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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-10 · 28 (10.7.1896) · p. Seite 470

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
28 (10.7.1896)
Date
1896-07-10
Page
Seite 470 (sequence 2)
Language
German
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Seite 470. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 28. aus den Händen wand und Unberufene zu seinen Hütern berief. Der Vorstand als Hüter des Gottesdienstes, den er ab und zu nur „schandenhalber" besucht, als Ephorus der Religionsschule, welcher er seine Kindlein „ehrenhalber" fernhält! . . . Und so wird sich denn, außer den omnipotenten Vorstehern, zu dem Geburtstage des Judengesetzes kein einziger Gratulant einfinden. Daß Vorsteher aus einer halben 1866er Provinz sich in Ems einstellten und um den Segen dieses Gesetzes flehten, ist ein Hintertreppenwitz der Kulturgeschichte; und daß sie die Schadenfreude jetzt gegen sich haben, ist ihre gerechte Strafe. Dieser Vorgang ist aber typisch und zeigt, daß es den Herren, die eine wohlgeordnete Einrichtung durch eine andere weniger bewährte gefährden wollten, weniger um das Wohl des Judentums, als um die Vermehrung ihrer Hausmacht zu thun war, und dafür verdienen sie abwechselnd zur „Tochachah" aufgerufen zu werden. -- Welches Angebinde bringen wir dem Geburtstagskinde? Welches Gebet wollen wir für dasselbe sprechen? Wir wollen uns an die Thora anlehnen, die doch für alle Ge- und Verlegenheiten die beste Ratgeberin ist. Das Judengesetz tritt in diesem Monat in das fünfzigste Lebensjahr und die Thora gebietet uns, daß wir im fünfzigsten Jahre für Alle Freiheit verkünden. Und so beten wir denn mit andächtigem Herzen: * Herr, befreie uns von diesem Gesetze! Jr * * 1 * r Glissen Mi» GemindetM. II. Nicht gerade von hervorragend sachlicher, aber von symptomatischer Bedeutung war die Art, mit der der Gemeindebund den von Herrn Amtsgerichtsrat Levy (Beuthen, O.-S.) vorgebrachten und befürworteten Antrag behandelte, die Errichtung von Anstalten zur Ausbildung von Schächtern und Vorbetern als ein dringendes Bedürfnis zu bezeichnen und zu dessen Befriedigung thunlichst sofort die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Die Statuten des Gemeindebundes haben im ersten Paragraphen eine Bestimmung, welche die Behandlung kultueller und ritueller Fragen gleich der Erörterung politischer Gegenstände von der Thätigkeit des Bundes ausschließt. Diese Bestimmung ist eine ungemein bequeme spanische Wand, die man mit Leichtigkeit vorschieben kann, sobald ein Antrag unbequem zu werden droht. Die Ausbildung von Schächtern und Kantoren kann man nicht gut behandeln, ohne gleichzeitig kultuelle und rituelle Fragen zu erörtern. Der Antrag Levy wäre auch sicher hinter jene spanische Wand geraten, wenn Herr Dr. Hildesheimer nicht daran hätte erinnern können, daß Herr Geheimrat Kristeller selbst die Schächterfrage als zum Bundesressort gehörig thatsächlich anerkannt hat. So kam der Antrag wenigstens zu den Ehren einer Debatte und einer förmlichen Ablehnung. Daß die Lehrer-Mitglieder den Wunsch hegen, es möchte die Trennung des Lehramts, des Vorbeterberufs und der Schächtthätigkeit überall durchgeführt werden, ist begreiflich; ebenso, daß sie daraus eine Mehrung des Ansehens ihres Standes erwarten. Doch wäre das unseres Erachtens mit größerer Wirksamkeit geschehen, wenn es mit geringerem Aufwand an Pathos geschah, und das Selbstbewußtsein der Lehrer hätte zu vollem Ausdruck gelangen können, auch ohne daß der wirkliche oder vermeintliche soziale Minderwert anderer ehrbarer Berufe gar so laut betont wurde. Daß bei dieser Gelegenheit die Kultusbeamten, die von jenseits der Grenze zu uns kommen, so üble Beurteilung erfuhren, ist unbegründet und deshalb ungerecht. Man braucht nicht gerade das Berliner Beispiel als mustergiltig anzusehen — hier sind Rabbiner nur von jenseits der Grenze angestellt — und darf doch anerkennen, daß unsere Kultusbcamtenschaft der Ergänzung von jenseits der Grenze jetzt und auf lange hinaus gar nicht entraten kann. Zwar um Schächter auszubilden, braucht es keiner besonderen „Anstalt". Hier wäre der Gemeindebund recht gut imstande, aushelsend einzugreifen, indem er den kleinsten Gemeinden die Mittel gewährte, einem, geeigneten Mitglied die nötige Unterweisung geben zu lassen. Aber eine Kantorennot ist wirklich vorhanden, und sie ist auf keinem anderen Wege als auf dem von dem Antrag Levy angegebenen zu überwinden. Kantorenschulcu müssen sein, sonst bleiben wir aus die Vorbeter aus dem Osten angewiesen, und die Lehrer für diese Schulen sind ganz gewiß aus dem Osten zu holen. Mit dem kouzertmäßigen Gesang allein ist es in der Synagoge nicht gethau. Doch der Gemeindetag wollte davon nichts wissen — er lehnte, wie erwähnt, den Antrag Levy ab. Es ist überhaupt nicht leicht, im Genieindetage einen Antrag zur Annahme zu bringen, der nicht vom Ausschuß gestellt, ganz unmöglich, einen Antrag zur Annahme zu bringen, der nicht vom Ausschuß adoptiert ist. Der Grund ist einfach genug: der Ausschuß verfügt im Gemeindetage über die große Mehrheit der Stimmen, sodaß der Ausschuß ganz allein entscheidet und der übrige Gemeindetag eine bloße Dekoration bildet. Die Gemeinde-Abgeordneten nämlich, die den Gemeindetag ausmachen sollen, sind nicht etwa alle von den betreffenden Gemeinden geschickt oder direkt von ihnen beauftragt, sondern vom Ausschuß auf Grund von ihm erbetener Blankovollmachten ernannt. Auf der Rückseite der Einladung des Ausschusses an die Gemeinden zur Beschickung des Gemeindetages findet sich, durch fetten Druck hervorgehoben, nachstehende Bemerkung: „Bei der Wichtigkeit des Gemeindetages sowohl für die Gesamtheit als auch für die Verwaltung jeder einzelnen Gemeinde ersuchen wir Sie, möglichst ein Mitglied Ihres Vorstandes zum Abgeordneten zu ernennen. Sollten Sie keine Persönlichkeit finden, welche nach § 9 des Statuts in der Lage ist. Sie zu vertreten, so stellen wir es (?) Ihnen ergebenst anheim, das beiliegende Formular mit Ihrer Unterschrift vollzogen einzuschicken und den Ausschuß auf diese Weise zu bevollmächtigen, einen Abgeordneten für Sie auszuwählen. Wegen der großen Anhäufung der Geschäfte in der Zeit vor dem Gemeindetage bitten wir um möglichst frühzeitige Einsendung der Mandate". Träge und vertrauensvoll schicken die Gemeinden die Blankovollmacht ein, was nur 10 Pfg. Kosten verursacht, und der Ausschuß versieht der Reihe nach seine Mitglieder alle, zuweilen auch begünstigte Freunde mit vielfachem Stimm-

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