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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-19 · 25 (19.6.1896) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
Seite 423 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 25. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 428. «»"7""®Me,k® S m AL '' ^r’nneu im Beratung?- .ötungSgegenftänben, dazu ,#t «n Ton, der in seiner ene Sitzung der vorigen gnatur der diesmaligen Beginn der Ferien, ein von Herrn Professor ldes gerichtetes Schreiben totest erhebt gegen die Sitzung hinsichtlich des \ ''eiertagen. Herr Pros. [ Mt in Gemäßheit der ■; ....äß nicht zur Aus- '' es Vorstandes wurde ' längere Geschästsord- > gelangte und diese inderthat heraus-;> \ Levin irrtümlicher s Mzrat Meyer Mitonisationswerks des i diese Ausführungen ji unverständlich. Tie tanden mit der An- >ritz Manheimer im; Grundstock für; Im Anschluß ’ ten Moritz f Noritz Heilmann, Vertreter der Ge- 1 in einer e übernehme. ... j mit einer Berliner Gegules . die Herren in .hm sein, wenn selber begangen- * b,t di, S®° iriet>®* rcir5»« s,n: am je über die Mivagem werden Der in der vorigen Sitzung gefaßte Beschluß bezüglich des Jugendgottesdienstes an den hohen Festtagen, dessen Beratung damals einen so hohen Grad von Erregung hervorgerufen, ließ auch dieses Mal die Bersammlrlng nicht zur Ruhe kommen. Die Erregung zitterte noch immer nach, wenngleich es nicht wieder zu solch unerquicklichen Szenen kam. Mittlerweile hat die Kommission die Sache in die Hand genommen, und, wie der Referent, Herr Tr. Kirstein, ausführt, ist dieselbe sofort zu der Ueberzeugung gekommen, daß für dieses Jahr nur ein Teil des Beschlossenen zur Ausführung gelangen könne. Das war bereits damals betont worden, die Herren wollten aber nicht darauf hören. Vom Gottesdienst am Versöhnungstag kann für dieses Jahr noch keine Rede sein und an den beiden Neujahrstagen ist ein solcher nur für den Nachmittag in den Gemeindesynagogen möglich. Ein Eintrittsgeld soll nicht erhoben werden. Tie Kommission ist der Hoffnung, daß die Herren Rabbiner die Predigten übernehmen werden. Trotz diesem nicht gerade ermutigenden Resultate glaubte Herr Dr. Kirstein dennoch sein Referat schließen zu dürfen mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß diese zeitgemäße Entwicklung unserer synagogalen Einrichtung auch in anderen Gemeinden Nacheiferung finden möchte. Aus einen Antrag Blumenthal, eine Redaktionskommission niederzusetzen, um etwaige Geschmacklosigkeiten aus der Agende herauszubringen, glaubte Herr Hermann vom Vorstand mit ganz besonderer Bissigkeit beantragen zu sollen, auch eine Kommission niederzusetzen, welche die Geschmacklosigkeit der ersten Kommission auszumerzen hätte. Mit Recht wandte sich darauf Herr Blumenthal gegen eine derartige, durch nichts gerechtfertigte Manier, einen ernstgemeinten Antrag durch wohlfeile Scherze zu diskreditieren. Wer die wunderlichen deutschen Gebete und Gesänge, mit denen unsere Reformer seit 80 Jahren die betende Gemeinde beglückt haben, genau kennt, wird die Berechtigung eines solchen Antrages nicht bestreiten können. Und in der That erbrachte Herr Prof. Baginsky, der mit Recht hervorhob, daß die Mißstimmung ans der vorigen Sitzung noch nicht gehoben, ans der Stelle einen solchen Beweis, einen Liedervers nach der Predigt, der allerdings an Geschmacklosigkeit das Aeußerste bietet. Daß Herr Dr. Maybaum diesen Vers, der angeblich aus dem Hamburger Gesaugbuche entnommen sein soll, in diese Agende hineingebracht hat, beweist nicht das mindeste. Herr Prof. Levin meinte nicht mit Unrecht, daß der betreffende Vers ihn anmute, als ob er dem bekannten alten Porstschen Gesangbuch entstamme. Justizrat Meyer und seine Vorstandskollegen glaubten der Opposition den Vorwurf machen zu dürfen, als betreibe dieselbe Verschleppungstaktik, eine Insinuation, die mit Entschiedenheit zurückgewiesen wurde. Die ganze, lang ausgedehnte Diskussion verlief schließlich dennoch wie das Hornberger Schießen, denn die Vorschläge der Kommission gelangten zur Aunahme. Hoffentlich werden die Herren Repäsentanten im nächsten Jahre, wenn sie die Erfahrungen dieses Jahres hinter sich haben werden, sich nicht wieder zu so übereilten Beschlüssen und zur Annahme eines derartigen Flick- und Stückwerks von einer Agende bestimmen lassen. Ohne Diskussion bewilligt die Versammlung sodann eine Subvention von 500 Mark für den Religionsverein Adaß Jeschurun, von 1000 Mark für den Synagogenverein Moabit, 1200 Mark für den Religionsverein der Oranienburger Vorstadt. Zu ausgiebigen Erörterungen, die manche lehrreiche Thatsache zu Tage förderten, kam es bei einer Subvention für den nengegründeten Religionsverein Westen, der in der Passauerstraße eine Synagoge eingerichtet hat. Der Verein stellt trotz seines jugendlichen Alters schon ganz nette Forderungen. Nicht weniger als 6000 Mark verlangt er von der Gemeinde für Einrichtung eines Synagogenchors. Die Angelegenheit hat in drei Kommissionen eine ausgiebige Vorberatung erfahren. Der Verein hat zur Zeit 85 Mitglieder; die Synagoge enthält 700 Plätze, und ist auf 10 Jahre für den Preis von 5000 Mark gemietet. Diese 85 Mitglieder zahlen pro Person einen jährlichen Mitgliedsbeilrag von 10 Mark und haben jeder das Recht auf zwei Synagogenplätze für die Hälfte des sonst erhobenen Preises. Bei der Aufstellung des ersten Etats hat sich sofort ein Defizit von mehr als 6000 Mark herausgestellt. Vom Vorstandstische wurde lebhaft Klage geführt über diese Art der Gründung von Religionsgemeinden und die von Jahr zu Jahr sich steigernden Ansprüche an den Säckel der Gemeinde. Besser wäre es, vor der Gründung solcher Vereine an die Gemeindebehörden heranzutreten und deren Rat einzuholen, als hinterher mit vollendeten Thatsachen zu kommen und die Finanzkraft der Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Im einzelnen wurde noch angeführt, daß der Verein angestellt hat einen Prediger mit einem Gehalt von 2400 Mark, einen Kantor mit einem solchen von 1500 Mark, zwei Synagogendiener für 800 Mark. Von seiten der Repräsentanten wurden die bei der Begründung des Vereins gemachten Fehler zugestanden, nichtsdestoweniger trat man aber allseitig ein für die Bewilligung einer Summe von 3500 Mark, die schließlich auch zur Aunahme gelangte, da die Bedürfnisfrage von allen Seiten bejaht wurde. Es ist gewiß nicht abzuleugnen, daß bei Begründung derartiger Veranstaltungen, wie der vorliegende Fall namentlich ganz eklatant beweist, oftmals mit einer mehr als gewöhnlichen Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit herangetreten wird. Auf der andern Seite aber muß zugestanden werden, daß die langjährige Praxis unserer Gemeindebehörden, die zur thatsächlichen Steuerung der nicht hinwegzudisputierenden Synagogennot fast gar nichts gethan hat, mit logischer Konsequenz zu solchen Verhältnissen führen muß. Es wäre am Platze gewesen, wenn man bei dieser Gelegenheit diesen Punkt mit aller Schärfe hervorgehoben hätte, anstatt die Debatte in lauter Einzelheiten sich verzetteln zu lassen. Zur Beratung kam sodann eine Angelegenheit, die bereits früher die Versammlung beschäftigt hat und die auch von uns damals nach Verdienst beleuchtet wurde. Es betrifft die Frage, ob 190 Mk. Spargelder, die ein verstorbener Zögling des Instituts in Pankow hinterlassen, dieser Anstalt zufallen sollen oder dessen in sehr ärmlichen Verhältnissen lebenden Mutter. Für den ersteren Fall spricht das Statut, für den zweiten Gründe der Billigkeit und Humanität. Erfreulicherweise hat sich die Kommission mit Stimmeneinheit und ohne jede Diskussion auf den letzteren Standpunkt gestellt und auch die Versammlung folgte diesem Beispiel. Ein Antrag Levin, den Vorstand zu ersuchen, in Zukunft Vorlagen jedem einzelnen Mitglieds der Versammlung eine

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