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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-11-06 · 45 (6.11.1896) · p. Seite 742

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
45 (6.11.1896)
Date
1896-11-06
Page
Seite 742 (sequence 2)
Language
German
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Seite 742. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 45. die Sache in der That? Emanzipiert, gleichgestellt ist nur der einzelne Jude, die jüdische Reltgionsgemeinde erfreut sich in den altpreußischen Provinzen wenigstens einer Autonomie, die ich nicht tadeln möchte, wenn sie nicht im Laufe der Zeit zu einem privilegium odiosum ausgewachsen wäre. Die jüdische Religion ist keine geduldete mehr, sondern, wenigstens auf dem Papier, eine anerkannte, in Wirklichkeit aber kümmert sich, in Altpreußen wenigstens, kein Gesetz, keine Behörde um dieselbe. Die jüdische Religion oder die jüdische Kirche, wenn der Ausdruck gestattet ist, obwohl ihr gesetzlich der staatliche Schutz zusteht wie jeder anderen religiösen Gemeinschaft, nimmt in den altpreußischen Provinzen eine untergeordnete, wenig geachtete Stellung ein; ihre Angestellten, ihre Geistlichen, Lehrer und sonstigen Beamten besitzen nicht wie ihre christlichen Kollegen die Eigenschaften öffentlicher Beamten, sondern sind Privatpersonen, die der Staat weiter nicht kennt, obwohl er sich merkwürdigerweise das Recht nicht nehmen lassen will, bei der Anstellung derselben Bestätigung oder Nichtbestätigung auszusprechen. Ueber die kontraktliche Stellung der Rabbiner, Lehrer, Vorbeter u. s. w., über Anstellung, Kündigung, Pensionierung, Entlassung schweigt der Staat, er überläßt das alles ruhig dem freien Ermessen der Gemeinde bezw. deren Vertretung. Wenn erforderlichen Falles der Staat eine Auskunft oder Belehrung haben will über das Judentum selber, über Lehren, Dogmen, Gebräuche u. s. w., so existiert keine offizielle Instanz, an die er sich wenden könnte, jeder Rabbiner, jeder kleine Vorsteher kann alsdann in die Lage kommen, im Namen des „Judentums" sein Votum abzugeben. Ob die jüdischen Kinder jüdischen Religionsunterricht erhalten und welcher Art dieser Unterricht ist, in diese Frage mischt sich der Staat ebenfalls nicht, sowenig er sich befaßt mit der Untersuchung darüber, ob denn diejenigen, die die Lehre des Judentums verkünden und verbreiten, für diesen Beruf auch wirklich fähig und qualifiziert sind. Jeder christliche Abiturient muß in der Religion mindestens das Prädikat „genügend" besitzen, um überhaupt nur das Zeugnis der Reife erlangen zu können, bei den jüdischen Abiturienten scheint dem Staate höchst gleichgiltig zu sein, ob sie einen hinreichenden religiösen und sittlichen Halt besitzen oder nicht. Es muß eigentümlich und wiederum tief schmerzlich berühren, wenn gerade auf diesen Punkt nicht mit Unrecht von konservativer und antisemitischer Seite aufmerksam gemacht worden ist. Zu den Ausgaben für jüdische Religion, für Synagoge und Schule, für Prediger und Lehrer trägt in Altpreußen der Staat keinen Pfennig bei, obwohl auch seine jüdischen Bürger in ganz erheblichem Maße zu den Lasten des staatlichen und kommunalen Gemeinwesens herangezogen werden. Diese von gewisser Seite so hoch gepriesene Autonomie, diese in Willkür, Zügellosigkeit und Chaos ausgeartete Freiheit, hervorgerufen durch die Gleichgiltigkeit der staatlichen Instanzen gegenüber der jüdischen Religion, durch den Mangel jeder einheitlichen, würdigen Organisation, trugen den größten Teil der Schuld an dem tiefen Niedergange des Judentums unserer Tage, sie gaben uns das yplle Recht zu der Behauptung, daß auf diesem Gebiete die Gleichstellung der Juden mit den Christen thatsächlich noch nicht vollzogen ist, daß alle Abwehrbestrebungcn größtenteils pro nihilo gewesen, wenn nicht auf diesem Gebiete ein durchgreifender Wandel geschieht. Was haben wir denn erreicht mit der so viel gerühmten Autonomie und Freiheit? Ist das Judentum dadurch gestärkt und gehoben worden, genießt es in den Augen seiner eigenen Bekenner und in dem Urteil Andersgläubiger die Achtung, die ihm gebührt, nehmen die Rabbiner und Lehrer die Rangstellung ein, die ihnen zukommt, wird dem Heranwachsenden Geschlecht ein ausreichender Religionsunterricht zuteil, und welcher? Die Antwort auf alle diese Fragen ist leicht gegeben. Was die Achtung der jüdischen Religion in den Augen der Nichtjuden anbelangt, so hat ja, wie männiglich bekannt, jeder journalistische Hosenmatz antisemitischer Couleur das Recht, dem „Judengotte" den Wohlgefallen an christlichem Jungfrauenblut und die Ermordung des russischen Kaisers zuzuschreiben, wenn er nur vor Gericht sagt, er habe nicht die jüdische Religion, sondern die jüdische Rasse gemeint. Welche Stellung nehmen unsere Rabbiner, Prediger, Lehrer, Kantoren u. s. w. ein? Ihre Besoldung ist, wenige große Gemeinden abgerechnet, in den meisten Fällen eine geradezu klägliche zu nennen, ihre amtliche Stellung im Vergleich zu der ihrer christlichen Amtsbrüder keineswegs den Aufgaben entsprechend, die sie zu erfüllen haben. Wie iit der Gemeinde Berlin z. B. über die Stellung der Rabbiner geurteilt wird, das zeigt ja der klassische Ausspruch ihres Vorstaudsvorsitzenden, des Herrn Justizrat Meyer, daß es in Berlin kein Rabbinat gebe. In ungezählten Gemeinden, namentlich mittleren und kleinereu,werdendie Beamten angestellt aufKündigung oft unter Bedingungen, wie man sie in einem dörflichen Gemeinwesen kaum dem Gebieter der sußnachschleppenden Rinder zu bieten wagt. Ein reich gewordener Vieh- oder Lumpenhändler, dem sein Mammon die Befähigung zum Amte eines Vorstehers verschafft hat, ist der autonome Beherrscher des unglücklichen Kultusbcamten, und dieser Mann, der zehn unfehlbare Päpste im Leibe hat, entscheidet mit der ihm eigenen Sachkenntnis und Gerechtigkeit über das Schicksal der Gemeindesunttionäre. Und der Religionsunterricht? Jeder „Beamte", der die ganze Woche hindurch mehr mit dem lieben Rindvieh als pädagogischen Schriften in Berührung kommt, hat seine eigene Lehrmethode, wenn sich nicht gar der Herr Vorsteher berufen fühlt, aus den Tiefen seiner Ignoranz heraus dem pädagogischen Wissen des Beamten zu Hilfe zu kommen. Und erhalten denn wenigstens alle Kinder den Religionsunterricht, der nach dem allgemeinen Landrecht jedem Kinde zuteil werden muß? Ich brauche wohl kaum mit vielen Worten zu sagen, wie die Dinge thatsächlich bestellt sind, wie selbst die große und reiche Gemeinde Berlin auf diesem, wie auf vielen anderen Gebieten der schmählichsten Vernachlässigung ihrer Pflichten sich schuldig gemacht hat. Und die Kinder, die wirklich zum Unterricht kommen? Sie halten es größtenteils für ihre Pflicht, nichts oder doch so wenig wie möglich zu lernen, denn in der jüdischen Religionslehre wird ja in der staatlichen Schule nicht geprüft, in der jüdischen Religion giebt es ja keine Note im Zensurenheft, die Autorität des Lehrers, der Respekt vor ihm ist gleich Null, denn er hat ja keine Mittel, denselben zu erreichen und aufrecht zu erhalten, der

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