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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-19 · 25 (19.6.1896) · p. Seite 427

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
Seite 427 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 25. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 427. Ar. 25. ■ 2?.1«'"liiert,, ’ Sch w der Landeshaupt- 'e fontrete Form eines be- ,er' "ir des Weiteren nn' ^tQU Baronin Hirsch u"9 desselben werden di! Intentionen des Erblassers t roenn^ für alle Zeiten eine; sein Vermächtnis aus- [ :n )u gute kommen werde.! d Vereine, welche allenfalls ( würden, heute volle Bebürgt für ihre Dürftigkeit r in ihnen, sagte schon der Augen, daß auch juristische ändern. To ist z. B. schon erweise nicht hierzulande - ner Begründung patriotisch M verfolgte. Ein Stiftungsjall wohl Spreu von Korn glimmt für die Schaffung ,keit, ja Wahrscheinlichkeit lge durch neue Widmungen jlthätern vermehrt s aber jetzt schon Eventualität weg. e der in Betracht uch nnt Rücksicht der Hirsch kurz vor eine großartige nd wurde dieses e„ Tod vereitelt, sehördc, im vorzsweise Finanzverhalten werde, der Testamentsh noch nicht bec, daß die Idee, ,t, im Kreise der nklang gesunde» ß das Legat des l Testators und Keile verwendet vir KottesIäSermis nach dem altjüdische» Recht. In der vorigen Nnnnner dieser Zeitschrift schreibt Herr Ai. A. Klausner u. n. die folgenden Sätze: „Für die Strafbarkeit und die Verfolgung der Gotteslästernng ist die altjüdische Vorschrift durch lange Jahrhunderte mnstergiltig geblieben. Eiferer für Gottes Ehre haben die Schärfe des Schwertes gegen die Lästerer gewendet, mit Galgen und Rad, mit Pfahl und Scheiterhaufen Gott gegen seine Geschöpfe verteidigt. Als man in einer späteren Zeit an dem Rechte der Menschen zu zweifeln begann, Gott vorzugreifen, der Beleidigungen seiner Majestät selbst zu strafen Macht besitze, fand' man, die Strafverfolgung der Gotteslästerung beizubehalten, den Grund, daß man nicht sowohl die Beleidigung Gottes als die Verletzung der Gefühle der Gottgläubigen bestrafe. Eine weitere Entwicklung zur Milde war es, daß man verlangte, diese Gefühlsverletzung müsse eine rohe sein. Das war notwendig, um Kritik und Forschung nicht über Gebühr einznengen, um das Bekenntnis zur Gottesleugnnng — die für sich schon in manches Augen eine Gotteslästerung ist --- zu ermöglichen. Der Atheismus gewann damit die Anerkennung der Existenzberechtigung." Alis dem Zusammenhänge in der obigen Ausführung würde hervorgehen, daß nach altjüdischem Rechte der Atheismus oder irgendwelche Kritik des Glarlbens an das Dasein Gottes bei den Juden mit harter Strafe belegt gewesen sei. Dem ist aber nicht so. Strafbar war mir eine rohe Lästerung der Gottheit, wie es in der Strafprozeß-Ordnung (Traktat Sallhedriil, Kapitel Vli, § 5) wörtlich heißt: „Der Gotteslästerer ist nur dann strafbar, wenn er den Gottesnamen mit einer lästernden Bezeichnung ausspricht." Rabbi Josuah den Korchah sagt: „Während der ganzen Verhandlung (gegen den der Gotteslästerung Angeklagtens ivurde der Gottesnamen nur durch eine llmschreibende Beziehung ermähnt (denn die Anklage könnte sich in der Folge als grundlos erweisen und somit wäre die gotteslästerliche Aenßerung zwecklos ausgesprochenst Erst wenn die Verhandlllng zu Ende war, wurde die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, worauf der eine Zeuge gefragt wurde: Sage deutlich, wie hast Du (die Gotteslästerungj gehört? Da sprach's der Zeuge, während die Richter ausstanden und fob der gehörten Gotteslästerungj ihre Kleider zerrissen, welche Risse übrigens niemals mehr zusammengenäht werden durften. Der zweite Zeuge sagte bloß: Auch ich habe (von dem Angeklagtenj dasselbe gehört. Ebenso der dritte Zeuge." Wegen Bezweiflung der Existenz Gottes oder selbst der völligen Gottesleugnilng gab es keine Strafe, auch wenn die Ausdrücke nicht ganz gewählt waren. Man sieht daraus, daß das Judenttun scholl danlals auf der Höhe der „liberalen" Auffassung gestanden hat. Hingegen stand mall bei den Juden zu jener Zeit nicht auf der Höhe unserer Kultur. Während sich heutzutage antisemitische Buben erlarlben, den „Judengott" in roher Weise zu lästern, lehrt das Judentum, keine Gottheit, sofern es sich llicht um den Götzendienst handelt, zu beschimpfen, um nicht das Gefühl Andersglälibiger zu verletzen. Dr. S. Bernfeld. Tvochen-iLhronik. Berlin, den 17. Juni. — „Ick dementiere mir!" Irgend eine naive Seele wollte wissen, wie sie im Schlafe ansschaue; sie setzte sich vor einen hohen Spiegel und — schloß die Augen. Auch ich wollte einmal dasselbe Experiment versuchen, fern von Berlin mit geschlossenen Augen vor dem journalistischen Spiegel sitzen; nichts sehen und nichts lesen, nicht gesehen und nicht gelesen werden. Allein durch meine guten bösen Nachbarn, die mich dennoch sahen und kannten, wurde ich heute in dem beschaulichen Nichtschanen gehindert. Immer wieder hielten sie mir die letzte Nummer dieses Blattes vor Augen: „Schau, was Du geschrieben hast!" Die Versicherung, daß ich diese Nummer nicht nur nicht geschrieben, sondern nicht einmal redigiert, machte nicht den geringsten Eindruck, da zwischen den geehrten Lesern und dem ergebenst Unterzeichneten das stille Abkommen besteht, alles, was hier anonym erscheint, auf mein Konto zu setzen. Und so muß ich denn, mehr übel als wohl, die Verantivortung übernehnien für all die Wendungen in der letzten Nummer, die dieses Blatt — gegen seine Tendenz — in den äußersten Winkel der Rechten, in die Nähe eines wenig sympathischen journalistischen Nachbarn schieben. Ich stehe jedoch nicht an, gleich dem Haudegen Wrangel zu erklären: „Ick dementiere mir!" Z. Zt. Wiesbaden, 14. Juni. A. L. — Noch ein Dementi! Da wir schon einmal beim Dementieren sind, wollen wir auch unsrerseits eine Pflicht erfüllen, indem mir den geehrten Lesern die Mitteilung machen, daß uns von verschiedenen Seiten Zuschriften über den Gang der Verhandlungen der Repräsentanten-Versammlung vom 7. d. Mts. zugegangen, welche alle die Darstellung unseres ständigen Berichterstatters als einseitig bezeichnen. Wir haben jener Versammlung nicht beigewohnt und können deshalb kein objektives Urteil über die Debatten abgeben. Aber auch uns will es scheinen, daß Herr Prof. Levin erheblich über das Ziel geschossen, als er mit solcher Schärfe die Vorlage des Vorstandes inbetreff der Agende für den Jugendgottesdienst bekämpfte. Was den Jugendgottesdienst betrifft, so ließe sich darüber manches sagen; stellt man sich jedoch auf den Standpunkt, daß man es mit einer löblichen Einrichtung zu thun habe, so glauben wir wirklich nicht, daß die Mauern Zions deshalb ins Wanken geraten werden, weil statt des Abschnitts „Arajoth“ der folgende „Kedoschim thiguu gewählt wird, der inderthat für Kinderohren passender erscheint. Das Rabbinat hat dem seine Zustimmung gegeben und auch wir wüßten nichts dagegen einzuwenden, nachdem wir auch mit einem als streng konservativ bekannten Rabbiner darüber Rücksprache genommen, der ebenfalls jene Einrichtung für durchaus passend fand. Wir vertreten das konservative Judentum und wollen alle unsere Kräfte dafür einsetzen; aber wir müssen uns davor hüten, daß unsere konservative Richtung einen Stich ins Lächerliche bekäme, daß wir uns für den Jeküm Purkan begeistern und natürlich durch solche Uebertreibungen nur der Gegenpartei dienen. So sympathisch uns sonst das temperamentvolle Auftreten des Herrn Prof. Levin stets ist, so müssen

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