Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 31 (31.7.1896)
- Date
- 1896-07-31
- Page
- Seite 531 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 531. ilttjo, JU “«« mit iiljeiB,., W ***> <8,tftM; JJ fct steswtota» em SBetiot beä Zch^,,. « Schwch bas J(,W E lw vorzüglich orgamsierler ye Gemeinden der Schach " irischem Fleisch versorge rzu bedeutender finanzielle! he Mehrausgabe für Basel. Lare bezogen hat, auf rund > Familien auf 160 Fr. ffa ralschweiz 120 Fr.; für du Gemeinden der französischen die teilweise ebenfalls über jischen sich versorgen, etm e italienische Finanzministn. lmt nicht zum ersten Mal, its 1891 inne. Er war norde an der Universität Padua E) zum Abgeordneten für die sich inderBudgetkommissm Vertreter Italiens auf der n Paris. 188/ wurde ei;cti und Budapest von Kaiser )bwohl Jude, ist er jetzt M hätte es schon früher wieder llte seinen Lehrstuhl an der in Italien und in der Türkei nern der GeZenwart möglich, tu im Staate vorzudringen >er italienischen Gesandtschall Ninerbi, Jude, ebenso der s in Rom, Herr Malv» als im englische" Unterhau,- mer und im Senat JtalM sie betonen fast alle dre fest utschenanderjuridischeil Zofrat lultät . waltung beging" en sich ^otl JS besetzte Stadls b,n ® ‘“«“ft ,er Sohn imit steht Austritt des deutschnational - antisemitischen Landtagsabgeordneten Paul Pacher, der zu den heftigsten Gegnern der Ernennung Tachaus gehörte, aus dem Gemeinderat. B. Wien, 26. Juli. Durch Reichsgesetz vom 21. März 1860 rvrrrde den israelitischen Kultusgemeinden in Oesterreich die Pflicht anferlegt, Gemeindestatuten zu verfassen und deren behördliche Genehmigung zu erwirken. Es wurde sodann in einzelnen Kronländern von der Landesbehörde je ein Musterstatut ausgegeben und hiermit der Rahmen bezeichnet, innerhalb dessen sich die Statuten zu halten haben. Das Statut für die Wiener israelitische Kultus gemeinde ist am 15. d. M. genehmigt worden und tritt sofort in Geltung. Für die Neuwahl und die Konstituierung des Kultusvorstandes ist die Frist bis 1. Dezember d. I. anberanmt. Eine Agitation gegen die zeitige Verwaltung ist vor etwa einem halben Jahre versucht worden, allein sie ist schnell wieder verstummt. Hier sind die Liberalen in der Opposition, die Klagen der Opposition lauten genau so wie die Vorwürfe, die in diesem Blatte gegen die Berlin er Verwaltung gerichtet werden; mit einem Worte gesagt: Versumpfung. - Auch ans anderem Gebiete sucht unser Gemeindevorstand seinem Berliner Kollegen nachznahmen. So thut er jetzt in den Blättern kund und zu wissen, daß sechs namhaft gemachte Aerzte als „Beschneidungs- Operatenre" angestellt sind. Daß die Beschneidung immer mehr aufhört, je mehr sie zu einer Operation herabsinkt, scheint unser Kultnsvorstand nicht zu wissen. X Pest, 25. Juli. Seit der Einführung der Zivilehe in Ungarn hat sich auch in vielen unserer jüdischen Gemeinden der Mißbrauch eingeschlichen, daß man zu den Trauungen nicht mehr den Lokal-Rabbiner nimmt, sondern irgend eine beliebige Persönlichkeit herbeiholt, weil es so billiger zu stehen kommt. Der Oberrabiner von Preßburg hat sich in dieser Angelegenheit an das Kultusministerium gewendet und Abhilfe gefordert. Das Kultusministerium erklärte jedoch, hier nichts thun zu können, da das mosaische Gesetz es gestatte, daß auch Laien Trauungen vollziehen können. Wie jedoch verlautet, wollen einige christliche Abgeordnete die Sache in die Hand nehmen und sie im Reichsrate zur Sprache bringen. Die Regierung wird sich dann gezwungen sehen, im Verordnnngswege eine Norm für die Vollziehung der Trauungen durch Laien festzusetzen. o. Warschau, 24. Juli. Vor dem Kriminalgericht zu Radom hat sich ein Prozeß abgespielt, der grelle Streiflichter wirft auf russische Verhältnisse und russische Beamte. Wegen einer unübersehbaren Reihe von Missethaten, Raub, Mord, Diebstahl, Erpressung, wurde der frühere Polizeiches von Radom, Hauptmann Kiritschenko, zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. Seine Schandthaten, die er viele Jahre hindurch mit Hilfe seiner untergeordneten Beamten hauptsächlich gegen die Inden verübte, bildeten ein wahres Schreckensregiment. Das amtliche Organ des Justizministers schreibt über diesen Fall: „Die Thätigkeit des Hauptmann Kiritschenko bestand hauptsächlich darin, Diebes- und Räuberbanden zu unterhalten, dieselben gegen ehrliche Leute loszulassen und gegen jede Einmischung der Justiz zu schützen, aus der Stadt Radom eine Banditenhöhle zu machen und in der brutalsten Weise die Bevölkerung auszupressen. Hauptsächlich hatten unter dieser Wirtschaft die Juden zu leiden, die von ihm und seinen Kreaturen als „verdächtige und für die übrige Bevölkerung gefährliche Subjekte" behandelt wurden. Auf dcr Basis dieser doppelten Beschuldigung hatte Kiritschenko ein ganzes System von Raub und Plünderung aufgebaut. Seit langen Jahren hat Kiritschenkos Räuberbande hauptsächlich die Juden systematisch ausgeplündert, ohne daß jemals von dieser Seite auch nur eine Beschwerde laut wurde. — Im Lause der Verhandlung gab der Vorsitzende seiner Verwunderung Ausdruck, daß die ans diese Weise gepeinigten Juden niemals eine Beschwerde gewagt hätten. Indessen hat dieser Prozeß auch die Ursache dieser Thatsache festgestellt. Gegen wen und in welcher Weise hätte man denn klagen sollend Die Juden fanden es immer noch vorteilhafter, der Polizei die Hände zu vergolden, als Beschwerde zu führen. Denn was wäre dem Juden passiert, wenn er es gewagt hätte, sich zu beschweren? Er wäre einfach vertrieben und damit ruiniert. Wie kann man von einer Bevölkerung, die unter Hunderten von Ausnahmegesetzen steht, die überhaupt keine Rechte besitzt, so viel Mut erwarten? Jni Bewußtsein seiner Ohnmacht, senkt der Jude das Haupt, läßt sich jedes Unrecht gefallen. Das ist die volle Wahrheit, und wenn die Greuelthaten, die der Prozeß von Radom enthüllt hat, den regierenden Kreisen noch nicht die Augen geöffnet hat, so wollen sie einfach nicht sehen! $$ Petersburg, 25. Juli. Hier scheint sich in der That ein Umschwung der Verhältnisse vorzubereiten. Die „Nowoje Wremja", welche unter dem vorigen Zaren gegen Nichtorthdoxe keineswegseinefreundlicheHaltung beobachtete undvollends gegen Inden den Kreuzzug predigte, hat sich unter Kaiser Nicolaus H. eines anderen besonnen, sie predigt Toleranz und tadelt die konfessionelle Unduldsamkeit. „An der Größe und Macht Rußlands," meint das Blatt, „haben auch Deutsche, Polen und andere gearbeitet. Uebrigens ist es ungerecht, jemand seine Abkunft und Religion vorzuwerfen. Der Senat hat schon im Jahre 1743 erklärt, daß die gegen die Juden gerichteten Gesetze sehr häufig dem Interesse des Staates Schaden zufügen. Alle haben ihre historischen Verdienste und Sünden. Frei anfatmen wird man zu einer Zeit, in welcher alle eingesehen haben werden, daß der Zweck der sozialen Entwicklung in dem gemeinsamen und friedlichen Zusammenleben und Zusammenwirken Aller ohne Unterschied der Abstammung und des Glaubens zu suchen ist und nicht in dem Unterordnen der Einen unter die Anderen." Diesen Expektorationen des mit den leitenten Petersburger Kreisen in Verbindung stehenden Blattes sekundieren die„Petersburgsk. Wiedomosti" kräftig, indem sie betonen, daß nur eine humane Richtung in der innerrussischen Politik das Wachstum und die moralische Macht Rußlands fördern könne. Leider mißbrauche die selbstsüchtige und geistig beschränkte russische Bureaukratie den Flamen des Zaren als Vorwand für die Verfolgungen Andersgläubiger, um auf diese Weise ihre amtliche Stellung, ihre,: ungerechtfertigten Einfluß und ihre auf Willkür basierende Macht zu behaupten. X Petersburg,. 24. Juli. Das Komitee der „Gesellschaft zur Verbreitung von Aufklärung unter den Juden Rußlands" hat an das Unterrichtsministerium eine Petition gerichtet um