Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 25 (19.6.1896)
- Date
- 1896-06-19
- Page
- Seite 426 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 426. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Mr. 25. bedürfnislose Lebensführung sich stützt, wesentlich dazu beigetragen haben, daß hier große Industriezweige zu mächtiger und heilsamer Blüte gelangen konnten! Hinaus mit ihnen,, nicht etwa weil diese Frenidbürtigen zumeist Juden sind, bei Leibe nicht! Unter den Ausgewiesenen sind alle Konfessionen vertreten, jüngst ist sogar „ein" Katholik aus Berlin ausgewiesen worden. Nur der „nationale Arbeiter" soll geschützt, die Arbeitsgelegenheit ihm erhalten werden. . . . Auch das wird vorübergehen, sei es daß man das vorgegebene Ziel erreicht, sei es daß man erkennt, die Arbeitsgelegenheit werde dadurch nicht wirksam vermehrt, daß man den Gewerbefleiß stört, sei es daß man abermals durch eine russische Antwort stutzig gemacht wird. Letzteres ist kaum zu besorgen. Rußland wird uns nicht mehr nachahmen; dazu ist es zu aufgeklärt. Vielmehr bildet Rußland unser Vorbild. Doch nicht das Rußland von heute, sondern das Rußland des Generals Jgnatiew! M. A. Klausner. Link IHillioitrufliftung für Mhm? N. Z. Brünn, 5. Juni. Der im April d. I. in Ungarn plötzlich verstorbene Baron Moritz Hirsch hat bekanntlich in seinem Testamente den Betrag von einer Million Francs gebührenfrei für in Mähren bestehende Wohlthätigkeits-Anstalten vermacht. Der Erblasser verfügte, daß die von ihm letzwillig ernannten Abhandlungs- Pfleger und Testaments-Exekutoren berechtigt sind, nach ihrem Ermessen zu bestimmen, welche von den bestehenden Wohlthätigkeits-Anstalten und mit welchem Betrage jede derselben zu beteilen sei. „Ich bestimme sonach" — heißt es diesbezüglich in dem Testamente weiter, — „daß die Hälfte der Legate israelitischen Wohlthätigkeits-Anstalten und die andere Hälfte Anstalten anderer Konfessionen, d. h. solchen, deren Wirken sich aus Jedermann, ohne Unterschied der Konfession, erstreckt, verabfolgt werde." Diese Zuwendungen sind gebührenfrei zu übergeben, daher alle Gebühren durch die Universal- Erbin — Clara Freifrau v. Hirsch-Gereuth, geb. Bischossheim — zu bestreiten. Es versteht sich wohl von selbst, daß zahlreiche Gemeinden, Korporationen, Vereine re., welche einen Anspruch auf Beteilung aus dem erwähnten Vermächtnisse erheben zu dürfen glauben, sich mit ihren betreffenden, mehr oder weniger gut motivierten Gesuchen an die maßgebenden Stellen, sowie auch an jene Persönlichkeiten wandten, von deren wirklichem oder vermeintlichem Einflüsse sie die Erreichung ihres Zieles erwarteten. Die kompetenten Behörden sind gegenwärtig mit der Feststellung der Liste jener Anstalten, Vereine rc. beschäftigt, welche zu den „Humanitären" zu zählen sind und bei Beteitung aus dem Baron Hirschschen Legate berücksichtigt zu werden verdienen. Mittlerweile ward, wie wir erfahren, von Seite des Herrn Landesrabbiners Dr. Placzek die Idee angeregt, die von Herrn Baron Hirsch hochherziger Weise testierte Million Francs nicht durch Verteilung ganz zu zersplittern, sondern eine Stiftung in der Höhe dieser Million ins Leben zu rufen, deren Zinsen besagten Wohlthätigkeitsanstalten alljährlich zuzuwenden wären. Die Stiftung würde in diesem Falle von einem Kuratorium verwaltet werden, welches aus Vertretern der interessierten Kreise zu bilden wäre und seinen Sitz in der Landeshauptstadt Brünn hätte. Dieser Gedanke hat bereits die konkrete Form eines bezüglichen Antrages erhalten, welcher, wie wir des Weiteren vernehmen, schon der Universalerbin, Frau Baronin Hirsch, vorgelegt wurde. Zur Begründung desselben werden die folgenden Argumente angeführt: Es würde erstens den edlen Intentionen des Erblassers gewiß in hohem Grade entsprechen, wenn für alle Zeiten eine sichere Gewähr geschaffen wäre, daß sein Vermächtnis ausschließlich Dürftigen und Würdigen zu gute kommen werde. Nun mögen wohl die Anstalten und Vereine, welche allenfalls zur Beteilung vorgeschlagen werden würden, heute volle Berücksichtigung verdienen; doch wer bürgt für ihre Dürftigkeit und Würdigkeit in der Zukunft? Die Zeiten ändern sich und wir in ihnen, sagte schon der Lateiner. Man hat Beispiele vor Augen, daß auch juristische Personen sich zu ihrem Nachteile verändern. So ist z. B. schon der Fall vorgekommen — erfreulicherweise nicht hierzulande — daß ein Verein, welcher zur Zeit seiner Begründung patriotisch war, später weniger löbliche Tendenzen verfolgte. Ein Stiftungs- Kuratorium würde von Fall zu Fall wohl Spreu von Korn zu unterscheiden wissen. Als ein zweites triftiges Argument für die Schaffung einer Stiftung wird die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit betont, daß das Kapital in der Folge durch neue Widmungen (Schenkungen, Legate rc.) teils seitens der freiherrlich Hirschschen Familie, teils von anderen Wohlthätern vermehrt werden würde. Wenn die Million Francs aber jetzt schon ganz verteilt würde, so fiele natürlich diese Eventualität weg. Es scheint daher sowohl im Interesse der in Betracht kommenden Wohlthätigkeits-Anstalten, als auch mit Rücksicht auf die Intentionen des Testators die Verwirklichung der Idee der Schaffung einer Stiftung wohl empfehlenswert. Nebenbei bemerkt hat Moritz Freiherr v. Hirsch kurz vor seinem Tode sich mit der Absicht getragen, eine großartige Stiftung für Mähren ins Leben zv rufen, und wurde dieses Vorhaben nur durch seinen vorzeitigen, plötzlichen Tod vereitelt. Es fragt sich nun, wie die betreffende Behörde, im vorliegenden Falle die Statthalterei, beziehungsweise Finanzprokuratur, sich diesem Vorschläge gegenüber verhalten werde. Ob derselbe den Beifall der Universalerbin und der Testaments- Exekutoren erhalten habe, ist uns augenblicklich noch nicht bekannt. Manche Anzeichen sprechen aber dafür, daß die Idee, welche von so hoch geschätzter Seite ausgeht, im Kreise der Familie und der Freunde des Erblassers Anklaug gefunden haben dürfte. Jedenfalls ist die Hoffnung berechtigt, daß das Legat des Freiherrn v. Hirsch in einer den Absichten des Testators und den Zwecken der Humanität entsprechenden Weise verwendet werden wird.