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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-03 · 27 (3.7.1896) · p. Seite 456

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
27 (3.7.1896)
Date
1896-07-03
Page
Seite 456 (sequence 4)
Language
German
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Seite 456. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 27. Inspektion der Retigionsschule zu übertragen wäre? Die Wiesbadener Gemeinde wolle nach Aufhebung der nassauischen Bestimmungen mit den anderen Gemeinden eine freie Vereinigung eingehen, um sie zu unterstützen; wenn die letzteren darauf eingingen, so hieße das ein gutes Recht aus Händen geben, um es als Almosen wieder zu bekommen. Das Judengesetz von 1847 gebe dem Vorsteher auf der einen Seite scheinbar Vorteile, um auf der andern nicht nur ihm, sondern dem ganzen Judentum viel mehr zu nehmen. — Redner ersucht daher die Versammlung, einstimmig die Resolution zu fassen: Sie erkläre sich für die Beibehaltung der nassauischen Kultusbestimmungen und weise eine Einführung des Judengesetzes von 1847 entschieden zurück. Herr Heß-Wiesbaden meint, er sei nicht befugt, über eventuelle Zurücknahme der Eingabe eine bindende Zusage zu machen; er werde sich mit den anderen Vorstehern in Wiesbaden beraten; dorthin möge man zu weiterer Verhandlung einen Delegierten schicken, vorausgesetzt, daß die Versammlung keine Resolution fasse. Es sprechen hierauf die Herren Vorsteher August Nathan- Runkel und Schloß-Montabaur für die Resolution, ebenso .mehrere audere Redner. Die Resolution wird mit Ausnahme der drei Herren aus Wiesbaden von allen Anwesenden einstimmig angenommen. Die an die königliche Regierung abgeschickte Resolution lautet: Die heute hier anwesenden Vorsteher aus dem Reg.-Bez. Wiesbaden erklären sich für die Beibehaltung der Bestimmungen über die Kultusverhältnisse der Juden iin ehemaligen Herzogtum Nassau vom Jahre 1852 und wünschen nicht die Einführung des preußischen Judengesetzes von 1847. Es Unterzeichneten die Herren Vorsteher der Gemeinden: Kettenbach, Idstein, Limburg, Holzhausen, Villmar, Montabaur, Langen-Schwalbach, Laubus-Eschbach, Diez, Biebrich, Schierstein, Holzappel, Weilburg, Singhofen, Osterspay, Nievern, Nassau, Kördors, Seelbach, Ems. Außerdem hat sich eine Anzahl von Vorstehern, die am Erscheinen verhindert waren, schriftlich im gleichen Sinne ausgesprochen. Die betreffenden Briese wurden beigelegt. Nach diesem Ergebnis der Versammlung ist mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß diejenigen Vorsteher, welche, die Tragweite der Eingabe übersehend, ihre Stimme noch nicht abgegeben oder die Petition sogar befürwortet haben, jetzt eines Besseren belehrt worden sind. Auch sie dürften dem Beispiel des Vorstehertages folgen, so daß das Gutachten der Vorsteher sich wohl mit erdrückender Mehrheit gegen die Wiesbadener Petition aussprechen wird. Aus dem Berliner Gemeindeparlament. Berlin, 1. Juli. Unsere Annahme, daß die Sitzung der Repräsentantenversammlung am 14. Juni die letzte vor Beginn der Sommerserien sein werde, war eine irrige. Noch einmal, ehe die ruhebedürftigen Herren im Bewußtsein erfüllter Pflicht ihrer Erholung sich widmen durften, mußten sie zusammentreten am hufeisenförmigen grünen Tische. Die Tagesordnung war nicht grade sehr umfangreich, heftige Zusammenstöße fehlten aber auch dieses Mal nicht. Ij Gleich zu Beginn der Sitzung erbat sich Herr Sanitätsrat Jastrowitz das Wort zu einer Anfrage an den Vorstand, Bei der bekannten schlechten Akustik waren seine Ausführungen | auf der Tribüne leider nur zum Teil verständlich. Was aber jj. zu verstehen war, wird sicherlich einem großen Teil der Ge-! meindemitglieder Anlaß zu schweren Besorgnissen geben. Herr jj Dr. Jastrowitz beklagte sich darüber, daß bei der Einrichtung *j des Religionsunterrichtes an den höheren Lehranstalten die I Schulkommission keinerlei Mitteilung erhalten habe über die | Anstellungverhältnisse der in Frage kommenden Lehrer, sowie ... über die Kontrolle, welche seitens des Vorstandes über die Art j| und Weise der Unterrichtserteilung ausgeübt werde. Herr Dr. Jastrowitz gab alsdann nach ihm gewordenen Mitteilungen r i einige ungemein drastische Proben von der Methode, wie aus;;! einem hiesigen Gymnasium „Religionsunterricht" erteilt werde, zum Besten. Darnach hat ein Lehrer vor seinen Schülern i! erklärt, man dürfe nicht alles glauben, was in der Bibel stehe; 1 die Bibel habe bis zu der Geschichte der Könige überhaupt ’i keinen historischen Wert; die Thora stamme nicht von Mose her; was die Propheten ausgesprochen, sei nicht alles wahr; $. die Einführung des Götzendienstes durch Jerobeam sei eine >1 politische Maßregel gewesen, die allerdings vom religiösen Standpunkte aus nicht zu billigen sei, u. dergl. mehr. j|.. Herr Justizrat Meyer ging auf den eigentlichen Kern der [1 Sache, die Anfrage, was der Vorstand dem gegenüber zu thun ß gedenke, nur ganz oberflächlich ein. Er meinte, der Vorstand j| könne in dieser Angelegenheit garnichts thun, hier einzu- « schreiten wäre Sache des Provinzial-Schulkollegiums. Inter- D essant wäre es gewesen, zu erfahren, ob der Vorstand an und || für sich eine derartige religiöse Einwirkung auf jugendliche II Gemüter für gut befindet oder nicht. Herrn Meyer beliebte W es aber über diesen Punkt in sieben Sprachen zu schweigen, j§ und man wird wohl nicht fehl gehen, wenn man an den alten H lateinischen Spruch: Qui tacet, consentire videtur sich erj|J innert fühlt. Daher nörgelte und kritelte Herr Meyer des .Jj i langen und breiten an allerhand Aeußerlichkeiten herum: an W. der Art der Fragestellung, an allerhand Formen der Geschäfts-? ordnung, an dem Rechte der Interpellation u. dergl. mehr. I '. Das Schönste dabei war, daß Herr Meyer versuchte, aus I t. dieser Affaire Kapital zu schlagen gegen den obligatorischen;? Religionsunterricht. Als ob es nicht bei jedem Religions-;; unterricht, gleichviel ob obligatorisch oder fakultativ, vor- $ kommen könnte, daß ein Lehrer, der einmal etwas von de Wette, Wellhausen und meinetwegen auch Dr. Maybaum gehört hat, ohne Rücksicht auf Taktgefühl und pädagogische Hi Maximen seine seichte Rationalistik da anzubringen versuchte, wo sie nicht am Platze ist. Für den fakultativen und gegen « den obligatorischen Religionsunterricht beweisen solche Vorjfi kommnisse nicht das Geringste, sie werden sogar begreiflich^ » wenn man erwägt, daß diese Lehrkräfte, die in so eigenartiger M Weise ihren Beruf zu erfüllen suchen, doch schließlich nur durch M die Protektion der Nährväter der religiösen Versumpfung, M die Herren Justizrat Meyer und Kollegen und die von ihnen I wiederum abhängigen Rabbiner und Religionsschul-Direktoren 8 in ihr Amt hineingekommen sind. Und daß alsdann die 8

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