden ist, was einen Andersdenkenden oder Andersgläubigen in seinem Denken und Glauben beleidigen könnte." — Dem ist weiter nichts hinzuzufügen, da hier klar und deutlich — und deutlich muß man diesen Herren kommen, denn sie haben ein dickes Fell — der Standpunkt des Vereins ausgesprochen ist.