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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-03 · 27 (3.7.1896) · p. Seite 460

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
27 (3.7.1896)
Date
1896-07-03
Page
Seite 460 (sequence 8)
Language
German
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Seite 460. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 27. damit der Staatsanwalt mit dem Groben-Unfngs-Paragraphen ihnen nicht an den Kragen gehen kann, verstehen sie es meisterhaft, mit der Miene der heiligen Einfalt einen in dem — nicht an gebohrten, sondern v er bohrten — Kopfe des Skribenten entstandenen schmachvollen Verdacht unter das Publikum zu bringen. Und während in dem einen Satze die Mär von der Blutentziehnng als eine „Behauptung" hingestellt wird, die „weiteste Verbreitung gefunden zu haben scheint", „scheint" schon einige Zeilen weiter dem Berichterstatter fest zu stehen, „daß dem Mädchen auf Veranlassung seiner Dienstherrschaft durch den Kultusbeamten Blut entzogen worden". Aus telephonische Anfrage teilt man uns heute (Mittwoch) aus Tilsit das mit, was wirklich „seststeht": Thatsache ist, daß die jüdische Dienst- Herrschaft den christlichen Dienstboten nach einer durchwachten Nacht mit Thee zu laben und zu erwärmen gesucht und, als das Mädchen Schwäche zeigte, es ins Bett gebracht hat. Thatsache ist ferner, daß der Schwächezustand auf Blutverlust und dieser aus eine Verwundung des Kopfes zurückzuführen gewesen. Thatsache ist endlich, daß das Mädchen sich die Verwundung — ob in einer Schlägerei oder sonstwie, haben wir in dem kurzen telephonischen Gespräche nicht erfahren können — außerhalb des Hauses der jüdischen Dienstherrschaft geholt hat. Diese Thatsachen sind natürlich auch dem konservativ-antisemitischen Blättlein in Tilsit bekannt, vergebens sucht man aber in den Spalten desselben nach einem Worte, wenn auch nicht der Entschuldigung — diese ist nur in anständigen Blättern üblich — so doch wenigstens der Aufklärung oder Abschwächung. Das überrascht uns nicht, das ist in der antisemitischen Presse so der Brauch. — Den schauerlichen Bericht überschrieb das mehrfach nicht genannte Tilsiter Blättlein mit der Frage: „Ritualmord?" Jede Frage verlangt eine Antwort, und diese sei ebenso kurz wie jene: „Ritnalmord?" Nein—aber infame Verleumdung! — Li Hung-Tschang, welcher durch die Aufmerksamkeiten, die ihm im gastlichen Deutschland erwiesen wurden, die Aufmerksamkeit der ganzen Kulturmenschheit aus sich gelenkt, darf auch hier erwähnt werden. Englische Blätter erinnern daran, daß in der Residenz des Vizekönigs von China, der Hafenstadt Tientin, schon seit 1858 europäische Juden angesiedelt seien, die ungehindert mit der eingeborenen Bevölkerung verkehren dürfen. Als Großkanzler des chinesischen Reiches kann Li Hung-Tschang auch verhängnisvoll in die Geschicke der einheimischen Juden eingreifen, indessen existieren dieselben dort schon seit zweitausend Jahren, und keinem chinesischen Staatsmanne ist noch eingefallen, sie in der Ausübung ihrer Religion zu stören. Freilich, die chinesischen Inden haben sich schon längst den Chinesen assimiliert und tragen wie diese einen Zopf. In ihrem Hause wie in der Synagoge sind sie jedoch strenggläubige Juden, obgleich sie als Religionsbücher nur die fünf Bücher Mose und ein kleines Gebetbuch besitzen. — „Unüberwindliche Abneigung" hegen die Lehrervereine Süddeutschlands gegen den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund. Am 21. d. M. tagte in Frankfurt a. M. der „Verein israel. Lehrer im Großherzogtum Hessen" und beschloß mit 33 gegen 21 Stimmen, sich vorläufig dem Lehrerbunde nicht anzuschließen, sondern nur freundschaftlichen Verkehr mit ihm zu pflegen. Als Grund für die Ablehnung wird die Beteiligung des Gemeindebundes an dem Lehrerbunde angegeben. Je nun, der Lehrerbund ist mit dem D.-J. G.-B. nicht verheiratet, und selbst Ehen können nach jüdischem und Landesbrauche, — „wegen unüberwindlicher Abneigung", — getrennt werden, so daß die Lehrer einander werden zu finden wissen. — Eine Prachtbibel. Aus Amsterdam wird berichtet: Schon seit längerer Zeit war man mit den Vorarbeiten zu einer Ausgabe der Bibel beschäftigt gewesen, die eine der interessantesten dieses ganzen Jahrhunderts zu werden versprach. Es handelt sich nicht nur um Gewinnung hervorragender Künstler und Theologen, sondern auch um die Beschaffung des nicht unbedeutenden Kapitals, da die Herausgabe zugleich in deutscher, französischer, englischer und holländischer Sprache bewerkstelligt werden sollte. Das darf jetzt als gesichert betrachtet werden, da das nötige Kapital durch eine Kombination der bedeutendsten niederländischen Verlegerfirmen und durch Privatbeiträge zur Verfügung steht und mit hervorragenden Künstlern bereits die betreffenden Verträge abgeschlossen worden sind, während die Unterhandlungen mit anderen, z. B. mit Adolf Menzel, noch schweben. Die Ausgabe wird in 25 Lieferungen stattfinden, in groß Folioformat, jede Lieferung enthält vier große Illustrationen, so daß also die vollständige christliche Bibel 100 Illustrationen nach originalen, speziell für diesen Zweck verfertigten Zeichnungen enthalten wird. — Der alte Kurs. Der berühmte russische Satyriker Saltikow-Schtschedrin schildert in einer seiner geistreichen Skizzen einen russischen Machthaber, der auf die Beschwerde eines Mannes, daß er widerrechtlich bestraft und so das Gesetz verletzt worden sei, damit antwortete, daß er die 8udebnyje Ustawy (das Grundgesetzbuch) ergriff, auf den Stuhl legte, sich darauf setzte und ausries: „Das Gesetz ist unter, aber nicht über mir!" Diese köstliche Anekdote, welche Saltikow seinen wirklichen Erfahrungen als Gouverneur von Orel und Wjatka entnommen hat charakterisiert die Rechts- und Gesetzlichkeitsliebe der russischen Machthaber auf das Trefflichste. Und daß die Mißachtung der Gesetze in Rußland auch gegenwärtig noch ebenso in Flor steht wie zur Zeit Saltikow's, bezeugt Fürst Meschtscherskij, der in seinem „Graschdanin" neulich erzählte, ein Minister habe einer adeligen Dame die Verwirklichung eines ungesetzlichen Planes mit der Begründung gestattet, daß es in Rußland überhaupt mit dem Gesetze nicht gut stehe . . .Ist es aber um den Rechtsbegriff im Zarenreiche im allgemeinen sehr schlimm bestellt, so hört er überhaupt zu existieren auf, sobald es sich um Juden und um jüdische Angelegenheiten handelt. So mancher Ausländer, der zur Krönungsfeier nach Moskau kam und von dem äußeren Glanze geblendet wurde, mag vielleicht aus der Thatsache, daß in Moskau zwei oder drei reiche Juden unbehelligt leben dürfen, einen Schluß auf die Lage der Judenschaft in Rußland überhaupt abgeleitet haben, ohne das Leben dieser Masse gesehen, ohne das Netz der täglich neu entstehenden Bedrückungen und Beschränkungen kennen gelernt zu habeu. Das wirkliche Leben der russischen Juden ist aber so trübselig und beschämend zugleich, daß es

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