Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 40 (2.10.1896)
- Date
- 1896-10-02
- Page
- Seite 666 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 666. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 40. können; allerdings müßte ein Beamter eventl. die Pflicht zur Erfüllung der Legatsbestimmung übernehmen. Die Existenzfähigkeit so mancher Gemeinde wäre dadurch eine gesichertere. An Wohlthätigkeitsanstalten ist Posen verhältnismäßig arm. Die Gemeinde Posen selbst hat zwei jüdische Krankenhäuser und Lissa ein Siechenhaus auszuweisen. Ferner besitzt Posen ein Knaben- und Mädchenwaisenhaus. Einen besonderen Wert für die auswärtig wohnenden Juden haben diese Anstalten nicht, da in erster Reihe die Einheimischen Berücksichtigung finden. Vergessen sei nicht das als Stiftung in Schwerin a. W. bestehende israelitische Knaben-Waisenhaus. Nach dieser Richtung hin eine Wirksamkeit zu entfalten, bietet sich in der Provinz Posen noch ein weites Gebiet. Was nun das religiöse Leben innerhalb der Gemeinden betrifft, so läßt sich im allgemeinen sagen, daß die Abnahme der Mitgliederzahl und Kapitalkraft auch nach dieser Seite hin ihre Wirkung ausübt. Die Führerrolle fällt häufig unberufenen Personen in die Hand, und dadurch ist vielfach ein verworrener Zustand der gesamten Gemeindeintereffen unausbleiblich. Im ganzen und großen ist insbesondere in den kleineren Gemeinden „starres Festhalten am Alten" die Signatur des religiösen Lebens. In den kleinen Gemeinden sind's nur wenige, in der größeren entsprechend mehr Glaubensgenossen, die einerfortschrittlichen Richtung in religiösen Fragen huldigen. In mancher Gemeinde hat indes der Freisinn schon solchen Vorsprung gewonnen, daß man in denselben sogar zur Einführung eines reformierten Gottesdienstes mit einem Toniustrument sich entschlossen hat. Mit der sogenannten Geistesausklärung hat aber bedauerlicherweise der Jndifferentismus gleichen Schritt gehalten, ja vielleicht jenen Geist überflügelt. Insbesondere in Mittelgemeinden finden wir beispielsweise am Sabbat eine stattliche Reihe jüdischer Läden geöffnet, die gewöhnlichen Skattische mit jüdischen Spielern, die glimmende Havanna im Munde, besetzt. Das Gotteshaus zählt diese Sorte Juden nur höchst selten zu ihren Gästen. Letztere Erscheinung dürste vielleicht nur auf die mangelhafte Ordnung und synagogale Einrichtung beim Gottesdienste, woran leider die meisten Gemeinden hier kranken, znrückzuführen sein. Ein einmütiges Zusammengehen aller Provinzialgemeinden zur durchgreifenden Regelung eines aus Orthodoxie gegründeten, in der Form aber gefälligen und geordneten Gottesdienstes läge wohl sehr im Interesse des Judentums. Es entstehen sonst im Lause der Zeit in religiöser Beziehung solch' scharfe Gegensätze, daß eine arge Schädigung des Gemeindelebens unvermeidlich wird. Der Religionsunterricht ist sicherlich auf die rechte Bildung des religiös-sittlichen Gefühlslebens des Kindes gerichtet. In vielen Fällen stehen die Eltern aber dieser wichtigen Sache apathisch gegenüber, insbesondere tritt diese Erscheinung in Städten mit höheren Bildungsanstalten auf, woselbst den Eltern das profane Wissen hauptsächlich am Herzen liegt. In ganz kleinen Gemeinden ist gar nicht einmal Gelegenheit geboten, einen geregelten Unterricht zu erhalten. Sollte sich hier nicht auch durch die Bildung eines Posener Provinzial- Gemeindeverbandes, wie etwa in Ostpreußen, durch gegenseitige Hilfe Wandel schaffen lassen? In innigem Zusammenhang mit dem eigentlichen Gemeindeleben steht das Wirken der Verwaltungsorgane in demselben. Und auf diesem Gebiete bleibt noch sehr viel zu wünschen übrig. Fast durchweg ist die Zusammensetzung der Körperschaften so gemischt, daß dadurch eine gedeihliche Arbeit derselben gehemmt wird. Zum großen Teile scheinen die Aemrcr als erblich angesehen zu werden; sehr oft sieht man durch Generationen immer den Sohn dem Vater folgen, andere wieder sitzen als das Produkt der Ehrenjägerei und der damit verbundenen angewandten Agitationskraft, nur selten sieht man wahrhaft befähigte, vertrauenswürdige und somit allein berufene Vertreter an der Spitze der Gemeindeverwaltung. Bei solchen Zuständen ist wohl der Konflikt der Gemeindeorgane nach innen und außen begreiflich und nur gar zu häufig macht derselbe sich durch Proteste, Beschwerden und sonstige Anzeigen Luft. Bei häufigen Anlässen muß erst die angerusene Instanz zu gütlichen Auseinandersetzungen und einigem Zusammengehen mahnen. Augenblicklich denke ich an zwei Fälle, in denen dies durch den Oberpräsidenten der Provinz geschah, als die Gemeindebörden sich darüber stritten, ob auch andere Personen als der Rabbiner die Haphtara vortragen dürfen, und ferner ob das Repräsentantenkollegium oder der Vorstand die überall bestehenden Einzel-Verwaltungskommissionen zu wählen haben. Aehnlich düster ist das Bild, das das Verhältnis der sogenannten Verwalter zu den Gemeindebeamten darstellt. Ein jeder „Verwalter" (zu denen gehören auch die Mitglieder des Repräsentantenkollegiums) glaubt der Vorgesetzte der Beamten zu sein und dieser Dünkel kommt des öfteren in Form von persönlichen Vorhaltungen, Zurechtweisungen, beliebigen Anordnungen oder sogar Drohungen zum Ausdruck. Im ganzen und großen ist das Los der Beamten nur beklagenswert. Es ist nicht viel anders, als das eines Gesindes, nachdem es in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen ist, daß man vor gekündigten Beamten hat auswärtige Kandidaten Probevor- - träge halten lassen. Sollten sich wirklich nicht Mittel und Wege finden lassen, die Regierungen angesichts solcher Vorkommnisse für die Regelung und Sicherstellung der Kultusbeamten- Verhältnisse zu gewinnen? Aber sollte jemand glauben, daß nach diesen Ausführungen der Jude in der Provinz despotisch veranlagt ist, so irrt er gar sehr. Er ist nichts weniger als das, wenn er mit einem Nichtjuden, insbesondere mit keinem jüdischen Beamten in Verkehr steht. Man sieht das aus dem Umgänge des Dorfjuden mit dem Bauern, des jüdischen Kaufmanns mit feinen christlichen Kunden, des jüdischen Gastes in einem Lokale im Verkehr mit christlichen Gästen. Eigentlich nimmt der Jude innerhalb der Provinz keine Sonderstellung ein, er ist so gut und so schlecht, so reich und so arm, so befähigt und unbegabt und schließlich so geehrt und verachtet wie der christliche Bewohner. Wohl hat vor einem Jahrzehnt die antisemitische Strömung auch in mehreren Kreisen der Provinz sich Eingang zu verschaffen gesucht, aber Wurzel hat sie nicht gefaßt und man kann ruhig behaupten, daß der Jude im allgemeillen in sozialer Beziehung noch eher bevorzugt als zurückgesetzt wird. Wir sehen dies anl deutlichsten aus den verschiedenen Ehrencimehm. Sre smd MNaBrals-mtgl gdjöffen, GlschWMe: Jet Jude hat hie' christliche Gesellschaft z> Knut ist wird er in dl Vochl - Prozeß §cdle liihinter Mann und t Organ ein berühmte- $ ahne daß er und es get sanMiihang mit irgei Zenlraivercin deutsche! der „Jndengolt" besch ani 20. Oktober besun Llhiächteriäden warn Wache entschieden woi Wen einen jüdische» hieran die Warnung Wietzen. 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