Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 46 (13.11.1896)
- Date
- 1896-11-13
- Page
- Seite 763 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4794838-9609712-9610526--1857-9610533- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 46 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 763. iemMetn. Bewußt M J öu§ dn gewöhnlichen :lt^ente des modernen Gedanken-Inhalt der ilch-hausbacken, nicht zu auch seine Mode-Bedürskleidung, in der ihm der uches muß ein Meister ter sein; sind ja Hymnen Dienstes, und ist ja Recht und ihre Gegenstände besonders Gebet, als die o sehr auf die dichterische jl sagen kann, ein absolut »gmatischen Glauben, aber der Unendliche, der über len seinen Attributen alles l, wie alles Erhabene, chaft empfunden werden, ie Schranken der Endlichi doch ihres Unvermögens; der Phantasie ins Reich erhabenen Stücken unseres m 104, 186, 148 rc., oder slied, im ganzen Jesajahrc., des Dichters. „Der Geist!s Endlichen, und nur wer Größe anschaut, wird das «einer ganzen Erhabenheü welches uns >en. Wer uns Frischen Seite soviel Dichter ns entgegen zu weiUg^ Abmeinp^'' mal Interesse, geschweige andächtige Stimmung erwecken Wer in die Tiefe unseres Herzens greifen will, der muß auf der Höhe stehen. Und mit geistlosen Virtuosen-Mätzchen ist erst gar nichts anzufangen; das besticht vielleicht einmal und zweimal, aber das Gebetbuch ist ja nicht blos für heute und morgen. Eben darum, weil das Gebetbuch nicht wie ein Roman einmal gelesen und weggelegt wird, eben darum ist für das Gebetbuch das Beste erst gut genug; alle Bestandteile des Gebetbuches müssen gediegen, müssen an sich wertvoll von innerer Größe, von ewig giltiger Bedeutung sein; man milß Tag für Tag zu ihm zurückkehren und darin beten können: „wenn man weilt in seinem Hause, wenn man aus der Reise ist, wenn man sich niedcrlegt und wenn man aufsteht." Nichts aber kann eine Wiederholung weniger vertragen, als das Geschmacklose. Ist hier von dem Bearbeiter unseres Gebetbuches zu viel verlangt? Gewiß nicht. Wenn man bedenkt, daß in unserer Zeit beten können schon eine seltene Kunst ist, so wird eben derjenige, der uns vorbeten will, dem wir nachbeten sollen, ein seltener Künstler sein müssen. Die Herren Rabbiner und Prediger werden mir am leichtesten beistimmen. Sie wissen es am besten, daß das Schwerste an einer Predigt das Einleitungs- und das Schluß-Gebet ist. Wird nun auch kein Gebetbuch dem hier gezeichneten Ideal entsprechen wo wäre die Wirklichkeit nicht hinter dem Ideal zurückgeblieben? — so wird doch jedes Gebetbuch eine Annäherung an dieses Ideal darstellen müssen, oder — es hat seinen Zweck verfehlt.- Nachdem wir nun den Maßstab angegeben haben, den wir an ein Gebetbuch angelegt wissen wollen, wenden wir uns nun dem neuesten Produkte aus diesem Gebiete, dem Bogelsteinschen Gebetbuche zu. Leider muß ich über dieses Werk ein sehr hartes Urteil aussprechen: Nicht nur entspricht dieses Gebetbuch nicht im geringsten, auch nicht in einem einzigen Stücke, den gezeichneten Voraussetzungen, sondern es scheint, daß der Verfasser sich der Grüße seiner Aufgabe gar nicht bewußt gewesen ist. In dem ganzen Buche ist keine Spur von Geist: es ist eine Mache. Nicht nur fehlt diesem Werke alle Philosophie, alle Poesie, alle Welt- und Menschenkenntnis, nicht nur strotzt cs von Geschmacklosigkeit, von Trivialitäten in Sprache und Gedanken; es fehlt dem Buche auch an Religion. Es ist nicht ein einziges, frisches, urwüchsiges Gefühl in dem ganzen Buche. Es ist der banale Geschästston, der Ton der Reklame, der Ton der Rechenschastsablegung, der Buchführung über das, was man vor Gott denken und fühlen soll oder will, aber nie ein wirkliches Denken, ein wirkliches Gefühl. Anstatt: „Wir danken dir," heißt es da: „Tank und Bekenntnis weihen wir Dir" (modim anachnu loch); da wird um ein ehrenvolles Wirken im Dienste Gottes gebetet (ten kowaud adonai leamecho); da sollen wir beten, als hätten wir den Schluß eines Geschäftsbriefes zu formulieren: „Den Dank für dieses Himmelsgeschenk (die Thora) wollen wir dadurch bekunden, daß wir den teuren Schatz, das uns anvertraute Kleinod deines Gotteswortes treu hüten und als heiliges Erbeil unversehrt unfern Kindern und Kindeskindern übergeben (I. Teil S. 404). „Den Dank bekunden" — spricht man so zu Gott? Ein wahres, ungekünsteltes Gefühl spräche etwa: „Wir danken Dir für dieses Himmelsgeschenk, wir wollen es als einen teuren Schatz treu behüten und als ein heiliges Erbe unfern Kindern übergeben" und dergl. Solche syntaktische Drechseleien, solch gekünstelter Geist soll die Geistesarmut verschleiern, die dem denkenden Leser in erschreckender Weise aus diesem Gebetbuch entgegenstarrt. Doch wir wollen systematisch zu Werke gehen, und unser hartes Urteil, wie es unsere Pflicht ist, mit vollgiltigcn Beweisen im einzelnen begründen. Bei der Wichtigkeit der Gebetbuchfrage wird man einer eingehenden Kritik des vorliegenden Werkes wohl nicht ein tant de bruit pour une Omelette entgegenhalten. Aus dem Vorwort zum ersten Teile ersehen wir, was der Bearbeiter selbst in seiner Arbeit als besonders hervorragend betrachtet. Wir wollen diese Teile, die das besondere Wohlgefallen ihres Meisters besitzen, vor allem der Kritik unterwerfen, um zu zeigen, wie klein der Maßstab ist, mit dem dies Werk gemessen sein will. N)ochen-(Lhronik. Berlin, 11. November. — Der jüdische Religionsunterricht ist nach einer neuern Entscheidung des königlichen Oberverwaltungsgerichts nicht ein Teil des schulplanmäßigen Unterrichts in der Volksschule, sondern trägt lediglich den Charakter gemeinsalncr Religionsübuug und der Unterweisung und Vorbereitung für diese, ebenso wie der Beichtunterricht der katholischen und der Konsirmandenunterricht der evangelischen Kirchen, wenn er auch zeitlich einen größern Umfang als diese hat. Die Pflicht zur Fürsorge für denselben kann daher auch nicht als ein Teil der Schullast, sondern nur als ein Ausfluß der Verbindlichkeit, für die zur gemeinsamen Religionsübung erforderlichen Einrichtungen Sorge zu tragen, angesehen werden. Wollte man aber auch den jüdischen Religionsunterricht als Teil des regelmäßigen Unterrichts der Volksschule ansehen, so würde doch eine Einrichtung, die sich lediglich aus Erteilung dieses Unterrichts beschränkt, nicht als eine der allgemeinen Schulpflicht dienende ausgesaßt werden können, da sie nur einen einzelnen Gegenstand aus dem Unterrichte der Volksschule herausgreifen und im übrigen hinsichtlich der Erfüllung der Schulpflicht auf andere Einrichtungen verweisen würde. — Was und wer diese neueste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts provoziert hat, wissen wir nicht, gleichwohl wird sie der Begeisterung derer, die dem fakultativen jüdischen Religionsunterricht eine Lobeshymne anstimmen, einen Dämpfer aussetzen. — Fehlgegriffeu soll der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde bei der Veranlagung zur Gemeindesteuer haben, indem er in einzelnen Fällen auch Nichtjuden mit der Einladung, zu dem Etat der Gemeinde einen bestimmten Beitrag zu leisten, bedacht habe. So versichert in einer lächerlich langen Auseinandersetzung die „Staatsbürger Zeitung." Unter den also Ueberraschten soll sich auch ein am Orientalischen Seminar angestellten Lektor, seinem Bekenntnisse nach Moha-