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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-10-09 · 41 (9.10.1896) · p. Seite 689

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
41 (9.10.1896)
Date
1896-10-09
Page
Seite 689 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 41. Allgemeine J-raelitische Wochenschrift. Seite 689. Halls ^Kciegsjahrmjnz^x aus dem Besitze des und schließt eine zweitens Adler-th°l Tie landZ len und mutigen KriegM»- sagend gewesen zu sein, en das Gut mit großen U Bruchteil seines Vermöge -umme von 58,080 Rthlr. * jn Drück und bewirbt sich A 'einer ftüheren Verdienste n> 'es Feldmarschalls Blücher v 'KönigeFriedrich WilhelmU nannte Omnibusse" am Brw 'ese Wagen, deren Kreml»! e, nannte er „Kremserwag«,'! r Name bald ein. Unsere, d»ß urzweg die „Kremser" geniM nute, wie es scheint, die noif n; es ist auch möglich, daß!« f) der langsamen Entwickeln^ n konnte. Schon im Fch^ andere Hände über und mr i ser Mann nach Rußland aut? -rufe zurück, wird erst Beamt«, ^er Kconengelder und a»aiici«| > eines russischen Majors. Lt - ,ar oder aä donoreo erfolgte s in der Uniform eines ti# oaulettes und den preußische,^ betagte, aber rüstige Fraui, >r Hochzeit einer Schwester gt: t Breslau, wohin sich Kremsa um bofi ren, erhielt (t I. Im Iah« chen Friedheit So nennt es immerhin verdorben, Jn Sprach' und Brauch mags also sein; Doch hat's das Bürgerrecht erworben. Denn aus dem Herzen stammt es rein. Ein Schibolet für das Erbarmen, Pstanzt sich's in Israel fort und fort — O haltet fest an diesem warmen, An diesem milden, guten Wort! Und wenn verronnen einst die Stunden, Wo ihr dem Mitleid selbst geweiht. Und euch geheilt die Seelenwunden Die weisere, die bessre Zeit: O laßt das Wörtchen nicht verfallen. Und nicht verwehn des Mitleids Hauch; Wo Herzen weinen, laßt es schallen. Wo Geister dulden, tön' es auch! Joseph Wertheimer. Hier und dort. * Berlin, 4. Oktober. Der „Vorwärts" erzählt folgendes: An einer hiesigen Gemeindeschule hospitierte seit langer Zeit eine jüdische Lehrerin, welche unverdrossen jahraus jahrein auf ihre Anstellung wartete in der Hoffnung, daß wenn ihr endlich das Glück der Anstellung blühen sollte, der Magistrat über die Ueberschreitung der Altersgrenze hinwegsehen würde. Da plötzlich kam das Reskript des Provinzial-Schulkollegiums bezw. des Kultusministers, wonach jüdische Lehrerinnen fortan nur angestellt werden dürfen, wenn das Bedürstlis vorliegt, die Lehrkräfte für den jüdischen Religionsunterricht in den Gemeindeschulen zu vermehren. Der betreffenden Dame wurde von der Schuldeputation der Rat gegeben, von einem weiteren Hospitieren an den Gemeindeschulen abzusehen, da es nach Lage der Sache nunmehr aussichtslos sei, daß sie eine Anstellung als Lehrerin erhielte. Nach welligen Wochen erhielt die Schuldeputation ein erneutes Anstellungsgesuch, dem die pfarramtliche Bescheinigung beigelegt war, daß die Dame in die evangelische Glaubensgemeinschaft ausgenommen sei. Die Schuldeputation beschied die Lehrerin dahin, daß sie erst den Befähigullgsnachweis für die Erteilung evangelischen Religionsunterrichts beibringen müsse, ehe ihrem Gesuch näher getreten werden könne. Noch einige Wochen, und die Neubekehrte konnte auch diese Forderung erfüllen, indem sie eine Prüfung über ihre Fähigkeit zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichts bestand, welche ihr ein sehr befriedigendes Zeugnis einbrachte. Seit dem 1. d. M. fungiert nun die Dame als wohlbestallte Lehrerin an einer Berliner Gerneindeschule. * Berlin, 4. Oktober. Von vielen Seiten ergeht an uns die Anfrage, ob nicht der Zentralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde in allernächster Zeit eine öffentliche Versammlung abhalten werde, in welcher die Ersatzwahl im Gemeindevorstand besprochen werden soll. Wir ersuchen, die Anfragen an den Vereinsvorsitzenden, Herrn Julius Oppenheim, Potsdamerstr. 118b zu richten, können jedoch die Bemerkung nicht unterlassen, daß eine solche Versammlung mit angegebener Tagesordnung in kürzester Zeit wird stattfinden müssen, falls der Vereinsvorstand nicht die Absicht hat, die Bedeutung des Zentralvereins auf Null zu reduzieren. Eine eminent wichtige Frage, wie die Vorstandswahl, muß der Verein zur öffentlichen Diskussion stellen. * Berlin, 4. Oktober. Der erste antisemitische Lehr- und Diskutier-Klub ist dieser Tage hier ins Leben getreten. * Berlin, 4. Oktober. Die neueste Niederlage, welche der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in dem Prozeß Sedlatzek erfahren hat, trägt dem Verein manche Unliebenswürdigkeit seitens der demokratischen Presse ein. Die „Berl. Ztg." schreibt über diesen „merkwürdigen Chor der Rache": „Wer über die Zwecke dieses Vereins nicht unterrichtet ist, muß, wenn er die Berichte über die von ihm veranlaßten Strafprozesse liest, annehmen, daß es sich um eine Art Reklame-Genossenschaft handelt, die sich die Verbreitung antisemitischer Blätter zum Ziel gesetzt hat, sintemalen Preßprozeffe stets eine Reklame für das Blatt sind, gegen das sie geführt werden. Das Blättchen des Herrn Sedlatzek wäre sicher schon längst selig entschlafen, wenn der Verein mit dem länglichen Namen ihm nicht eine so rührende Aufmerksamkeit schenkte und die Albernheiten, die es unter Ausschluß der Oeffentlichkeit zu Tage förderte, an die große Glocke des Moabiter Kriminalgerichts zu hängen pflegte. Diejenigen deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens, die von dem Wert dieser Denunziationspraxis nicht überzeugt sind, sollten ihren Einfluß aufbieten, um die Leiter des Vereins zu veranlassen, ihre freie Zeit einer nützlicheren Beschäftigung zu widmen." — Jn nächster Zeit stehen in dem gen. Verein Vorstandswahlen bevor; es wäre eine dankenswerte Ausgabe, dahin zu wirken, daß auch etliche Mitglieder gewählt würden, die auf den zweiten Teil des langen Namens mehr Gewicht legen als auf den ersten, dann würden Mißgriffe, wie die oft getadelten, vermieden werden und würde vielleicht der Verein doch noch zum Segen werden für die deutsche Judenheit. * Berlin, 6. Oktober. (Hut ab!) Ein seltener Zwischenfall ereignete sich am Montag vor der neunten Strafkammer des Landgerichts I während der Vereidigung eines Zeugen. Als sich die Anwesenden erhoben hatten und der Vorsitzende die Eidesformel vorzusprechen begann, bedeckte ein im Zuhörerraum befindlicher jüdischer Zuhörer sein Haupt mit seinein Hute und behielt ihn während der Eideszeremonie auf. Der Staatsanwalt beantragte hierauf wegen Ungebühr vor Gericht 30 Mk. Ordnungsstrafe. Auf die seitens des Vorsitzenden an den betreffenden Zuhörer gerichtete Frage, weshalb er seinen Hut aufgesetzt, schwieg jener anfangs ganz verdutzt, dann aber erklärte er, daß er ein orthodoxer Jude und ihm als solchem vorgeschrieben sei, bei einer Eidesleistung sein Haupt zu bedecken. Aufgrund dieser Erklärung nahm der Gerichtshof Abstand, eine Ordnungsstrafe auszusprechen. — Hut ab — vordem Gerichtshof! * Berlin, 6. Oktober. Herr Eugen Rosenstiel unb Gattin haben den hiesigen Ferienkolonien für jüdische Kinder ein großartiges Geschenk gemacht. Es besteht aus einem Grundstück in Soolbad Elmen (bei Magdeburg), welches ein großes Wohnhaus nebst schönem Garten umfaßt und geeignet ist, 30—40

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