Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 38 (18.9.1896)
- Date
- 1896-09-18
- Page
- Seite 643 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 38. °^' Em füchlied-ng« n Statuten für ben neuen ben weiteren Beratung funfzigjähcheRegieruG chm solle, berichtete j« gossen habe, aus biesm stät tragende Stiftung . n würdige, in Prag oder on Vereinsmitgliedern w wurde einstimmig angt urden gewählt die Herren F (Bodenbach), S. Abel« >, I. Fantes (Neubidschoir^ \ zaslau). | in Manneswort.) hm 1 hrittlichen Wähler stattp ß igeordneten DTr. Schreinei | richte erstatteten. Elfterer * > wie folgt aus: „Ich will;attern, daß ich mich zm Ich weiß nicht, was mm ersteht, aber die ihn henle rtwortung auf sich, die lielleicht nicht deutlich g . eit kommen, wo die lingeteden nicht mehr erwarten u Thatcn schreiten, ckd >en, wie sre sich tn jüngfter and dafür übernehme ich die rf der Nächte würdei wissen sagen müßte, das il, [ Nr. 38. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 643. hielt Herr Tr. Fink eine Ansprache an den Fürstbischof, die sich in folgenden Gedanken bewegte: Es sei alter israelitischer Brauch, jedem, der ans die Reise geht, den Priestersegen nachznrufen. Er, der Rabbiner, sei nicht blos gekommen, die Abreise des Kirchenfürsten mit diesem Segen zu begleiten, sondern auch für die von ihm vertretene Glanbensgemeinde diesen Segen zu erbitten. Der Priestersegen, der in der Fürbitte: „Er verleihe Dir Frieden" arrsklingt, sei cs, dessen wir Israeliten in unserer Zeit am meisten bedürften. Der Friede rverde nicht blos denen znm Segen, die ihn empfangen, sondern auch denen, die ihn gewährerr.. An dem Fürstbischof werde in Erfüllung gehen, was der Prophet von jedem aufrichtig verkündeten Gottesworte verheißt: „Es wird ansführen, was ich begehre und glücklich vollbringen, wozu man es gesendet". Ter Kirchenfürst werde sich alsdann den unvergleichlicher! Ruhm, der in dem Namen Tut* „Friedensfürst" enthalten ist, für alle Zeiten gesichert haben. — Der Kirchenfürst und die Geistlichkeit waren bei diesen Worten tief ergriffen. Elfterer trat an den -Rabbiner hinan, drückte ihm herzlichst die Hand unter Ausdruck der Freude über sein Erscheinen und des Dankes für seine herzlichen Worte. X Petersburg, 11. September. Der „St. Petersb. Her." schreibt: Die jüdische Kolonisations-Gesellschaft trägt sich, wie ein Reporter des „Pet. List." von deren hiesigem Vertreter Dr. L. I. Katzenelson erfahren haben will, mit dem Plan, ihre Kolonisationsbestrebung, die in Süd-Amerika anscheinend Fiasko erlitten hatte, nach Afrika zu übertragen. X Petersburg, 12. September. (Verschiedenes.) In einer Anzahl von Gegenden beschäftigen sich die Inden seit mehreren Jahren mit landwirtschaftlichen Arbeiten als einfache Arbeiter. Auf den Besitzungen des Grafen Jgnatief, des ehemaligen Ministers des Innern, des eigentlichen Urhebers des Gesetzes vom 3. Mai 1892, und der Grafen Tyschkewitsch, werden die Inden zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet und ihre Arbeit scheint von den Besitzern sehr geschätzt zu werden. Die Znckerrasfinerien beschäftigen ebenfalls Inden bei den industriellen und landwirtschaftlichen Arbeiten, wobei bemerkt sein nrag, daß die auf den Runkelrübenseldern arbeitenden jüdischen Arbeiter besser bezahlt werden, als die andern. Die jüdischen Frauen und Mädchen werden ebenfalls zu den landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet und man lobt ihren Fleiß und ihr Betragen. Seit den letzten Jahren sind die Juden arrch für die Ansbesserungsarbeiten bei der Eisenbahn Losowo-Sebastopol angenommen worden. Ganze Kolonien, einzig aus jüdischen Erdarbeitern bestehend, werden ans dem Schienenweg beschäftigt, und die Unternehmer Malisches und Strijewski sind von ihnen des Lobes voll. Die Eisenbahnarbeiten sind für die Inden besonders nrühsam. Da ihnen verboten ist, ans dem Lande zu wohnen, so befindet sich ihre Wohnung häufig 10 bis 12 Werst von den Arbeitsplätzen entfernt. Sie müssen diesen Weg nrorgens und abends znrücklegen. Trotz aller Schritte der Unternehmer haben die Behörden den Inden das Recht verweigert, sich auch nur eine Nacht außerhalb der Stadt anfznhalten, wo sie ihr gesetzliches Domizil haben. — Ein nettes Histörchen wird aus Kronpolen gemeldet. In einem fast nur von Inden bervohnten Dorfe konnten diese nicht die Erlaubnis erlangen, einen „Eruw" anzulegen; das allmächtige Dorfoberhanpt gestattete das einfach nicht. Gelegentlich der Krönung des neuen Zaren veranstalteten nun die Juden des Dorfes eine prächtige Illumination, deren Hauptbestandteil aus einem verzierten Drahtgitter, das mit Lampions behängt wurde, bestand und das sich um den ganzen Ort hernnrzog. Nach Beendigung der Feierlichkeiten machte die jüdische Gemeinde bei der Behörde eine Eingabe, man möge zur Erinnerung an die schönen Tage das so kunstvoll geflochtene Gitter belassen. Der Wunsch der Gemeinde wurde gewährt und — die Gemeinde hat ihren Eruw. — Unter den 966 Delegierten, welche an dem internationalen medizinischen Kongreß in Moskau teilnahmen, waren 196, von den 171 Vortragenden 32 Juden. — Trotz der Beschränkungen des Studiums praktizieren in Rußland neben 10 836 christlichen 1622, also 13 pEt., jüdische Aerzte. — Zur freiwilligen jüdischen Feuerwehr in Lechowitsch (Bezirk Minsk, Rußland) zählen 110 Mitglieder; der (Krons-) Rabbiner Isaak Gedaljah Goldberg ist Vorsteher der Feuerwehr und versieht alle schriftlichen Arbeiten. — In Kainarowka arbeiten auf den Feldern des christlichen Gutsherrn einige hurrdert Inden, mit deren Arbeit er so zrrsrieden ist, daß er ihnen zu dem ursprünglich bestimmten Tagelohn noch 20 Kopeken pro Tag und Mann zufügte. Die Arbeiter werden koscher beköstigt und haben am Sabbat frei. — Die Kiewer Universität veröffentlicht folgendes: Es werden an der St. Wladimir Universität so viele Inden ausgenommen, daß ihre Anzahl 10% der gesamten Schüler nicht übersteigt. Fremde Inden müssen die vorgeschriebenen Dokumente für den erlaubten Aufenthalt in Rußland vorlegen. — Das hiesige Konservatorium nimmt jüdische Schüler auf, welche die Erlaubnis des Polizeichefs haben, sich hier aufzuhalten. Die Frage für die Inden ist nur, wie sie zu diesen Zertifikaten gelangen sollen. — In Kainsk (Sibirien) wurde eine Kirche für das weibliche Gymnasium nächst der schon mehr als 100 Jahre stehenden Synagoge errichtet. Den Synagogenvorstehern wurde bedeutet, die Synagoge zu räumen, da eine jüdische Andachtsstätte nach dem Gesetze mindestens 700 Fuß von einer Kirche entfernt sein soll!! m. Prosknrow, 11. September. Der Direktor der hiesigen jüdischen Schule hat von der Schulbehörde den Auftrag erhalten, nach Odessa, Nicolajew und anderen Orten zu gehen, um an den Handwerks-Abteilungen der dortigen Schulen Erfahrungen für die demnächst an der jüdischen Schule in Prosknrow zu errichtenden zwei Handwerks-Klassen zu sammeln. Von diesen Klassen wird die eine dem Unterricht in der Schlosserei, die andere dem Unterricht im Schmiedehandwerk gewidmet sein. Die Kosten dieser Handwerks-Abteilungen werden ans der in der jüdischen Gemeinde-Kasse befindlichen Fleischtaxen-Qnote mit 3000 Rbl. als einmaliger und 1800 Rbl. als jährlicher Subvention gedeckt. Außerdem werden für die Bedürfnisse der Schule jährlich 100 Rbl. mehr eingestellt. — In der September-Sitzung des Staatsrates soll dem Vernehmen rrach die Frage zur Erledigung kommen, ob den Zöglingen der Ackerbauschule am jüdischen Waisen-Jnstitnte in Odessa nach Absolvierung ihrer landwirtschaftlichen Studien die Pachtung von Grundstücken in ganz Rußland gestattet sein soll.