Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 38 (18.9.1896)
- Date
- 1896-09-18
- Page
- Seite 634 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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I Seite 084 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. yg Mehr weiß ich von hier nicht zu berichten, und wende mich, freilich mit geringerer Ausführlichkeit, den arideren Gemeinden des Rheinlandes zu. U)ochen-(Lhronik. Berlin, den 16. September. — Der D.-J. G.-B. an der Arbeit. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes hat die Propaganda für die Gründung von Bezirksverbänden der jüdischen Gemeinden Deutschlands, mit der sich der jüngste Gemeindetag im Prinzip einverstanden erklärt hat, in die Hand genommen, i Die Vorstände der Rabbinatsgemeinden, die Rabbiner Deutsch-; lands und die Delegierten des Bundes werden durch besondere Anschreiben um ihre Mitarbeit ersucht. Die Oberleitung ' der Verbände nimmt der D.-J. G.-B. eo ipso für sich — als , der „Zentral»ertretung*) der deutschen Judenheit" — in Anspruch. Dem Ausschuß scheint jedoch nicht unbe- . kannt zu sein, daß der Bund, wie er nach dem Tode des seligen Jakob Nachod geworden, sich im Lande nur sehr geteilter Sympathien erfreut, denn er läßt der Proklamierung seiner Oberhoheit die sehr unmajestätisch klingende Versicherung voraufgehen, daß die Zentralleitung „durchaus nicht befehlen, sondern Dienerin und Vermittlerin für die Bezirksi verbände sein" solle. Wie der Ausschuß sich diese „Dienerschaft" — die, beiläufig, kaum jemand beansprucht — denkt, das möge durch folgende Thatsache illustriert werden. In der Vorversammlung des jüngsten Gemeindetages wurde gegen , die Wahl des Herrn Syndikus Dr. Minden in den Ausschuß | protestiert, weil es verlautete, Herr Dr. M. solle zum Bundes- ~t Vorsitzenden gewählt werden und ein Mitglied der Reform- Gemeinde, die trotz ihres Alters isoliert innerhalb der beut* schen Judenheit steht, doch unmöglich an der Spitze eines I D.-J. Gemeindebundes stehen kann. Zur Beruhigung der Gemüter erklärten Freunde des Herr Dr. M., daß er eine solche Wahl nicht annehmen würde, worauf er am folgenden Tage anstandslos in den Ausschuß wiedergewählt wurde. Inder : konstituierenden Sitzung des Vorstandes wurde Herr Dr. M. auch richtig nicht gewählt, doch hieß es, er habe sich bereit ß erklärt, in Gemeinschaft mit einem hiesigen Rechtsanwalt ‘ einen der beiden Vorsitzenden 311 vertreten. Am 7. d. M. erfolgte die erste öffentliche Kundgebung des neuen Bundcsvor- 1, standes; diese erste Kundgebung trägt nur zwei Unterschriften; die des Vorsitzenden, Professor Philippson, und gleich daneben 1 die des — Dr. Minden. Wer wollte es den Gegnern der; Bundesleitung verargen, wein: sie mutmaßen, daß man hier *) Um diese immer wiederkehrende Phrase zu verstehen, muß 1 man Zahlen sprechen lassen. Im deutschen Reiche giebt es unseres 1 Wissens ca. 3000 Gemeinden und Gemeindchen. Von diesen gehören ' — 417 als ordentliche Mitglieder dein Bunde an; rechnet man ' noch drei korporative Mitglieder (Verbände Ostpr. mit 40, Oberschlesien mit 13 und Westfalen mit 11 Verbandsgemeinden) hinzu, so gewinnt man die Zahl von 481 unter 3000 Gemeinden. Sodann ist zu berücksichtigen, daß die Gemeinde Mitglied er kaum ttwas von der Zugehörigkeit ihrer Gemeinde zum Bunde, ja von der Existenz des Bundes wissen, — und trotzdem „Zentralleitung der deutschen Judenheit!" aus dem Wege der Hintertreppe erreichen will, was auf der Vordertreppe versagt worden! — Prozeß Sedlatzek. Um.den Schutz des „Judengottes" gegen Beschimpfungen handelte es sich bei dem Strafprozeß gegen den antisemitischen Redakteur Sedlatzek, der am Dienstag sich vor der Strafkammer des Landgerichts II verantworten sollte. Der Angeklagte ist beschuldigt, durch einen Artikel unter der Ueberschrift„Der jüngste Ritualmord" öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott gelästert und dadurch ein Aergernis gegeben, sowie die mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende jüdische Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder ihre Gebräuche beschimpft zu haben. Die Strafkammer hatte den Angeklagten freigesprochen, weil nach ihrer Ansicht § 166 St.-G.-B. verlange, daß direkte Schimpfworte in Anwendung gebracht sein müssen. Das in der „Jur. Wochenschr." veröffentlichte und von uns s. Z. kurz reproduzierte Erkenntnis des Reichsgerichts ist nach mehreren Richtungen hin interessant, so daß wir es hier ausführlicher wiedergeben. Das freisprechende Erkenntnis ist vorwiegend aus folgenden Gründen ausgehoben und die Strafsache an das Landgericht II. verwiesen: Allerdings müsse der Angriff beim Beschimpfen durch eine Roheit oder besonders verletzende Form des Ausdrucks sich kennzeichnen, wodurch an sich die Verachtung oder Nichtachtung dessen, was Achtung und Verehrung erfordert, kundgegeben wird. Darnit sei aber nicht gesagt, daß beschimpfende Aenßernngen bezw. eine Beschimpfung im Sinne des § 166 Str.-G.-B. nur vorliegen können beim Gebrauche sogenannter Schinlpsworte. Es werde sich vielmehr namentlich fragen, ob nicht im Falle der Behauptung oder Verbreitung von Thatsachen in Bezug auf „Gott" — insbesondere den „Judengott", d. h. den Gott nach Maßgabe der jüdischen Religionslehre — oder in Bezug ans eine Religionsgesellschaft, z. B. wie hier die jüdische, oder deren Einrichtungen und Gebräuche eine Beschimpfung auch dann vorliege, wenn die behauptete Thatsache an sich schimpflicher Art ist, mag' auch die Form, in der die Beschimpfung ausgestellt wird, eine besonders rohe nicht sein, namentlich des Gebrauchs sogenannter Schimpfworte entbehren. Diese Frage ist nach dem Urteil des Reichsgerichts zu bejahen. Es seien Thatsachen so ehrenrühriger Art denkbar, daß ihre Zurücksührung ans eine Person, eine Gesellschaft, aus gewisse Einrichtungen oder Gebräuche für diese selbst geradezu schimpflich sei. Der Glaube an die Wahrheit der ehrenrührigen Thatsache nehme der Behauptung nicht den Charakter der Beschimpfung. Die Thatsache selbst an sich sei schimpflich. Hiermit solle nicht ausgesprochen werden, daß der gute Glaube für den Thatbestand des 8 166 garnicht von Einfluß sein könne, vielmehr sei anzuerkennen, daß soweit es in subjektiver Beziehung auf das Bewußtsein von dem beschimpfenden Charakter der Aenßernngell ankomint, dies möglicherweise durch den guten Glauben an die thntsächliche Richtigkeit der ausgestellten Behauptungen ausgeschlossen sein kann. — „Zionisten" wider Willen. Zürn Zionisten gestempelt zu werden ist ein Schicksal, das einem bedeutenden Manne heute leicht begegnen kann. So hieß es kürzlich in einem Wiener.Blatte, Professor Deutsch ans Cincinnati, der zur Zeit in Europa weilt, habe in einer Zionistenversammlung Nr. zu Brünn das erivc begrüßt - eine T Wissen und Willen Verwahrung einlegs * selben Gedanken, m || „Die jüdische SJIoti- « Nr. 12, schließt: Israel, statt nach $ ' ein Segen i>n Landl Armenien ein Flucl steller Zangwill, d. im Londoner Makk« sieht sich einigen B> jj mit der Idee des II einer deutlichen Git „dem letzten Predic lich, sagt er im; „der sonderbare, v? lg Tagen ein Meeting r man das beste Dii geladen zu sein"' ( schwarzbärtige M glänzenden Beredsai haste Thätigkeil, i» er sei ein Träumer, l beim Sultan ober,; während er wichtig,; seine Gegner, der H fach zum Besten i höchsten Ehren über || der telegraphische 3 | gegen die Eiim fl breiige zu handhl -scbemeuls eine i. hscht seine ganze S | daß nicht die schlee vi Juden den Antise,!' 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