Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 45 (6.11.1896)
- Date
- 1896-11-06
- Page
- Seite 754 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 754. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 45. erzählt, von seiner Gemeinde nur eine Kleinigkeit: das Bewandertsein in den vier „Turim" des Schulchan-Aruch. Wer würde wohl damals gewagt haben, wenn er sich nicht lächerlich machen wollte, Anspruch auf den Rabbinerposten zu erheben, wenn er nicht mindestens letzterer Bedingung entsprochen hätte? Das war die ehrwürdige Frankfurter Gemeinde dazumal. Stellt man nun derselben die heutige gegenüber, so muß man sich über die Behauptung, sie sei die Fortsetzung der alten Frankfurter Kehilla, gelinde gesagt, sehr wundern. Man möchte fast geneigt sein, zu behaupten, der Glanz der damaligen Zeit sei mit dem berühmten Schüler des Mysbrn, dem Chatham Sopher, nach Ungarn ausgewandert; nicht ohne Grund hat dieser große Lehrer in Israel seine Herkunft aus Frankfurt in jeder seiner Unterschrift hervorgehoben. Im Gegensätze zu heute empfahl er seinen Kindern, ihre religiöse Erbauung nur aus Büchern (i;^' jsuz) zu schöpfen. Die weitere Ausführung soll gerne der geneigten Beurteilung Ihrer Leser überlassen bleiben. £ Mannheim, 1. November. (Vortrag.) Am 28. vorigen Monats hielt hier im „Kasinosaale" Gymnasialoberlehrer Dr. Heinrich Lewy aus Mühlhausen im Elsaß einen Vortrag über „Aberglaube und Judentum". Der Vortragende machte die Anwesenden zunächst mit der Bedeutung und Herleitung des Begriffes „Aberglauben" bekannt. Wenn der Aberglaube auf den ersten Blick als ein besonders potentierter Glaube erscheine, so gebe cs für den wahren Glauben doch keinen größeren Feind und nichts wäre mehr geeignet, die religiösen Empfindungen in ihrer Innigkeit mehr abzuschwächen als gerade der Aberglaube. In der schonungslosen Bekämpfung des Letzteren stehe die jüdische Kulturgeschichte obenan. Während der babylonischen nnd späteren persischen Unterjochung des jüdischen Volkes habe sich der Aberglaube in den ursprünglich reinen Glauben einzuschleichen verstanden. Wenn die Babylonier in der Kunst der Traumdeuterei, Astronomie rc. auf einer besonders hohen Stufe der Entwickelung sich befunden hätten, so sei dies bei den Persern, welche in den Magiern würdige Interpreten des Aberglaubens besaßen, in demselben Maße der Fall gewesen. Selbst das christliche Mittelalter habe viele Wahnvorstellungen in die jüdische Lehre hineingetragen, was daraus zurückzusühren sei, daß die Christen der damaligen Zeit viele heidnische Gebräuche in die christliche Religion verpflanzt hatten. In allen Teilen des Talmud sei keine Spur von abergläubischen Vorstellungen enthalten. Der Lehrer der Mischna suchte alle übernatürlichen Dinge mit Vernunftgründen zu entkräften. Eigentümlich berühre die Thatsache, daß z. B. die Norweger und Schweden viele abergläubische Gebräuche besäßen, welche man bei den morgcnländischenVölkerschaften, beispielsweise in Egypten und Griechenland, in gleicher Weise wiederfinde. Redner gab zu dem Kapitel des Aberglaubens noch einige Exempel aus der Gegenwart. Wie verpönt sei z. B. die Zahl „13", während entgegengesetzt bei den alten Völkerschaften die geraden Zahlen ein Schreckmittel waren. Als ebenso verwerflich bezeichnete Redner die Tagewahl, d. h. die Anschauung, daß nur gewisse Tage für bestimmte Vorkommnisse gut sind oder auch nicht, ferner den „bösen Blick". Redner bemerkt zum Schluß seiner einstündigen Ausführungen, daß nur durch einen sittlich normalen Glauben dem übersinnlichen Aberglauben in erfolgreicher Weise entgegengetreten werden kann. £ Ems, 3. November. (Mädchenheim.) Hier soll demnächst ein Mädchenheim für jüdische Waisen ins Leben treten. Zwar besteht seit zwei Jahren eine bescheidene derartige Anstatt in Limburg a. d. Lahn, sie ist aber dem großen Bedürfnis gegenüber vollständig unzureichend. Hier ist nun ein passender Bauplatz für das projektierte „Mädchenwaisenhaus für Deutschland" in Aussicht genommen. Da die Anstatt keine Mittel besitzt, so bitten der Vorstand und das Gründungs- Komitee, denen Mitglieder aus ganz Deutschland, sowie Henry Hirsch in Nottingham und Großrabbiner Zadoe Kahn in Paris angehören, durch Rundschreiben um Zeichnung je nach dem Vermögen: 1. eines einmaligen Beitrages zum Baufonds, 2. eines jährlichen Beitrages zur Erhaltung und Weiterförderung dieser wohlthätigen Anstalt, 3. einer Stiftung zur Unterhaltung von Betten. O. Mainz, 2. November. (Antisemitismus in Mainz.) Das hiesige nationalliberale „Tageblatt" schreibt: Der moderne Philosoph Friedrich Nietzsche hat bekanntlich jedem Menschen das Recht zugesprochen, sich mit einer Atmosphäre zu umgeben, deren Duft dein Nebenmenschen unbequem ist. Er drückt sich in dem betreffenden Ausspruch etwas derber und deutlicher aus als wir; aber wir nehmen Anstand, seine sehr kräftigen Worte hier zu wiederholen. Gestützt auf diesen Nietzsche'schen Lehrsatz, verstehen wir es vollständig, daß es auch Menschen giebt, die sich der antisemitischen Partei anschlleßen. Wenn aber Lehrer des hiesigen Gymnasiums vor aller Welt bekunden, daß sie, die der Jugend inbezug auf Toleranz, aus Nächstenliebe und auf Bethätigung echter Bürgertugenden mit gutem Beispiel vorangehen sollen, einer politischen Richtung angehören, die von verwerflichen Hetzern a la Ahlwardt geleitet wird und nur den Zweck verfolgt, die niedrigsten Instinkte im Menschen zu stacheln und die konfessionelle Eintracht zu zerstören, so ist ein solches Vorgehen entschieden zu verdammen. — Diese Auseinandersetzung richtet sich gegen einige hiesige Gymnasiallehrer, die gelegentlich der hier stattfindenden Ersatzwahl zum Reichstage für einen antisemitischen Redner öffentlich eingetreten sind. O Hannover, 3. November. (Dem israelitischen Erziehungshaus in Ahlem) ist durch Verfügung vom 2. Oktober auf Grund des eingereichten Statuts das Recht einer juristischen Person verliehen worden. Die von dem Konsul M. A. Simon errichtete Anstalt zählte bei ihrer Eröffnung im Mai 1893 nur 9 Zöglinge; heute werden bereits 60 in derselben unterrichtet oder als Lehrlinge der Gärtneret und Bodenkultur beschäftigt. u. Wiesbaden, 1. November, (Noch ein Prozeß. — Statistisches.) Der Kaufmann Jos. Halberstadt in Frankfurt a. M. unterhielt eine Filiale seines Geschäfts in Homburg v. d. H. und wurde von der israelitischen Gemeinde daselbst zu den Kultussteuern herangezogen. Herr H. weigerte sich, die Steuer zu zahlen, da er in Frankfurt wohne und von den Kultuseinrichtungen der Gemeinde Homburg keinen Gebrauch mache. Der Bezirksausschuß pflichtete dem Kläger bei; durch den Umstand, daß der in Frankfurt wohnende Kläger eine Filiale in Homburg habe, sei ein Wohnsitz für ihn in