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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-09-18 · 38 (18.9.1896) · p. Seite 639

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
38 (18.9.1896)
Date
1896-09-18
Page
Seite 639 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 38. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 039. 38. E den Arm nm i&ten |er, "der die Juwelen ihre; n°-sich E,,, 8t«' dl- »ulte; to l^en ben Lippen und prüfte Zei^daß du freist und ver >ret ist mein Haus, und auf u begehren. Ich,M gehen l Kaleb nicht von der Thiii!n für seinen Sohn. Willst 'r, oder willst Tu Miriam, Erzbischof von Kölln leiht tistentempel. Oder hast Tu t eine Tochter aus unserem Ich will den Wein trinken i eine Perle in das Geck, kann kommen von niemand :en Kaleb." ogen sich etwas zusamine» chtete sich plötzlich aus und lter des Jünglings. Doch derte: :b mir, wenn ich die Tochter nd das Kind Assers mein teilt Herz gerührt bis zum ksurt oder sonst wo ich geda komme ich zu Dir und nd die ich gewählt, wird r sie bittet." ud der alte Kaleb schmun- Augen den eingeschenkten hr Kopf bog sich versöhnt der am lauteste» lachte Lea e hätte s war heitere Weg, daß er nrußte verderben. Ich will nicht lügen, urrd sagen was ich weiß, nnd daß ich vernommen, daß Jsachar, der Sohn Samais, ist gezogen gegen Süden und soll gestorben sein in diesem Jahr au einer Krankheit, welche haust in den Bergen." „An der Pest?" rief der Jürrgling schmerzlich, „ist mein Vater an der Pest gestorben?" „Ich weiß nicht, ob sie heißt Pest, die Krankheit," fiel der Alte rasch ein, „aber ich Hab gehört, daß er ist gestorben daran rrnd beerdigt unter einem Kreuz, und daß es gut ist für ihn. Laß uns nicht mehr davon reden, mein Sohn Hellem. Du brauchst nicht jtt haben Trauer um einen Menschen, der ist abgesallen von unserem Glauben und der Dir nichts hat Gutes erwiesen, als daß Du lebst. Ich will Dir mitteilen alles, wenn Du mich fragst, warum er ist ausgestoßen aus seinem Volk nnd von mir, der ich doch der Sohn bin von Samai, feiuenx Vater, daß er hinging, und hat gelebt mit einer Christin, die er verlassen, und die gestorben ist im Wochenbett, daß ich Dich heimlich zu mir getrommen, da Lea, ntein Weib, unfruchtbar gewesen bis zu der Zeit, und Dich ausgezogen als meinen Sohn. Laß uns reden jetzt von etwas anderem beim Wein, denn unser Herz soll heute fröhlich sein und guter Dinge. Sag mir, was es ist mit der Pest, von der Du gesprochen und was es hat ans sich damit. Es ist einer weit hervorgekommen aus den Bergen, der davon gewußt hat und gesagt, es sei tätlich die Krankheit, wetrrr ein Mensch sie hat und nur ansehe einen andern Menschen. Ich aber habe bei mir gedacht, da ich hörte, daß die Krankheit unser Volk verschonte, daß es sei wie die schwarzen Blattern, mit benen der Herr die Knechte des Pharao schlug, und habe mich gefreut in meinem Herzen, daß es sei eine Rache von ihnt an den Christen für die Bedrückung von unserm Volk." ——— (Fortsetzung folgt.) * Zur Geschichte der Inden in der Markgrafschaft Baden- Baden veröffentlicht Landgerichtsdirektor I. A. Zehnter in Mannheim, früher Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe, im 3. Heft des 11. Bandes der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins" eine interessante Studie aus den Akten des badischen General-Landesarchivs. Es sind rein sachliche Auszüge aus den ziltn Teil sehr lücketthaften Urkunden mit großen Zeitsprüngeu. Immerhin aber sind es interessante Bilder, von Jahrhuitdert ju Jahrhundert anssteigend, je von despotischer odet patriarchalischer Willkür, von wechselnden Stimmuugen der Völker unb Fürsten, je nach Umständen von Verfolgung nnd Ausbetltnng bis zu ben Anfängen jener Humanität, die in dem Menschett den Mettschen schützen, mit klar normierten Rechten nnd Pflichten umkleiden will. In diesem Sintte sind die einzelnen Regiertutgsepochen der verschiedenen Markgrafen bis zttr Vereinigung der Badeu-Badeuschen mit den Baden-Dnrlachschen Landen im Jahre 1771 unter Karl Friedrich, dem Großvater des jetzigen Großherzogs, dargestellt. Ein Zeitabschnitt, 1594 bis 1622, zeichnet sich dabei noch durch die Eigentümlichkeit aus, daß die Lande Baden-Baden ttach dem Tode des Markgrafen Edttard Forttmat zur Sicherung ihrer bedrohten Rechte von den Markgrafen der Durlacher Linie in Besitz und Verwaltung genommett tvarcn, sodaß in dieser Zeit das sonst in der Schrift nicht berücksichtigte Baden-Dnrlachsche Jtldenrecht in die Darstellung hinüberreicht. Im Anhang ist eine Anzahl von Urkunden beigegeben, namentlich Judenschutzbriefe, ans denen die wechselnden Anschauungen drastisch hervorgehen. Für einzelne Epochen sind Zahl und Namen ^der Schutzjuden und ihrer Wohnorte einzeln verzeichnet, und es finden sich darunter Orte, wie Bühl, Rastatt mit» Kippenheim, wo seit Jahrhunderten stets Juden seßhaft geblieben sind; auch Namen wie Hirsch, Weil, Kusel, Bodeuheimer haben sich nicht mehr verloren. Abgesehen von Geleitsbriefen aus früheren Jahrhunderten kurz nach dem großen Judenbrand von 1349, der auch eine innige Jnteressenverbindnng der Markgrafen voll Baden und der Stadt Straßburg aufweist hinsichtlich der Rückbehaltung der weggenommenen Gelder und der Tilguitg der Judensorderungen gegenüber den Ansprüchen des Kaisers, liegt in Baden der erste wirkliche Judenschutzbrief, der den Aufenthalt im Lande gestattet, erst im Jahre 1524 vor. Eine förmliche Judenordnung gab es erst seit 1714 und es ist bezüglich aller dieser Anordttungen merkwürdig, wie die eigentlich rechtlosen Juden doch itnmer wieder Mittel und Wege finden, gewisse gar zu drückende Forderungen von sich abzuwehren und mit dem Fürsten oder mit seinen Behörden in eine Art von Verhandlungen ztl treten. Unter Umstäudett freilich nahm man ihnen einfach ein Drittel ihres Vermögens — den dritten Pfennig — zur Bestreitung der Kosten der Hussitenkriege oder man legte, wie im Jahre 1606, die Kosten der Ablösung der von Hans Lies in Pforzheim bisher geführten Post auf sie um, oder mau hielt sie gar dazu an, für die Pflasterung der Stadt Rastatt 6000 Gulden aufzubringen. Wenn Markgraf Philipp die wenigen Schntzjuden seines Landes austrieb, weil sie die Nnterthanen übervorteilten oder zum Schtildenmachen verleiteten, so hielt Markgraf Fortunat oder Markgras Georg Friedrich sie zurück, weutt in schlechtett Zeiten die Landes- oder Hofkasse die Judeuschutzgelder nicht missen wollte. Ja bei einzelnen Anlässen wurden alle Schutzjuden des Landes aus weit entlegettett Gegenden veranlaßt, sich in der Karlshurg zu Durlach ztl befohlenen Verhandlungen einzufinden. In den letzten beiden Jahrhuttdertett hätten die Juden für ihre inneretl Angelegenheiten eine eigene Zuständigkeit unter Judettschtütheißen unb Jndenanwälten, zeitweise auch unter eiuent selbstgeivähltett Oberjudenschultheißeu, und es fehlte in dieser Beziehung nicht an starkett inneren Fehden, tvie bei der von ben Juden tut Jahre 1749 betriebenen und auch erreichten Absetzung des Judenschultheißen Samsotr Schweitzer, der freilich geltend tuachte, die Juden feien ihm feind, weil er die lattdesfürstlicheit Rechte allzu treu gewahrt habe, und sie hätten Meineide geschworett, tun ihn los zu werden. Seine Beschiverden tvurden aber bis in die höchsten Justanzett verivorfen. Für die vergangeuett Jahrhunderte waren die Schutzgelder für die eittzeluen Jttden zieutlich hoch, bis zu 30 unb 40 Gulden. Aber es wurden attch stets über die Zahlttng dieser Schtttzgelder und über die Umlegung der sonstigett Attflagen Klagen laut und die Rückstände wtlchsen mehr und tnehr an. Bei den von den Behörden attgestellten Erhebutigen stellte sich heraus — unb das ist gegenüber der gegeitteiligen, berechtigten Meinung der Gegenwart von besonderem Interesse —, daß die weitaus

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