Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-08-14 · 33 (14.8.1896) · p. Seite 557

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
33 (14.8.1896)
Date
1896-08-14
Page
Seite 557 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4794838-9609712-9610303--1638-9610314
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 557.?ranf zu &tQw7"T"r findet. ' ön fyiÄÄ -■‘Jä; f:sQjto'tli «öl **“ borgen, Luc«!' ■^e Presse und stellt die ler on Schellendors -cholz lepsch arck is Cadow ) cn-Stachau tben!" Unser „f neu 18 Minister auf diese wie folgt Schellendorf sJlr. 33. § 2 ausdrücklich vorschreibt, daß der Austretende in Person vor dem Richter seines Wohnortes unter Hinzufügung der Versicherung erklären müsse, der Austritt beruhe auf religiösen Bedenken, so legt sich jeder diese „religiösen Bedenken" nach seiner Fa^on zurecht. Wem der Steuerzettel der jüdischen Gemeinde lästig oder der alte Glaube seiner Väter gleichgültig wird, der läuft hin und erklärt seinen Austritt. Zwangsmaßregeln gegen willkürlich Ausgetretene bietet das Gesetz nur wenige und diese lassen sich nicht überall anwenden. Nach Z 6 bewirkt die Austritts-Erklärung, daß der Ausgetretene 1) an den Rechten der Synagogen-Gemeinde, welche den Mitgliedern zustehen, vom Tage der Erklärung ab nicht mehr Teil zu nehmen hat; 2) zu Leistungen, welche auf der persönlichen Angehörigkeit zur Gemeinde beruhen, nur bis zum Schluffe des auf die Austrittserklärung folgenden Kalenderjahres verpflichtet ist. — Der Ausgetretene hat zu folgenden Lasten noch ferner bcizntragen: a) zu den Kosten eines außerordentlichen Baues, dessen Notwendigkeit vor Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Austritt erfolgt, festgestellt ist, bis zum Ablause des zweiten auf die Austritts-Erklärung folgenden Kalenderjahres; b) zur Erfüllung derjenigen Verpflichtungen der Gemeinde, welche zur Zeit der Austritts- Erklärung dritten Personen gegenüber bereits begründet sind, für die Dauer von 5 Jahren: c) zur Teilnahme an den Lasten, welche aus der Unterhaltung des Begräbnisplatzes erwachsen, an welchem dem Ansgetretenen das Recht der Mitbenutzung verbleibt. — Leistungen, welche nicht ans persönlicher Angehörigkeit zur Synagogen-Gemeinde beruhen, insbesondere auch sämtliche Leistungen für Zwecke der öffentlichen jüdischen Schulen (jedoch mit Ausnahme der Religionsschulen) der Synagogengemeinde, werden durch die Austritts-Erklärung nicht berührt. — Das Montefiore-Eollcge in Ramsgate ist gerettet, und sein Leiter, Chacham Dr. Gaster dito! Unsre Leser erinnern sich wohl noch des Vorfalles, dessen wir vor mehreren Wochen Erwähnung gethan DerOberrabbinerderspanisch-portugiesischen Gemeinde in London, Dr. Moses Gaster ist auch der Direktor des „Judith Montefiore-College", einer Stiftung Montefiores, an welcher jüdische Studenten, die sich der rabbinischen Laufbahn widmen, ihre Ausbildung erhalten. Vor einigen Monaten nun wurde das Montefiore-College auf Anordnung des Vorstandes der genannten Gemeinde geschlossen und der Direktor sowie der gesamte Lehrkörper entlassen. Der Anlaß zu dieser drakonischen Maßregel war folgender: Zwei Studenten an dein Institut, William Henry Greenburg und Henry Barnstein, die im Jahre 1895 nach Heidelberg gegangen waren und daselbst das Doktorat machten, kehrten alsdann zur Fortsetzung ihrer theologischen Studien nach Ramsgate zurück, wo ihnen der Chacham Dr. Gaster am 10. November v. I. das Rabbinerdiplom erteilte. Nun aber zirkulierte in interessierten Kreisen das Gerücht, die beiden Diplomierten besäßen weder durch wissenschaftliche Tüchtigkeit, noch durch ihre moralische Lebensführung die Qualifikation zu der ihnen erteilten Würde. Ein Dozent der Anstalt hatte auch diesen Standpunkt vertreten, worauf er vom Chacham seiner Stellung enthoben wurde. Das entfesselte eine große Erregung, die sich gegen den Chacham richtete. Die Angelegenheit wurde nicht nur in den Journalen besprochen, es bildeten sich schließlich auch Parteien für und gegen den Chacham. Ein Komitee zur Prüfung der Sache war eingesetzt worden, welches jedoch zu keinem Resultate kommen konnte. Da die Erregung immer mehr stieg, ergriff der Chacham folgendes Mittel, um die Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben wurden, zu entkräften: Die beiden verdächtigen Studenten schwuren im Tempel vor Zeugen einen feierlichen Eid auf eine Thorarolle, daß sie die ihnen zur Last gelegten Vergehen nicht begangen haben. Der Chacham irrte sich, als er annahm, daß durch diesen Akt die Beruhigung der Gemüter würde herbeigeführt werden. Im Gegenteil, der Sturm wuchs. Nun wurde auch der Eid der beiden als ein falscher bezeichnet! Die Angriffe, die jetzt gegen den Chacham gerichtet wurden, bezogen sich nicht allein auf seine Stellung als Direktor, sondern auch auf die als Rabbiner. Eine Versammlung der Gemeindeältesten beriet nun jüngst darüber, ob Dr. Gaster noch ferner als Chacham der Gemeinde wirken dürfe. 75 Stimmen wurden für, 40 gegen ihn abgegeben. Der Chacham erhielt ein Vertrauensvotum der Zweidrittelmajorität. Nun hat Dr. G. in einem Rundschreiben an die Mitglieder seiner Gemeinde der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß es ihm gelingen werde, wieder den Frieden in der Gemeinde herzustellen und das allgemeine Vertrauen zu erringen. — Mischehen in Ungarn. Die Zivilehe-Institution hat wohl in gar keinem Lande, wo sie existiert, dem Judentum Segen gebracht. Von solch zersetzender Wirkung aber, wie sie in Ungarn ist, dürste sie wohl nirgends sonst sein. Kaum neun Monate sind es her, daß die Verehelichung zwischen Juden und Christen gesetzlich gestattet ist, und schon zählen nach Hunderten die geschlossenen Mischehen. Laut einem eben jetzt veröffentlichten statistischen Ausweis giugen blos in den ersten vier Monaten nach Jnslebentreten des in Rede stehenden Gesetzes 170 Juden resp. Jüdinnen solche Ehen ein, von denen weit mehr als die Hälfte auf die Hauptstadt eutfällt. Anfangs war man geneigt, sich zu vertrösten, daß diese horrende Zahl einerseits dem Reize der Neuheit zuzuschreiben, andererseits, daß sie die Folge von früheren, mehrjährigen Verhältnissen sei; daß dem aber nicht so ist, beweist der Umstand, daß die hauptstädtischen Standesämter auch noch jetzt ununterbrochen jede Woche mehrere Zivil- resp. Mischtrauungen ausweisen. Aber nicht nur in der Hauplstadt, sondern auch in anderen Teilen Ungarns bestreben sich viele unserer Glaubensgenossen, von der nengeschaffenen Situation recht ausgiebigen Gebrauch zu machen. Feuilleton. Die Mische Mntter. Von Nahida Ruth Lazarus. (Fortsetzung ) Nachdruck verboten. Aus diesen Gründen und aus Gründen der Schamhaftigkeit und der Gesundheitspflege wird auch der Frau die Teilnahme an den Wallfahrten nach Jerusalem n. s. w. untersagt. Sind also die Frauen von den Wallfahrten, vom öffentlichen Lehren, :c. ausgeschlossen, so doch nicht vom Religionsunterricht, der ausdrücklich (Deuteron. 31, 12) auf die Frauen ausgedehnt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.