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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-17 · 29 (17.7.1896) · p. Seite 497

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
29 (17.7.1896)
Date
1896-07-17
Page
Seite 497 (sequence 13)
Language
German
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Den Stoff für dieses Kapitel liefert uns die gegnerische Presse. So finden wir in der „Deutschen Zeitung" ein Inserat eines Herrn Rudolf Vollrath, der seinen „Gasthof zum Deutschen Haus" in Trautheim bei Rieder-Ramstadt im Odenwald mit den Worten empfiehlt: „Die Deutschen sind daselbst unter sich, denn Juden finden keine Ausnahme." Andererseits glauben wir, eine in der „Vossischen Zeitung" abgedruckte Erklärung über die Ursache der judenseindlichen Kundgebungen in Juist nicht unterdrücken zu dürfen. Ein Leser des Blattes erzählt: „Ich war im August vorigen Jahres in Juist und habe in den ersten Wochen meines Aufenthalts weder bei den Insulanern noch bei den Kurgästen eine antisemitische Gesinnung wahrgenommen. Die jüdischen Familien, die die Insel ausgesucht hatten, schienen sich dort durchaus wohl zu fühlen, und haben auch ihrerseits keine Veranlassung zu einer Störung des guten Einvernehmen mit den übrigen Sommergästen gegeben. Dagegen war es wiederholt vorgekommen, daß Israeliten, die von Norderney aus einen Ausflug nach Juist unternommen hatten, durch ihre abfällige Kritik des doch erst im Entstehen begriffenen Badeortes den Unwillen der Juister erregt hatten. Eines Tages traf wieder eine jüdische Gesellschaft aus Norderney ein und machte sich im Hotel Jtzen wie gewöhnlich über die primitiven Einrichtungen des Seebades lustig. Der Kellner, dem eine ganze Reihe von Fragen nach dem Kurhause, der Kurkapelle rc. vorgelegt wurde, konnte natürlich auf diese Fragen nur immer die eine Antwort geben: „Das haben wir in Juist noch nicht", worauf dann jedesmal ein höhnisches Gelächter folgte. Kein Wunder, daß der Kellner schließlich, nach den Wohnungsverhältnissen befragt, einfach erwiderte: „Juden bekommen hier überhaupt keine Wohnung". Die Gäste aus Norderney, die offenbar garnicht begreifen konnten, daß es noch Menschen giebt, die nicht eines glanzvollen Badelebens, sondern lediglich der Gesundheit und Erholung wegen ins Bad gehen, und daß weniger wohlhabende Leute auch mit bescheideneren Einrichtungen zufrieden sind, hatten die derbe Antwort wohl verdient. Ihr protzenhaftes, geradezu herausforderndes Benehmen hatte auf alle Anwesenden einen höchst unangenehmen Eindruck gemacht, der Vorfall wurde im Orte lebhaft besprochen und kurze Zeit darauf, wenn ich nicht irre, noch an demselben Tage, fand man die Giftbude, den Gepäckausgabeschuppen und noch einige andere Stellen mit der Inschrift: „Juden raus" versehen." * Berlin, 14. Juli. Propst Faltin aus Kischinew, der Hauptstadt der südrussischen Provinz Bessarabien, berichtete in einer am 10. d. M. abgehaltenen Versammlung über seine Arbeit an den Juden in Kischinew. Nicht als eigentlicher Judenmissionar, so erklärte Redner, sei er thätig, sondern als Pfarrer der Deutschen und der evangelischen Soldaten in Kischinew. Von den Juden Kischinews habe er bis jetzt 276 für das Christentum gewinnen und taufen können. Von diesen seien fünf als Geistliche thätig; einer sei Reiseprediger und eine Anzahl von Proseliten wirke als Missionare. * Berlin, 14. Juli. Eine für jüdische Knltnsbeamte sehrwichtige Entscheidung hat das Reichsgericht gefällt. Nach 8 52 des preußischen Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden dürfen die gewählten Kultusbeamten in ihr Amt nicht eher eingewiesen werden, als bis die Regierung erklärt hat, daß gegen ihre Annahme nichts zu erinnern ist, und es hat die Regierung bei dieser Erklärung außer den Förmlichkeiten der Wahl nur darauf Rücksicht zu nehmen, ob die gewählten Kultusbeamten unbescholtene Männer sind. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß dieselben sich nur auf die erste Wahl und die Einweisung in das Amt, nicht aber auf den Fall beziehen, wenn es sich darum handelt, einen bereits bestätigten und im Amt befindlichen Kultusbeamten noch länger zu belassen; ein Verlängerungsvertrag bedarf keiner Bestätigung der Regierung. „Der Grund des ersten Richters, daß sich inzwischen Bedenken gegen die Unbescholtenheit des Kultusbeamten ergeben haben könnten, erscheint nicht durchgreifend, da der Aufsichtsbehörde auch während des noch bestehenden Vertragsverhältnisses die Befugnis zusteht, im Interesse der öffentlichen Ordnung einzuschreiten und nötigenfalls die Entfernung des Betreffenden aus dem Amt herbeizuführen. Mit Recht hat der Berufungsrichter ferner daraus Gewicht gelegt, daß hinsichtlich der Dauer der Annahme eines Kultusbeamten der Regierung eine Einwirkung überhaupt nicht eingeräumt ist und daß ein sachlicher Unterschied zwischen der im Vertrage durch Nichtausübung des Kündigungsrechts vorgesehenen stillschweigenden Verlängerung des Vertrages und einer demnächst ausdrücklich vereinbarten Verlängerung nicht anzuerkennen ist. Der Regierungspräsident hat dann auch selbst in der Verfügung vom 30. Juni 1893 erklärt, daß die Bestätigung eines Verlängerungsvertrages durch gesetzliche Bestimmung nicht vorgeschrieben sei." * Berlin, 14. Juli. Nach einer jüngsten Entscheidung des Reichsgerichts ist jede Störung von Gottesdiensten strafbar, selbst wenn keine Unterbrechung oder Störung der Funktion des Geistlichen herbeigeführt wurde, ebenso ist die Mitwirkung an der Störung durch lautes Sprechen, Lachen, auffallendes Singen strafbar. Die Strafe lautet auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. * Berlin, 15. Juli. Geh. Sanitätsrat Dr. Moritz Kirstein ist am Sonntag, 66 Jahre alt, gestorben. Dr.Kirstein gehörte seit Jahren dem Repräsentanten-Kollegium an. Vor sieben Jahren von den „Liberalen" gewählt, wurde er von ihnen bei der letzten Wahl nicht mehr ausgestellt, weil er angeblich „zu konservativ" gewesen. Dies war für die Oppositionspartei Grund genug, den Verstorbenen auf den Schild zu heben; er wurde vom Zentralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde aufgestellt und am 28. November vorigen Jahres wiedergewählt. Gleich nach der Wahl wurde bekannt, daß Dr. Kirstein den Voraussetzungen, unter denen er gewählt worden war, nicht entsprach, und Herr Dr. Kirstein war ehrlich

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