Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-08-28 · 35 (28.8.1896) · p. Seite 592

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
35 (28.8.1896)
Date
1896-08-28
Page
Seite 592 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4794838-9609712-9610339--1675-9610351
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

y. Seite 592. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 35 - . ■ Zwischen Recht und Unrecht, Lüge und Wahrheit, Glauben und Unglauben giebt es keinen Mittelweg, nur der Heuchelei ist es eigen, sich durch diese äußersten Grenzen durchzuwinden. Hier und dort. * Berlin, 25. August. Eine Statistik des Anteils der Juden an der deutschen Landwirtschaft wird von dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund veranstaltet werden. Bei den diesbezüglichen Erhebungen sollen nur diejenigen Berücksichtigung finden, welche sich ausschließlich der Landwirtschaft gewidmet haben und seit längerer Zeit als praktische Landwirte thätig sind. * Berlin, 24. August. („Störung des Gottesdienstes.") Eine auch für Synagogenbesucher wichtige Entscheidung hat neuerdings das Reichsgericht in einer Strafsache wegen Störung des Gottesdienstes gefällt. Der Fall lag folgendermaßen: Der Besitzer eines Kirchenplatzes war erst nach Beginn des Gottesdienstes erschienen, hatte seinen Platz besetzt gefunden und in energischer, eine Störung verursachenden Form von dem Inhaber des Platzes Räumung desselben gefordert. Von der Strafkammer deshalb zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, legte er mit der Motivierung Revision ein, daß ihm, als rechtlichem Besitzer des Platzes, das Recht zustehen müsse, denselben auch einnehmen zu dürfen, die Störung mithin nicht aus sein, sondern auf des unberechtigten Usurpators eines fremden Besitztums Konto zu setzen sei. Das Reichsgericht verwarf indessen die Berufung, wobei es ausführte, daß es irrelevant sei, ob die Störung eine erhebliche oder geringfügige war. Dem Besitzer eines Kirchenplatzes stehe ein Anspruch auf Einnahme desselben nur dann zu, wenn er rechtzeitig, d. h. bei Beginn des Gottesdienstes anwesend sei und denselben besetze. Denn es sei stillschweigende, beim Abschluß des Kaufs oder des Mietsvertrages als solche von dem Vorstande angenommene Voraussetzung, daß die Besucher des Gotteshauses am Anfänge des Gottesdienstes anwesend seien, da ein späteres Erscheinen an sich schon dessen Charakter beeinträchtige. Aus diesem Grunde war die Berufung zu verwerfen. R. Berlin, 24. August. Die nächste wissenschaftliche Sitzung der „Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner" findet Sonnabend, den 5. September, abends 8‘/a Uhr im Vereinslokal „Münchener Hof", Spandauerstraße 11/13, statt. In dieser Sitzung werden die Herren Lehrer Remack und Falkenberg ein Referat über folgendes Thema halten: „Die Schöpfungsgeschichte, eine schulgemäße Betrachtung." Gäste sind zu allen Sitzungen der Vereinigung willkommen. -r. Königsberg i. Pr., 24. August. Morgen wird unsere neue Synagoge in der Lindenstraße eingeweiht, vorgestern wurde zum letzten Male der Gottesdienst in der alten Synagoge abgehalten, dem eine äußerst zahlreiche Gemeinde beigewohnt hat. Der feierliche Akt wurde durch Herrn Kantor Birnbaum eröffnet, worauf Herr Rabbiner Dr. Pick die Festpredigt hielt, in welcher er zunächst einen kurzen Ueberblick über die Geschichte der hiesigen Synagogengemeinde gab. Die hiesige Gemeinde hat ihren Gottesdienst anfangs in einem kleinen Betsaale abhalten müssen, bis dann im Jahre 1811 die jetzige alte Synagoge in Benutzung genommen wurde. Redner gedachte des rastlosen Schaffens und Wirkens der von der Gemeinde angestellt gewesenen Rabbiner und Kantoren, insbesondere des jetzt erkrankten Rabbiners Dr. Bamberger, welcher leider an der Einweihungsfeierlichkeit des neuen Tempels nicht teilnehmen kann, und sämtlicher verewigten Gemeindemitglieder, welche in diesem alten Gotteshause Trost und Frieden gefundenhaben. — Seit etwazwölsJahrenschonbewegtderGedanke des Neubaues die hiesige jüdische Gemeinde. Die Notwendigkeit eines solchen trat namentlich für die hohen Festtage hervor. Während der alte Tempel nur 250 Männersitze faßt, wurden gegen 700 bis 800 als notwendig erachtet. Man mußte daher von vornherein auf eine Bausumme von 6—700,000 Mk. einschließlich Grunderwerb rechnen, deren Beschaffung durch freiwillige Beiträge von 300,000 Mk. und durch eine Stiftung von 200,000 Mk. seitens des verstorbenen Geheimrat Simon größtenteils gesichert wurden.*) Die Gemeinde hat daher nur ein Kapital von 200,000 Mk. zu verzinsen. Als Bauplatz wurde das Grundstück auf dem Lindenmarkt für 120,000 Mk. erworben. Der im Jahre 1893 ausgeschriebene Wettbewerb hat zu einem erfreulichen Resultat geführt. Als Sieger aus dem Wettbewerb erklärte das Preisgericht die Baumeister Cremer und Wolffenstein aus Berlin, denen auch die Ausführung des Baues in Generalentreprise übertragen worden ist. Das höchste Verdienst um das Zustandekommen des neuen Gotteshauses, das wir nach der Einweihung näher beschreiben werden, gebührt den Männern, welche ihn ins Auge gefaßt, mit Energie und Zielbewußtsein betrieben und sich in aufopfernder Weise der Sache im Interesse ihrer Gemeinde unterzogen haben. Es seien hier in erster Linie der leider jetzt erkrankte Rabbiner Dr. Bamberger, und als Vorsitzender des Gemeindevorstandes Pros. Dr. Samuel genannt. Als sachverständiges Mitglied der Baukommission hat Herr Zimmermeister Lewenson mit großem Eifer seines Amtes gewaltet. Die Namen aller, welche durch große oder kleine Beiträge zu dem Gelingen des Baues beigetragen haben, sind auf den in der Vorhalle angebrachten Marmortafeln verewigt. Möge das schöne Baun)erk der Gemeinde zum Wohlgefallen, der Kunst zur Ehre dienen und eine Stätte des Friedens und der Menschenliebe sein! □ Insterburg, 24. August. Die Auswanderung russischer Juden nimmt kein Ende. Man kann fast jeden Morgen in *) Diese Stiftung hat, beiläufig bemerkt, eine kleine Geschichte, indem sie zeigt, daß Predigten oft Eindruck machen und nicht blos die Herzen, sondern auch die Taschen unserer Reichen öffnen. In seiner Mußafpredigt am Jom kippur nahm Rabb Dr. Bamberger auf das Gebet des Hohepriesters Bezug, der an dem nämlichen Tage für die Bewohner von Scharon — einem Erdstrich in Palm stina, der, vom Regen häufig aufgelockert, die dortigen Wohnhäuser einer steten Gefahr des Umsturzes aussetzte — zu beten pflegte: DrP“12p Ci-ITG 1t£'P xbti' „daß ihre Häuser nicht ihre Grabstätte würden". Einer gleichen Gefahr sei die Gemeinde Königsberg in ihrer Synagoge ausgesetzt, ein gleiches Gebet müsse darum für diese Gemeinde gesprochen werden. Dieses glückliche Wortspiel soll den ohnehin freigebigen Geheimrat Simon bis zu — 200,000 Mk. gerührt haben. Red. <

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.