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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-17 · 29 (17.7.1896) · p. Seite 492

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
29 (17.7.1896)
Date
1896-07-17
Page
Seite 492 (sequence 8)
Language
German
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Seite 492. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 29. eine umfassende Prüfung der inbetreff der Juden bestehenden Gesetze und Ausnahme - Verordnungen, beziehungsweise die Revision derselben nach Maßgabe „der als billig erkannten Anforderungen der Gegenwart" in Aussicht genommen und für diese Angelegenheit eine besondere Kommission beim Reichsrate bestellt, die aus höheren Beamten der Zentralstellen und aus einigen „in wissenschaftlicher Beziehung hervorragenden" Mitgliedern zusammengesetzt werden soll. Die Kommission wird sich im Herbste der ihr zugewiesenen Aufgabe unterziehen. Und verschiedene Thatsachen weisen inderthat darauf hin, daß die russische Regierung mit dem Regierungsantritt des jetzigen Kaisers den Juden gegenüber eine weniger schroffe Haltung einnimmt, als dies unter dem früheren Kaiser der Fall gewesen war. Der „Odeskij Listok" verzeichnet soeben wieder eine weitere derartige Thatsache. Danach hat das Medizinaldepartement aus Veranlassung eines speziellen Falles angeordnet, daß diejenigen Juden, welche vier Klaffen eines Gymnasiums absolviert haben, in unbeschränkter Anzahl bei den Apotheken als Praktikanten behufs der Ausbildung zu Apothekern eintreten können, und daß die in den letzten Jahren vorgeschriebene Norm, welche die Zahl der jüdischen Praktikanten auf fünf pCt. beschränke, nicht weiter eingehalten zu werden braucht. Allerdings ist eine frühere Mitteilung, nach welcher den auswärtigen Israeliten ohne Unterschied des Berufes der Eintritt in das russische Reich gestattet sei, dahin zu ergänzen, daß der Eintritt fremdländischer Israeliten in Rußland nur während der Dauer der Ausstellung in Nischni-Nowgorod gestattet wurde. Trotzdem wird allgemein angenommen, daß in Sachen der „Judenpolitik" in Rußland ein neuer Kurs eingeschlagen werden soll. — Der alte Kurs wird nichtsdestoweniger von seiten der Beamtenschaft unverändert inne gehalten. Wiederholt haben wir hier gezeigt, wie die Behörden mit den Erträgen der „Koscher-Fleisch-Steuer" („Karobka") verfahren. Hier eine Ergänzung der Liste: Die städtische Behörde von Tscherkaffy hat von den flüssigen Geldern der Koschertaxe 15000 Rubel, ohne Rückzahlungsbedingung in unbestimmter Zeit entnommen, um es zur Pflasterung der Straßen zu verwenden. Der Munizipalrat von Balta ist berechtigt, von den Koschertaxen 14000 Rubel zum Baue einer neuen Kommunalschule zu entnehmen. Die Eingabe der jüdischen Gemeinde um einen Zuschuß von 4000 Rubel für das jüdische Hospital ist dagegen verworfen worden. In Kalarasch (Beffarabien) fällt das jüdische Hospital in Trümmer. Die jüdische Gemeinde erbittet einen Zuschuß aus der Koschertaxe zur Herstellung des Gebäudes, ohne dieses Geld indessen bewilligt zu sehen. Dagegen wurden 10 000 Rubel von diesen Geldern zu einem Gemeindehospital entnommen. In Kischinew hat man kürzlich einen prachtvollen Bau zur Unterbringung einer Sekundärschule des Staates errichter. Die Kosten, die sich aus 40 000 Rubel belaufen, wurden von der Koschertaxe bestritten. Die jüdischen Kinder werden in dieser Schule aber nur im Verhältnis zu zehn von hundert der Gesamtzahl der Zöglinge ausgenommen. — Rumänisches. Wie Rumänien trotz des internationalen Vertrages vom Jahre 1878 seine Juden behandelt, zeigt folgender Vorfall: Ein siebzigjähriger Jude, namens Abraham Cajocaru in der Landgemeinde Mowilitza in der Moldau geboren, ein fleißiger Handwerker, der trotz seines hohen Alters noch immer in seinem Berufe thätig ist, hatte im Jahre 1895 ein kleines Grundstück erworben und darauf ein Häuschen gebaut. Er bezahlte pünktlich seine Steuern, lebte in bestem Einvernehmen mit seinen Nachbarn und wurde als fleißiger und redlicher Mann allgemein geachtet. Eines Tages erschien der Ortsvorsteher bei ihm und behauptete, strenge Ordre zu haben, ihn von seinem Eigentum zu entfernen, da ihm nach dem Gesetze das Niederlassungsrecht in einer Dorfgemeinde nicht zustehe. Vergebens berief der arme Jude sich auf sein gutes Recht. Der Beamte, der selber mit dem Juden Mitleid fühlte, berief sich auf seine Instruktion und gab ihm eine Frist von 10 Tagen zur Abreise. Nach Ablauf dieser 10 Tage erschien derselbe wieder mit mehreren Gensdarmen. Als der Jude nicht gutwillig weichen wollte, hob man ihm Thüren und Fenster aus und setzte seinen Hausrat einfach auf die Straße. Ein armer christlicher Bauer erbarmte sich des Ausgestoßenen, er gab ihm nebst seiner Familie nicht nur ein Obdach, riet ihm gegen den Beamten beim Friedensrichter einen Prozeß anhängig zu machen und besorgte ihm auch einen Rechtsbeistand. Der Friedensrichter entschied die Klage zu Gunsten des von Haus und Hof Vertriebenen und gab dem Ortsvorsteher auf, den Juden ungestört in seinem Besitze wohnen zu lassen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen. Als das Urteil rechtskräftig geworden, begab sich Abraham mit einem Gerichtsdiener zu seinem Eigentum, aber die Verwaltungsbehörde kümmerte sich nicht um den Richterspruch und setzte seiner Ausführung Widerstand entgegen. Was sollte der alte Mann nun machen? Er begab sich nach Bukarest in Begleitung des Bauern, der ihm Gastfreundschaft erwiesen. Beide begaben sich auf die Redaktion einer Zeitung, welche ihm den Rat gab, beim Minister des Innern Beschwerde zu erheben. Die Sache schwebt noch. Mittlerweile ist der Jude wirtschaftlich ruiniert, seine Familie steht vor dem Hungertode, sein Mobilier und sein Handwerksgerät sind für ihn nutzlos geworden. Kann man die Barbarei der rumänischen Regierung besser illustrieren? — Ein Prototyp. Von einem eigenartigen Judenbekehrer wird uns aus Denver berichtet: Sein Name ist Hermann Warszawiak und als „berühmter" Mann in seinem Fache fühlte er das Bedürfnis, sich interviewen zu lassen und er erzählte Geschichten, die an Romantik nichts zu wünschen übrig ließen. Bereits als Jüngling von 17 Jahren sei er Rabbi gewesen und er habe als solcher in einer eigens für ihn gebauten Synagoge gepredigt. Da sei der Geist der Erleuchtung über ihn gekommen und mit Macht habe es ihn zu dem Nazarener hingezogen. Die gesamte Judenschaft, in erster Reihe seine Familie, habe ihn dann mit ihrem Haffe verfolgt, er aber habe Reichtum, Familie, Freundschaft im Stiche gelassen und Verbannung, Hunger und Elend dafür eingetauscht. Auf seiner Wanderschaft habe er überall den Juden das Evangelium gepredigt und so groß sei unter denselben die Furcht vor seiner gewaltigen Beredsamkeit gewesen, daß man ihm viele Tausende geboten habe, wenn er zum Judentum zurückkehre. Er aber habe alles ausgeschlagen. In Dienste der Judenmission zu New-Aork habe er auf dem Gebiete der

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