Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 26 (26.6.1896)
- Date
- 1896-06-26
- Page
- Seite 443 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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sjit 26 y 'Jtr. 26. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 448. «ÄS Wn« @,„,tiltb| ll"S»fcIinl«i8, 'bK SflipnäMtefc i« "'««»»PtÄbu,! 1 Zellen hervorguckende,, Steren aus Dorfte^enbcn )en ziehen! Lion Wolfs. -er Entstehung hatte der 1 die Vertreter deutscher eine stattliche Anzahl von iemeinden repräsentierten, Rufe Folge geleistet, satte freilich für mehrere einzelne derselben waren den. Fm Verlaufe eines on 19 Punkten zu erledigen, Wichtigkeit, ist zumal bei leinigkeit und noch weniger i die Temperatur aus die »zuüben schien, g von Herrn Prof. Philippiche Worte der Begrüßung au gebildet, bestehend aus d Emil Lehmann-Tresdcn »länder-Potsdam, Assessor oldschmidt (Schriftführer). Vorsitzende des bisherigen Jeheimrat Tr. Kristeller, eiterführung seines Amtegranim an Herrn Tr. Kriiefühlen warmen Ausdruck, anstige geschäftliche Tinge heute wurde die Versammlung vor die Entscheidung gestellt. Aber auch außerhalb der Kommission ist man nicht müßig gewesen, vier Anträge beschäftigten sich gleichfalls mit diesem Gegenstand. Während die Thesen des Ausschusses mit einergewissen Absichtlichkeit das Wort „obligatorisch" vermieden, sind die Herren aus der Provinz weniger zimperlich zu Werke gegangen. Ein Antrag verlangt staatliche Aussicht des jüdischen Religionsunterrichtes uird will diesen durch die Rabbiner ausgcübt wissen, ein arrderer will den Unterricht obligatorisch uub die Kosten den Staatsbehörden übertragen. In seiner Begründung der Ausschußanträge betont Herr Syndikus Dr. Minden mit besonderem Nachdruck, daß man mit Absicht den Ausdrrrck „obligatorisch" nicht angewendet habe, da durch dieses Schlagivort bereits eine große Aufregung hervorgerusen sei. Man gedenke diese Vorschläge dem .Kultusminister zu überreichen und hoffe aus einen gedeihlichen Fortgang der Sache. In recht eindringlicher Art vertritt der Redner den Standprrnkt der Konimission als gleich ersprießlich für die sittliche Entwicklung unserer Jugend wie für die Besserstellung der Lehrer. Eine sehr ausgedehnte Erörterung folgte nun. Der Vereinfachung halber hatte man alle die verschiedenen Anträge zur gemeinsamen Beratung gestellt. Als erster Redirer spricht ein Herr Katzenstein aus Bielefeld im Sinne des Referenten, Herr Lehrer Levy Berlin in gleicher Weise. Justizrat Meyer- Berlin hält alsdanir seine Rede über diesen Gegenstand. Unsere Leser keirneu sie. Sie enthält 1) die verbürgte Zusicherung, daß der Herr Kultusminister in keinem Falle für mehr als blos fakultativen Unterricht zu haben sei. Wux meinte der Herr dieses Mal, die Versammlrmg dürfe sich dadurch nicht beeinflussen lassen, denn auch im Ministeriuin könnten die Anschauungen wechseln; 2) die Behauptung, es sei Sache der Eltern, für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder Sorge zrr tragen; 3) eine Variation über das Lied „Freiheit, die ich meine", d. h. das Lob der Freiheit, der das Judentum sich zu erfreuen hat, und der Ausdruck höchster Entrüstlmg über alle Zwangsmaßregeln; 4) die Versicherung eines Mitgliedes des Berliner Magistrats, daß ein solcher Zustand für das Judentum eine Bevorzugung ist, und endlich 5) der angeblich außerordentlich starke Zuspruch, den der sakultalive Unterricht an den höheren Berliner Lehranstalten gesunden haben soll. Qberlehrer Dr. Blaschke sucht an der Hand früherer Erlasse und Verfügungen zu beweisen, daß das hier Verlangte nur dasjenige fordere, was eigentlich schon jetzt zu Recht bestehe uub von Staatswegen mir nicht zur Anwendung gelange. Es müffe erreicht werden, daß den jüdischen Schülern der jüdische Religionsunterricht gleichwertig erscheine mit allen anderen Disziplinen. Die Lehrer niüßten von einer staatlichen Behörde ans ihre Qualifikation geprüft werden. Der vorliegende Antrag bringe niemandem Nachteil, aber großen Segen für die sittliche Vervollkommnung unserer Kinder. Bezirksrabbincr Dr. Landau-Weilburg weist darauf hin, daß mindestens 800 kleine Gemeinden in Deutschland beständen, wo aus Mangel an jeglichen Mitteln der Jugend überhaupt kein Religionsunterricht zuteil werde. Redner plädierte fürstaatliche Beaufsichtigung bezw. Inspektion durch die Rabbiner. Justizrat Makower stößt in dasselbe Horn wie sein Berufskollege Meyer. Er versuchte, die Wirkungen des obligatorischen Religionsunterrichts aus die Moral dadurch zu bestreiten, daß er hinwies aus die Antisemiten, die ja einen obligatorischen Religionsunterricht genossen. Einmal kam man sogar aus die Vermutung zu glauben, Herr Justizrat Makower rede als Anwalt des Vereins für ethische Kultur, die bekanntlich die Moral von der Religion lostrennt, und nicht als ein Mann, der lange Jahre an der Spitze des Repräsentanten- Kollegiums der größten jüdischen Gemeinde Deutschlands gestanden hat. Nach diesen Ausführungen wirkten wahrhaft herzerfrischend die Worte des Hern: Pros. Philippson, der die Veränderung der Verhältnisse gegen früher mit Recht hervorhob, die einen gewissen Zwang zur Notwendigkeit mache. Inmitten der Strömungen des modernen Lebens, die die Gefahr der Religions- und Sittenlosigkeit mit sich sichre, kämen die vorliegenden Anträge einem tiefgefühlten Bedürfnisse entgegen. Der jüdische Schüler erfahre von nichtjüdischer Seite vielfach Anfechtungen, er höre das Judentum veraltet nennen, nur für Palästina, das Ghetto oder das Mittelalter allenfalls geeignet. (Die ans Westfalen erschienenen Gebctbuchsabrikanten rufen hierzu Bravo! und Sehr richtig!» Die Schiller müßten das Judentum kennen lernen, um gesichert zu sein gegen den Abfall von ihrem Glauben. Wenn die Unkenntiris noch länger andauere, liege die Gefahr vor, daß die gesamte jüdische Intelligenz dem Judentum abwendig gemacht werde. In seiner bekannten, scharf ironischen Weise geht Herr M. A. Klausner mit dem Diosknrenpaar Meyer-Makower ins Gericht. Die vielgepriesene Freiheit dieser Herren habe einen eigentümlichen Beigeschmack, denn in dieser Freiheit könne man sich bewegen, ohne einer Religioir anzrrgehören. An dem vorhin erwähnten Unterricht an einem hiesigen Gymnasium sei noch nicht die Hälfte der jüdischen Schüler beteiligt. Der Grundgedanke der Leitsätze sei zu billigen, thatsächlich sei der obligatorische Religionsunterricht darin enthalten, eine Behauptilng, die von Mitgliedern des Ausschusses bestritten wird. Der Redner macht die Mitteilung, daß im Gegensatz zu der Meyerschen Behauptung, im Kultusministerium bereits die Anordnung obligatorischen Unterrichts an Volksschulen beschlossen und der städtischen Schulverwaltung Berlin Weisung gegeben sei, eine Persönlichkeit zu bezeichnen, die bei der Prüfung der jüdischen Lehramtskandidaten deren Befähigung zur Erteilung jüdischen Religionsunterrichts sestzustellen hätte. Die staatliche Aussicht sei alsdann selbstverständlich. Der Antrag des Herrn Dr. Landau sei im wesentlichen harnrlos, in einem Nebenpunkte unannehmbar. Daß die Inspektion den geeignetsten Personen übertragen werde, verdiene allgemeine Zustimmung, und Sache der Rabbiner sei es, hierfür sich stets als die geeignetsten zu bewähren. Ost genug werde das der Fall sein, zuweilen freilich arrch nicht. Das liege an der ungleichartigen Vorbildung der Rabbiner, die nicht immer eine regelmäßige sei. Wie in einem andern Kreise wohl ein Mann die Gabe besitze, durch Aussprechen der Formel „lim pi5ci3ei ■ "»widrige Speise znm Fisch zu wandeln, so besitze ein j »eyer Vorsteher im Verein mit dem statutenmäßigen Anhang die Kraft, einem Manne die Worte „fiat