Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 27 (3.7.1896)
- Date
- 1896-07-03
- Page
- Seite 467 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 27. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 467. Präsident: /u. , ^erroettcr fnfi s Kneter (wütend): Mß »? (Ä,',: ***. j daran erinnern, daß;rauft »erben darf." - , Ah-b,„ 1 } er.etn Blödsinn ist. Nur - verlangen, aber freilich, so Hchweinestall da bei'nander schlagt ans das Pult.) Ich für einen politischen Techtl- >xtm Malefiz-Tiäten-Mogler,; soll, daß er mit die Fußfröhnender Beifall. Redner nü: »Jetzt kann der Abg. Machen." — Abg. Schmesel- :e Ocho-Rufe!) Wenn ich mir ten Herren (stürmische Ent rkungen . .." (Tumult.) - l Abgeordneten wegen seiner »eise zur Ordnung rufen." if den Galerien.) ntisemiten ist am ,j e werden jedoch m sie, mit ihren ich der „Ttaatsb. > Rundfahrt durch thauses wurden iktor ebenso geg mden. Das ger Wiener Auti- > Anzeichen für die Badeorte zu vertreiben". — Dr. Vogel, der Besitzer des Kurhauses Ob er weiter im Schwarzwald, bezeichnet öffentlich „den Besuch jüdischer Gäste als unerwünscht." * Berlin, 30. Juni. Folgendes Preisausschreiben erhalten wir aus dem Bureau des D.-J. G.-B. mit dem Ersuchen um Veröffentlichung: Die von dem D.-J. G.-B. herausgegebenen „Grundsätze der jüdischen Sittenlehre" sowie die hierzu aus biblischen und talmudischen Schriften von Dr. S. Kristeller gewählten „Belegstellen" haben sich als über die kindliche Fassungskraft hinansgehend erwiesen. Deshalb stellt der Ausschuß des D.-J. G.-B. folgende Aufgabe: „Die „Grundsätze" sollen, ohne daß der Inhalt eine Aenderung erfährt, einer Umformung unterzogen werden, die sie dem Verständnisse zwölfjähriger Schulkinder zugänglich macht. Mit den Sätzen sind auswendig zu lernende „Belegstellen" aus der erwähnten Sammlung zu verbinden." Die Arbeiten sind bis zum 31. März 1897 an das Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstraße 5, einzusenden. Jede Arbeit ist mit einer Aufschrift zu versehen, die zugleich auf einem verschlossenen, den Namen des Verfassers enthaltenden Briefumschlag angebracht ist. Für die drei besten Arbeiten sind Preise im Betrage von 150, 100 und 100 Mk. ausgesetzt. Die Verwertung der preisgekrönten Arbeiten behält sich der Ausschuß des Gemeindebnndes vor. Zu Preisrichtern sind bestellt die Herren: Rektor Dr. Adler, Oberlehrer Dr. Blaschke, Direktor Dr. Holzman, Direktor Dr. Kirschstein, Stadtverordneter Theod. Marcus, Professor Dr. Philippson, Oberlehrer Dr. Schaeser, sämtlich in Berlin, sowie Rechtsanwalt Plotke in Frankfurt a. M. * Berlin, 30. Juni. Der jüdische Religionslehrer an einem hiesigen Gymnasium, der in der jüngsten Repräsentantensitzung von sich reden gemacht (s. „Aus dem Gemeindeparlament" in der heut. Nr.) ist kein Original; er hat ein gleichwertiges Muster und Vorbild in Amerika. Rabbi A. Elzas in Charlestown schreibt in einem von ihm herausgegebenen Religionsbuche: „Manche Leute behaupten, daß die Bibel die Offenbarung des göttlichen Willens an die Menschheit enthält. Wir können diese Anschauung nicht acceptieren. Wir betrachten die Bibel blos als eine Sammlung der hebräischen Litteratur eines bestimmten Zeitalters." — Vielleicht führt unser Gemeindevorstand dieses Lehrbuch hier ein; alsdann wären freilich Religionslehrer vom Schlage des in der Repräsentantensitzung gezeichneten überflüssig. * Berlin, 1. Juli. Durch eine im „Teltower Kreisbl." veröffentlichte Bekanntmachung des Gemeindevorsters von Schmargendorf werden die dort ansässigen Juden vom Wahlrecht zum Kommunal-Landtag ausgeschlossen. In der Bekanntmachung wird aufgefordert, einen „Ortswähler" (d. h. Wahlmann) für den Kommunal-Landtag zu wählen, und darin heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer einer der christlichen Kirchen angehört." — Die obigen Worte entsprechen zwar einem Gesetz von 1823; dem Gemeindevorsteher von Schmargendorf aber ist es offenbar nicht bekannt, daß diese Gesetzesbestimmungen abgeschafft sind durch die Bestimmungen der Verfassung, worin es im Art. 12 heißt: Der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. * Charlottenburg, 30. Juni. Die in der Aula der hiesigen königl. tech. Hochschule angebrachten Gedenktafeln znm Gedächtnis der in dem letzten Kriege gegen Frankreich gefallenen Studenten der damaligen Gewerbeakademie enthalten die Namen folgender jüdischer Kommilitonen: Eugen Löwensohn, Eduard Strauß, Felix Deutschmann. Diese Thatsache ist um so beachtenswerter angesichts der damals sehr geringen Anzahl jüdischer Studenten aus der Gewerbeakademie. X Hannover, 26. Juni. Die Klagen der hiesigen israelitischen Gemeindebeamten gegen die Behörden wegen Heranziehung zu den Kommunalsteuern enden regelmäßig mit Abweisung derselben, so in letzter Zeit wieder die Klage des Sekretärs der hiesigen Synagogengemeinde. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführl, daß zufolge eiuer königlichen Verordnung vom Jahre 1867 die königlichen und städtischen Beamten der neuen Provinzen denen der altpreußischen Provinzen gleichzustellen sind; in letzteren sind aber nach dem geltenden Landrecht die Beamten der Synagogengemeinden nicht von der Zahlung der Hälfte der Abgaben befreit. Hannover, 1. Juli. Laut Endurteil des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts befreit der Austritt aus der jüd. Religionsgemeinschaft in der Provinz Hannover zwar von Leistungen für Religionsschulen der Synagogengemeinden, dagegen von Leistungen für Zwecke der öffentlichen jüdischen Schulen nur unter der Voraussetzung, daß der Allsgetretene von der Schulaufsichtsbehörde einer öffentlichen, nichtjüdischen Schule zugewiesen ist. X Soest, 30. Juni. Nach dem Protokoll der Prüfungskommission des hiesigen Senlinars haben die Herren Lehrer Goldstein-Grevenbroich, Spier-Bochold und Eckstein-Elsdorf ihre Lehrerprüfung unter Vorsitz des Direktors Ehrlich am 6. und 7. August 1846 gut bestanden, nachdem sie tin Marx Haindorffschen Institut in Münster ausgebildet worden waren. Die drei Herren sind somit eir halbes Jahrhundert im Lehramte thätig. d. Köln, 29. Juni. Die Verwaltung der hiesigen Synagogengemeinde hat ihr Gemeindestatut dahin geändert, daß die bisherige Veranlagung zur Kultussteuer, die durch Einschätzung seitens der Umlage-Kommission erfolgte, abgeschafft und dafür die gleichmäßigen prozentualen Zuschläge zu der Einkommensteuer eingeführt werden. Köln war die einzige Gemeinde der preußischen Monarchie, in der bis jetzt nach dem veralteten Modus der Eiuschätzung verfahren worden ist. Weilburg, 30. Juni. Auf Aufforderung der Regierung hatten sich heute die Vorsteher der acht jüdischen Gemeinden des Kreises (Weilburg, Runkel, Villmar, Münster, Weyer, Mengerskirchen, Schupbach, Laubuseschbach) auf dem Landratsamte eingefunden, um sich über ihre Stellung zu einer Petition der Wiesbadener Knltusgemeinde zu äußern, die Aufhebung der alten nassauischen Kultusbestimmungen und Ersatz derselben durch das Judengesetz von 1847 verlangt. (Vergl. den des. Artikel in dieser Nummer. Red.) Sämtliche Herren wiesen die Zumutung, dieses Gesetz einzuführen, mit Entschiedenheit zurück, und sprachen sich einstimmig für den Fortbestand der alten nassauischen Kultusbestimmungen aus.