Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 41 (9.10.1896)
- Date
- 1896-10-09
- Page
- Seite 678 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 678. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 41. Gemeindevorsteher kein Finanzgenie, das aus dem Judentum ein Kontobuch macht, noch einen Witzmacher, der ernste Fragen mit einem Scherze abthut, sondern zuerst, zuallererst, einzig und allein einen Juden — einen Juden, der mit uns, der für das Judentum lebt — einen Juden, der befähigt ist und bereit, die Verfehlungen der Vorfahren gut zu machen an den Nachkommen, mitzuarbeiten an dem Werkes der Verjüngung dessen, was als veraltet wir von uns geworfen, der Wiederbelebung dessen, was Medizinpfuscher als tot bezeichnet haben. Ob die Männer, deren Wiederwahl empfohlen wird, dieser Forderung entsprechen, das mögen die entscheiden, die sich, gegen den Willen ihrer Mandatare, zu dieser Wahl wollen bestimmen lassen. (Schluß folgt.) Der Kerliiier GkmnildkMstand und mir. Unsere Leser in Berlin, die gewöhnt sind, die Bekanntmachungen der hiesigen Jüdischen Gemeinde im Anzeigeteil unseres Blattes zu finden, werden sie in der heutigen Nummer vergebens suchen. Wir haben die Publikation der Anzeigen sistiert, und zwar aus folgenden Gründen: Vor etwa zwei Jahren wandten wir uns an den Vorstand der Jüdischen Gemeinde mit dem Gesuche, seine amtlichen Anzeigen auch unserem Blatte zu überweisen und zu — honorieren. Nach wenigen Tagen erhielten wir den Bescheid, daß der Vorstand „zur Zeit nicht beabsichtige, die Anzahl seiner Jnsertionsorgane zu vermehren". Diese Ablehnung erschien uns gerechtfertigt. Unser Blatt war damals in Berlin noch neu; es war wenig bekannt und wenig verbreitet, so daß inderthat für die Gemeindeverwaltung keine Veranlassung vorlag, es zum Jnsertionsorgan zu machen. Wir druckten die Publikationen des Vorstandes weiter — unentgeltlich. Mittlerweil war es anders und besser, war unser Blatt das bei weitem gelesenste und bekannteste in Berlin worden. Unser Verhältnis zu dem Gemeindevorstand aber war das alte geblieben: nach wie vor erschienen die Anzeigen desselben in diesem Blatte; nach wie vor wurde ein Honorar weder gewährt noch beansprucht. Diese unsre Verzichtleistung zeitigre aber eine sonderbare Frucht. Nach dem alten juristischen Grundsätze: Quod non est in actis, non est in mundo („Was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt") — kannte der Gemeindevorstand unser Blatt nicht. Im Juli versandte er an die Zeitungen eine Abschrift seines bekannten in Sachen der jüdischen Lehrkräfte an den Kultusminister gerichteten Gesuches; von den drei hier erscheinenden jüdischen Blättern wurden nur zwei mit der Uebersendung des Aktenstückes bedacht; unser Blatt ging leer aus — es stand eben nicht in den Akten! Damit das Versteckspiel ein Ende nehme, richtete Schreiber dieses am 20. Juli an den Vorstand die Anfrage, ob die Ignorierung unseres Blattes auf Zufall oder Absicht beruhe. Diese Anfrage war von dem erneuten Anträge begleitet, die Anzeigen der Jüdischen Gemeinde auch uns zu überweisen. Zum Ueberfluß wurde in dem Schreiben noch auf die dem Vorstande ohnehin nicht unbekannte große Verbreitung hingewiesen, die das Blatt in Berlin gefunden. Ende September erhielten wir den von Herren J.-R. Meyer, Julius Jacoby und I. E. Jsaac gezeichneten Bescheid, 1. daß der Vorstand noch immer nicht beabsichtige, die Anzahl seiner Jnsertionsorgane zu vermehren, daß er aber 2. von unsrer Bereitwilligkeit, Publikationen der Gemeinde im redaktionellen Teile unsrer Zeitung zur Kenntnis der Leser zu bringen, Notiz genommen habe und unsren Wunsch berücksichtigen werde, sofern derartige Schriftstücke wiederum an die Zeitungen versandt werden sollten. Wir sind objektiv genug, auch diese erneute Ablehnung des Vorstandes zu rechtfertigen; er hat inderthat keine Veranlassung, die Anzahl seiner Jnsertionsorgane zu vermehren, denn die Anzeigen der Gemeinde erscheinen in fast allen hiesigen Tageszeitungen,*) von denen angenommen wird, daß sie in jüdischen Häusern gelesen werden, und das genügt. Allein der Vorstand selbst hat vor etwa sechs Jahren ein Präjudiz geschaffen, das ihn mit seiner Ablehnung ins Unrecht setzt. Auch im Jahre 1890 erschienen die Anzeigen in fast allen hiesigen Tageszeitungen, von denen angenommen wurde, daß sie in jüdischen Häusern gelesen werden; auch im Jahre 1890 hatte darum der Vorstand keine Veranlassung, die Anzahl seiner Jnsertionsorgane zu vermehren. In jenem Jahre nahm sich, nach dem Ableben des sel. Dr. Philippson, Herr Rudolf Mosse der Allg. Ztg. des Judentums an; das Blatt übersiedelte nach Berlin und stellte seine Spalten dem hiesigen Gemeindevorstande zur Verfügung; da fand dieser sogleich, daß für genügende Publizität der Gemeindeinserate nicht hinreichend gesorgt sei, nahm sogleich Veranlassung die Anzahl seiner Jnsertionsorgane zu vermehren; er überwies seine Anzeigen auch dem genannten Blatte. Wir sind wiederum objektiv genug zuzugeben, daß die Verwaltung einer Gemeinde von der Größe der unsrigen ein Blatt haben muß, das ihm gelegentlich einige Seiten gelblichen Papiers zur Verfügung stellt, und daß er das Recht hat, als Gegenleistung, für die Füllung einer halben Spalte grünen Papiers zu sorgen. Man wird aber auch aus der anderen Seite objektiv genug sein müssen zuzugeben, daß die Mitglieder einer Gemeinde von der Größe der unsrigen nicht minder ein Blatt haben müssen, das gelegentlich die Weihrauchdünste, die um die Häupter unsrer Häupter verbreitet werden, paralysiert, die durch diese Dünste erzeugten Nebel verscheucht und Personen und Dinge zeigt, wie sie vom Standpunkte der Opposition ausschauen. Und war es das Recht des Vorstandes, einem seinen Intentionen dienenden Blatte die Anzeigen der Gemeinde ohne Not zu überweisen, so ist es seine Psticht, diese Anzeigen einem oppositionellen Organe nicht ohne Not zu versagen. Die fernere unentgeltliche Veröffentlichung dieser Anzeigen in unsrem Blatte würde der Billigung eines Unrechts gleichkommen, und darum — nur darum — haben wir diese Veröffentlichung sistiert. *) Dem Börsen-Courier wurden die Anzeigen entzogen, nachdem er in Sachen der sogenannten Schutzjuden-Adresse Stellung gegen Herrn J.-R. Meyer genommen hatte.