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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-07-03 · 27 (3.7.1896) · p. Seite 454

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
27 (3.7.1896)
Date
1896-07-03
Page
Seite 454 (sequence 2)
Language
German
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Seite 454. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 27. f fessionen die religiösen Richtungsunterschiede zum mindesten so groß sind, wie bei uns Juden. Woraus übrigens geschlossen werden mag, daß der obligatorische jüdische Religionsunterricht in ebenso seltenen Fällen zu Dispensationen führen wird. Vielleicht ist die Seltenheit dieser Dispensationsgesuche zum Teil daraus zu erklären, daß die Prüfung über das erlangte Maß des Wissens unter allen Umständen bei der Schule bleibt. Unglaublich dagegen ist es, daß die Mitglieder des Ausschusses nicht gewußt haben sollen, es sei der obligatorische jüdische Religionsunterricht, der beispielsweise in diesem Blatte gefordert worden, der im vergangenen Jahre in Berlin den von den sogenannten Liberalen am heftigsten bekämpften Programmpunkt der konservativen Partei gebildet hat, genau der obligatorische Religionsunterricht mit der Dispensationsklausel gewesen, den sie jetzt selbst in Vorschlag bringen. Wenn die Herren Di-. Minden und Genossen sich jetzt den Anschein geben, als hätten sie einen ganz anderen und neuen Vorschlag gemacht, so ist dafür kaum eine freundlichere Erklärung zu finden, als daß sie nicht den Mut zu dem Bekenntnis ihres früheren Irrtums haben. Indem sie die Bezeichnung „obligatorisch" vermeiden und doch genau dasselbe meinen, was von anderer Seite früher unter jenem Worte — mit vollem Recht — verstanden wurde, wollen sie den Anschein erwecken, als hätte erst ihre überflüssige Umschreibung den Gewissensdruck beseitigt, den sie noch vor neun Monaten mit unserer jetzt von ihnen adoptierten Forderung verbunden wähnten. Solcher Mangel an Mut ist nicht sehr schön, aber er ist immerhin begreiflich, denn die Herren wären sonst in der unangenehmen Lage gewesen, alle ihre vorjährigen Wahlreden widerrufen zu müssen, und ein solcher Widerruf ist mit ihrem aufrichtigen Unfehlbarkeitsbewnßtsein nicht vereinbar. Uebrigens haben die Herren den Zeitpunkt für ihre thatsächliche Bekehrung recht geschickt gewählt. Sie kämpfen, nachdem die Entscheidung bereits gefallen. Daß sie behaupten werden, diese Entscheidung herbeigesührt zu haben, die sie in Wirklichkeit mit aller Kraft anders wünschten, ist ganz selbstverständlich. Wir haben aber keinen Anlaß, zu verhehlen, daß sie damit ein Verdienst sich anmaßen, das nicht ihnen gebührt. Hätten sie die Absicht nicht, mit einem Erfolge zu prunken, den Andere errungen, sie würden die thatsächliche Schwenkung nicht gerade dann vollzogen haben, nachdem ihnen bekannt geworden, daß ihre Opposition gegen den obligatorischen jüdischen Religionsunterricht und ihre Befürwortung der „Freiheit" vom jüdischen Religionsunterricht vergeblich gewesen. Sie betrachten es eben als ihre Aufgabe und als ihr Recht, überall „dabei zu sein" und durch geschäftige Beweglichkeit den Anschein derThätigkeit zu erwecken. Früher wurden sie darin nicht gestört, niemand fragte sie nach ihrem Programm. Im vorigen Jahre sind sie gezwungen worden, ein Programm zu formulieren, und nun geraten sie, so verschwommen dies war, von Schritt zu Schritt in Widersprüche. Dieselben Männer, die im vergangenen Jahre vor den Berliner Repräsentantenwahlen gegen die „zionistischen Vellaitäten" sich heilig verwahrten, die überall, wo sie die Macht dazu besaßen, aus den Synagogengebeten jede Erinnerung an Zion ausmerzten, dieselben Männer erscheinen jetzt als die Protektoren einer streng zionistischen Vereinigung. Dieselben Männer, die im vergangenen Jahre vor den Berliner Repräsentantenwahlen programmatisch den Unterrichtszwang ablehnten, fordern jetzt diesen Zwang unter Vermeidung des Namens! Diesen gewerbsmäßigen „Protektoren" gegenüber erscheint Herr Justizrat Morenu Meyer als ein unerschütterlicher Charakter. Der wankt und weicht nicht, nicht von seinem Amte und nicht von seiner Meinung, nicht einmal von seinen durch Thatsachen widerlegten Behauptungen. Noch immer paradiert er mit der Aeußerung des Oberbürgermeisters Zelle, die Juden sollten sich doch segnen, daß der Staat sich nicht um sie kümmere! Freilich wird dem Herrn Oberbürgermeister die Staatsaufsicht zuweilen unbequem, aber Stadtsouveränität wird er doch nicht befürworten. Gewiß hat der Herr Oberbürgermeister sein Trostwort gut gemeint; aber er hatte den Trost recht billig, und Morenu Meyer hätte ihm schon erwidern dürfen, daß die Juden zu bescheiden sind, einen Vorzug vor ihren christlichen Mitbürgern zu beanspruchen. Herr Meyer allerdings datiert von dem Zivilstandsgesetz die Emanzipation der Christen, die bis dahin den Juden allein das Vorrecht der obligatorischen bürgerlichen Eheschließung gönnen mußten. Er hat kein Verständnis dafür, daß in jener Sonderstellung nicht eine Bevorzugung der Juden, sondern eine Zurücksetzung des jüdischen Rabbinats lag. Oder sollte Herr Justizrat Meyer mit solcher Zurücksetzung einverstanden sein? Doch dieser Meyersche Standpunkt ist überholt, seine Getreuesten selbst haben den Vorstand der Berliner Gemeinde in dieser Frage verlassen. Aber an seiner Person halten sie darum nicht minder fest, denn sie wissen, daß ec Fleisch ist von ihrem Fleische; auch er „kann anders." Er weiß es nur noch nicht, denn bis zum 21. d. M. war ihm der Unterschied zwischen Einführung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts in Gymnasien und seiner Einführung in Volksschulen nicht recht ausgegangen, auch nicht ganz klar geworden, daß jener unmöglich und unlogisch ist, so lange dieser nicht existiert. Am 21. Juni erst erfuhr er, daß der Unterrichtsminister bereits Anweisungen zur Ausführung dessen gegeben, was der Unterrichtsminister nach der Versicherung des Herrn Morenu Meyer entschieden abgelehnt haben sollte. Justizrat Meyer ist inderthat ein unerschütterlicher Charakter, das Urbild des Männerstolzes vor Königsthronen. „Was geht uns der Minister an?" meinte er; „wir haben rein sachlich zu verfahren, unbekümmert um die vielleicht wechselnde Meinung eines Ministers!" Er wuchs förmlich, als er diese Worte sprach, die ihm in einer Bezirksversammlung lauten Beifall eingetragen hätten. Wir aber, die wir Meyer-Ketzer sind, haben laut gelacht über diesen merkwürdigen Mut. Gewiß sollen wir sachlich verfahren; aber wo wir auf den Minister angewiesen sind, eine uns erwünschte Einrichtung zu erlangen, da würden wir nicht sehr klug handeln, uns nicht darum zu kümmern, wenn die Meinung des Ministers unserem Wunsche gerade günstig ist. Daß Morenu Meyer in der Frage des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts von dem Ausschuß des Gemeindebundes völlig im Stiche gelassen worden ist, legt in einer für uns ganz besonders erfreulichen Weise Zeugnis ab, daß unsere

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