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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-19 · 25 (19.6.1896) · p. Seite 425

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
Seite 425 (sequence 5)
Language
German
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91t. 25. yir. 25. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 425. as Kronrch der Mer- ,.ben befähigte,, ich ■JUf gewiesen, daß %' 5t. engere Schranken ziehe Md van P^tej ent- , B^Iiorenparagraphen j„ deilen Ablehnung genau so r Formulierung gethanes auch fernerhin nur in )re Beförderung wird sich in Zen halten. Zungen mitgeteilt worden, der n jüdischen Gerichtsassessor mit > die Glaubensgcnosien unter Üdische Richter nur in einem ntsprechenden Verhältnis an- Korrespondenz" stellte mit N'r Minister Schönstedt eine ewährsmann der ersten Mel-!. nicht der Justizminister selbst, \ ich in dem erwähnten Sinne ss ich thatsächlich in Berlin bei; ilte zu Notaren seit langeni »orenen jüdischen Bevölkerung Form soll die Meldung nicht nan zum mindesten so lange ewährsmann der ersten Nachm Namen eintritt. Tie Thate Ernennung jüdischer Rechtseres Tienstalter gebunden ist, htsanwälte mit dem Notariat, ans sind wir dem Muster ückt, doch ohne es vollständig der prozentuale Maßstab bei , nach der Anstellung ist die enstalter und der Befähigung Zall, Man wende uns nicht ein, daß niemand ein Recht auf Macht habe, denn man kann unmöglich in Abrede stellen, daß jedes menschliche Wesen ein Recht hat, zu alten Vorteilen zugelassen zu werden, die anderen keinen Schaden bringen, und von allen Beleidigungen verschont zu bleiben, aus denen für dritte kein berechtigter 'Nutzen erwächst. Beleidigt man aber eine Klasse von Menschen nicht, wenn man sie von politischer Macht ausschließt? Hat niemand ein Recht auf politische Macht, so hat es der Christ so wenig wie der Jude. Das hat Macaulay schon vor fast siebenzig Jahren ausgesührt. Doch was gilt Macaulay irr unserer Zeit? Was bedeutet seine Autorität, wir sagen nicht: gegen die der Ahlwardt, Stöcker, Hammerstein, sondern gegen die des Herrn Schönstedt? Für uns ist das russische Beispiel zwingend, das Beispiel, das Rußland aufzugeben im Begriffe ist. * t Vor etwas mehr als einer Woche erzählten die Tagesblätter unter dem Stichwort „Ausgewiesen" folgende Geschichte: „Ein mitleiderregender Anblick bot sich auf dem Bahnhöfe zu Barmen. Ohne Mittel, nur auf das notdürftigste bekleidet, vor Hunger und Erschöpfung säst ohnmächtig, war mit einem Personeuzuge eine aus Rußland ausgewiesene, aus Mann, Frau und 5 kleinen Kindern bestehende Familie augekommen. Der Mann war seit Jahren Meister in einer Fabrik in Rußland gewesen; die russische Regierung hatte von ihm verlangt, daß er sich die russische Sprache aueigne, und da er dazu nicht imstande war, ihn aus dem Lande gewiesen. Unter Opferung seiner letzten Sparpfennige hatte er mit seiner Familie die weite Reise nach Barmen gemacht, um dort bei seinem Bruder Aufnahme und Unterstützung zu erbitten. Aber der Bruder konnte nicht aufgefunden werden. Mitleidige Menscheil erbarmten sich der fast Verzweifelten lind sorgten vorläufig für Obdach und Nahrung." Jnderthat verlangt die russische Staatsregierung, daß in gewissen Landesteilen erheblichen Umsanges die Fabrikbeamten der Landessprache mächtig sein sollen. Ob diese Forderung um der Arbeiter willen gestellt ist, über die jene Beamten gesetzt sind, und die keine andere als die russische Landessprache verstehen, oder ob andere Gründe die Bestimmung veranlaßt haben, braucht nicht untersucht zu werden. Sicher ist, daß die russische Staatsregieruug eine ausgiebig bemesseile Frist gesteckt hat, innerhalb deren die fremdbürtigen Fabrikbeamten gehalten sein sollten, Kenntnis der russischen Landessprache zu gewinnen. Es dürfte nur sehr selten Vorkommen, daß ein auf den täglichen Umgang mit Arbeitern angewiesener Mann die Sprache dieser Arbeiter nicht soweit zu erlernen vermag, um sich ohne Stocken und mit Sicherheit mit ihnen verständigen zu können, und der Standpunkt läßt sich recht ivohl vertreten, daß zur Erhaltung eines geordneten Fabrikbetriebes, namentlich einer stetigen und angemeffellen Fürsorge für die Fabrikarbeiter, von den Fabrikbeamten Vertrautheit mit der russischen Landessprache verlangt werden rnuß. Immerhin führt auch der vereinzelte Fall der Unfähigkeit, sich die Kenntnis der russischen Sprache anzueignen, zu Härten, die für den Betroffenen und seine Angehörigen ungemein empfilidlich sind. Wer von solchen Fällen hört, wer die Opfer sieht, wird kaum geneigt sein, ein Loblied auf die Staatskunst anzustimmen, die kann, was sie zu müssen eingesehn, und von der schaudernden Bewunderung, mit der solches Können erfüllt, wird der Schauder länger als die Bewunderung Vorhalten. Doch dergleichen, wird man sagen, ist nur in Rußland möglich. Nur gemach! Das russische Muster ist kein Original, ist nur ein milder Abklatsch dessen, was bei uns tagaus, tagein geschieht. Als vor sechundzwanzig Jahren die Regierung der nationalen Verteidigung in Paris die Deutschen des Landes verwies, schalt alle Welt über die Barbarei des Volkes, das „an der Spitze der Zivilisation" zu marschieren sich einbildete. Der Einwand, daß die Rücksicht auf den Zweck des Krieges die grausame Maßregel rechtfertige, hatte keine Geltung, und bei dem Friedensschluß wurde für den aus der Ausweisung den Betroffenen erwachsenen Schaden die Rechnung präsenrrert und eingezogen. Fünfzehn Jahre später machte das Ministerium Bismarck- Puttkamer die Entdeckung, daß preußische Landesteile von der Gefahr einer Repolonisierung oder gar einer Polonisierung bedroht seien. Die Folge davon war, oaß die in Preußen ansässigen Russischbürtigen zu zehntausenden ausgewiesen wurden. Das geschah mitten im Frieden, ohne Ansehen un) Unterschied der Person, und als polonisierende Elemente wurden Familien ausgewiesen, die kein Wort polnisch sprachen oder verstanden, und der Forderung, Kenntnis der deutschen Umgangssprache sich anzueignen, genügt hatten, ehe sie gestellt war. Unermeßliches Elend wurde dadurch geschaffen, zumeist unter Juden, denn die Russischbürtigen, die in Deutschland eine Heimat gesucht hatten, waren der Mehrzahl nach Juden. Doch die Maßregel war keineswegs von antisemitischen Teudenzen diktiert, bei Leibe nicht! Einzig die Sorge um Erhaltung des Deutschtums in den Ostprovinzen hatte sie hervorgerufen, und wenn die Massenausweisungen aus Berlin, aus Magdeburg, auf Frankfurt a. M. sich erstreckten, so gab sich auch darin nur Eifer für das bedrohte Deutschtum kund. Allmälig hörten die Ausweisungen auf, sei es daß man das Deutschtum als gerettet ansah, sei es daß man erkannte, wie wenig die Maßregel dem angegebenen Zwecke diente, sei es daß man durch die Antwort stutzig geworden war, die der russische März-Ukas vom Jahre 1887 erteilt und für deutsche Besitzer, Beamte u. s. w. in Rußland sich recht empfindlich fühlbar gemacht hatte. Aber die Zeit der Ruhe währte nicht lange. Die Gewerbezählung des vorigen Jahres bot Anlaß zu neuer „Rettungs-" Arbeit. Die Fremdbürtigen, die in Deutschland gewerblich thätig sind, also Leute, deren Fleiß den Wohlstand des Landes erhöhen hilft, machen sich lästig, indem sie den Einheimischen durch ihren Wettbewerb die Arbeitsgelegenheit beschränken und damit das Heer unserer Arbeitslosen vermehren. Hinaus darum mit den Fremdbürtigen, Russen und Galiziern, wiederum ohne Ansehen und Unterschied der Person, mögen sie auch seit Jahrzehnten hier ansässig sein, sich hier verheiratet und Familien gegründet und die russische Staatsangehörigkeit ebenso verloren wie längst vergessen haben! Hinaus mit ihnen, mag auch die Bescheidenheit ihres Entlohnungsanspruchs, die auf

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