Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 40 (2.10.1896)
- Date
- 1896-10-02
- Page
- Seite 665 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 666. ^finden wir ind«?^^^phisch->visse„schch für ba^ubei. M Miseren Porsche im modernen Sinne. Ä l6 sie ivaren vielmehr de ", die Gemeinde im vollen Umsange aut Zuden jener Zeit bildemlung, indem sic ihnen bot, Eifer und Emst zu vir e in einer poetischen Fm m die Pijjutim eine Luelli Mieren keine Gelegenhci! leich ein Stück unserer Ge viele liturgische Stücke (n und ansgestandene Leide! mancher Gemeinde in orden. Die Pijjutim uni solche Ereignisse gedich:! neu schriftlichen Denkmal auf dem j« lhalb uns rnt n sind. e synagogal, alben Jode m die Ken»: denen uns-'! rt er nich:-' sein Wesen, gehalten werden sollten. Es wäre schon dadurch viel gewonnen, daß die Vortragenden nicht gleich den Predigern immer dieselben Redensarten gebrauchen könnten, sondern etwas Neues schaffen müßten, wodurch die brachliegende litterarische Thätigkeit eine neue Saat erhalten würde. In mancher Großgemeinde haben wir keinen Rabbiner mehr, der imstande wäre, eine solche Ausgabe zu erfüllen; aber auch die synagogale Poesie, rvelche dein Judentum für Jahrhunderte einen so hohen Aufschwung gegeben, war zum großen Teil das Produkt von nicht beamteten Männern, wie überhaupt im Judentum nicht der Aberglaube vorherrschend I war, daß, weil zehn bis zwanzig Kaufleute oder Rechtsanwälte irgend einem beliebigen Schönredner ein Rabbineramt verleihei«, mit diesem Amte notwendig auch Talent, Wissen und Geist verbunden sein müssen. Es würde daher der Sache nicht schaden, wenn die Belehrung der Gemeinde, dort wo der Rabbiner der Qualifikation für solche Thätigkeit ermangelt, von nichtbeamteten Männern ausgehen sollte. Derartige Zustände haben schon in mancher Epoche in der Judenheit geherrscht. Es gab Zeiten, in denen selbst der Hohepriester unwissend wie ein moderner Reformrabbiner war; in jenen Zeiten nahmen sich nichtbeamtete Gelehrte der Sache an unb soufflierten auch dem „Herrn Hohepriester", wie er den Gottesdienst am Versöhnungstage zu letten hätte. Wenn diese Anregung in den offiziellen Kreisen der Gemeindeverwaltung keinen empfänglichen Boden finden sollte, so dürste auch ein privater Versuch nach dieser Richtung hin nicht überflüssig sein. Ich behalte mir deshalb vor, im nächsten Jahre vor den hohen Feiertagen diesen Vorschlag in Erinnerung zu bringen und zugleich des Nähern zn erklären, wie ich mir diese notwendige Reform praktisch denke. 8. 8. Das jüdische Kemeindeleven in der Provinz Posen. Von I. Koerpel, Lehrer in Ostrowo. Die Provinz Posen gehört wohl zu den im deutschen Reiche von Juden am reichsteil bewohnten Gebieten, obschon die christliche Bevölkerullg hier über 35 Mal so stark als die jüdische vertreten ist. Ta aber das platte Land von Inden fast gar nicht beivohnt wird, stellt sich, abgesehen von einigen erheblichen Abweichungen, das Zahlenverhältnis zwischen Israeliten und Andersgläubigen in den Städten der Provinz durchschnittlich wie 1 zu 10. Die Provinz Posen hat säst so viele Synagogengemeinden als Städte. Es sind deren etwa 127, von beite» 120 mit korporativen Rechten versehen sind. In den übrigen Städten und auch auf manchen Dörfern wohnen nur vereinzelte Familien, die den benachbarten Korporationen eingemeindet sind. Von den 120 Gemeinden selbst ist der größte Teil kaum lebensfähig und sind diese, vorausgesetzt, daß sie sich inbezug auf Kapitalkraft und Mitgliederzahl wie in den letzten beiden Dezennien weiter verringern, von der Gefahr bedroht, wie dies bereits wiederholt geschehen, von der Regierung als Gemeinde anfgelöst zn werden. Die Gemeinden der Provinz sind in den eben gedachten Zeitläuften, insbesondere durch Verzug der kapitalkräftigsten Mitglieder, nach jeder Richtung hin geschwächt worden, daß man ruhig behaupten könnte, kaum 20 Gemeinden werden voraussichtlich für eine Reihe von Jahren hinatls imstande sein, einen akademisch gebildeten Rabbiner angemessen zu unterhalten, denn kaum diese Zahl vereinigt in sich mehr als 600 Seelen; die meisten Gemeinden zählen 100 bis 300 Seelen. Am schlagendsten wird die Abnahme der Mitgliederzahl wohl durch die Schülerbestände illustriert. Kaum 60 Jahre | bestehen die einzelnen öffentlichen jüdischen Schulanstalten. Bei der Gründung derselben waren die Klassen meist überfüllt, heute giebt es schon eine stattliche Reihe einklassiger Schulen mit 4, 7, 15 und 20 Schülern. Seit etwa 30 Jahren sind manche jüdische Schulstellen infolge starken Rückganges der Schülerzahl ganz eingezogen oder mit den christlichen Schulen verschmolzen, zwei- und mehrklassige in einklassige verwandelt worden und nur höchst selten ist die Neueinrichtung einer jüdischen Lehrerstelle ein unbedingtes Bedürfnis gewesen. Für uns sei hervorgehoben, daß in diesseitiger Provinz das Schulwesen dermaßen geregelt ist, daß es konfessionell jüdische Schulen mit nur jüdischen Lehrkräften, Simultanschulen mit und ohne jüdische Lehrpersonen giebt. Auffallender Weise gehören mehrere größere Gemeinden zu letzterer Kategorie. Im ganzen zählt die Provinz augenblicklich 43 einklassige, 10 zweiklassige und 5 dreiklassige öffentliche jüdische Schulen; an Simultanschulen wirken insgesamt 17 jüdische Lehrkräfte. Demnach sind hier im ganzen 75 Lehrer resp. Lehrerinnen jüdischen Glaubens angestellt. Während des ganzen Jahrhunderts, insbesondere aber um die Mitte desselben, ging durch alle Provinzialgemeinden das ideale Streben nach Vereinigung zu gutem Thun. Aus dieser Strömung resultieren die zahlreichen mit den edelsten Grundsätzen arbeitenden Vereine innerhalb der Gemeinden. Hier galt es der Verpflegung der Kranken und Bestattung der Toten, dort der Ausstattung armer Bräute, dann der Unterstützung von Armen inbezug auf Bekleidung und Brennmaterialien, ferner der Hilfe ärmerer Gewerbetreibenden durch Gewährung zinsloser Darlehne rc. Dank dem Opfersinn unserer Glaubensgenossen sind die Vereine (Chewroth) durch Synagogenspenden oder sonstige Zuwendungen so gut fundiert, daß in vielen Fällen die sichere Unterlage für ein gedeihliches Wirken der Vereine ihren Tendenzen entsprechend, trotz der Verkleinerung der Gemeinden, gegeben ist. Hierbei sei erwähnt, daß nahezu überall mehr oder minder reiche Legate mit der Bestimmung meist vorhanden sind, für die an Arme oder Kultusbeamtcn zu verteilenden Zinsen aus denselben, am Sterbetage der Testatoren ein Gebet für deren Seelenheil zu verrichten. Einen eigentlich praktischen Wert hat diese Art von Besitztum für die Gemeinden nicht und angesichts der immer mehr fühlbar werdenden Leistungsfähigkeit der Korporationen wäre es vielleicht der Anregung wert, daß die betreffenden Gemeinden bei den Regierungsbehörden vorstellig werden, um bei derselben die Macht resp. das Verfügungsrecht über die Vermächtnisse dergestalt ztt erwirken, daß sie die Zinsen ans denselben ohne weiteres zur Ausbringung der Beamtengehälter oder als Zuschüsse zu denselben verwenden