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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-12 · 24 (12.6.1896) · p. Seite 409

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
24 (12.6.1896)
Date
1896-06-12
Page
Seite 409 (sequence 5)
Language
German
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/ 9h. 24. Richters auf räen zur Anerkennung fames Ansinnen, daß ^^1%« Prüfung als hkeit betrachten sollten, und iverden ihn nicht >ermaßen vorgebildeten -rbreitet sehen möchten, oder intermittierende in unfern Augen gegen ehende richterliche Per- Sprüche der Weisheit r Trivialität man die nicht anmerken konnte. >n unserm Skeptizismus et zweiten juristischen m vielen Berufenen nur :ster der Themis Zutritt lichen Beratungszimmer, >er Meinung sein, daß lien" Vorkommen. Und lmt, so wollen wir uns rteil der 8. Strafkammer 9tr. 24. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 409. es um s, der in seinem Korrektur folgen as Reichsgericht Mahnte Straf- [X erneuten Ber-; solcher Wechsel m Reichsgericht eunbar gemacht ,s aus formalen instimmung mit t die 8. Straföeschimpfung im nden 8160 be* x äußeren 5orW gedeutung ist il{ .§ Landgerichts!^ Zedlatzek zugegt Beleidigungen ,igteit auch gegen en Urteils, das ,n Ausführung^ Versammlung des M Glaubens voin Vereins bis z morden sindm-S iben die .et, s Galgen und Rad, mit Pfahl und Scheiterhaufen Gott gegen seine Geschöpfe verteidigt. Als man in einer späteren Zeit an dem Rechte der Menschen zu zweifeln begann, Gott vorzugreifen, der Beleidigungen seiner Majestät selbst zu strafen Macht besitze, fand man, die Strafverfolgung der Gotteslästerung beizubehalten, den Grund, daß man nicht sowohl die Beleidigung Gottes als die Verletzung der Gefühle der Gottgläubigen bestrafe. Eine weitere Entwickelung zur Milde war es, daß man verlangte, diese Gefühlsverletzung müsse eine rohe sein. Das war notwendig, um Kritik und Forschung nicht über Gebühr einzuengen, um das Bekenntnis zur Gottesleugnnng die für sich schon in Manches Angen eine Gotteslästerung ist - zu ermöglichen. Der Atheisinus gewann damit die Anerkennung der Existenzberechtigung. Das ist der Standpunkt unseres geltenden Rechts, demzufolge nicht jede Gotteslästerung, sondern nur die beschimpfende strafbar ist. Ohne solche Einschränkung würde jede Aeußerung strafbar gotteslästerlich sein, die nicht von den Anschauungen der Gottgläubigkeit ans zu rechtfertigen wäre, und zwar nicht blos der allgemeinen, sondern ebenso der mehrgestaltigen konfessionellen Gottgläubigkeit. So sehr aber die Freiheit der Kritik und Forschung mit dieser unterscheidenden Einschränkung gewahrt sein sollte, so beweist doch die Beibehaltung der Bezeichnung Gotteslästerung, daß nicht die Absicht vorlag, der legitimen Empfindlichkeit der Gottesbekenner zu nahe zu treten. Gerade die Wahl des Wortes „Lästerung" statt des sonst üblichen Wortes „Beleidigung" und die Aufnahme dieses Wortes in die Sprache des Gesetzes legt Zeugnis dafür ab, daß auch im Sinne des Gesetzes schon jede leiseste Verletzung der Ehrfurcht vor der Majestät Gotles nicht als eine Beleidigung, sondern als eine Lästerung erscheint, und daß jede solche Lästerung strafbar sein soll, sobald sie „in beschimpfenden Aeußerungen", d. i. nicht zur Erhärtung einer wissenschaftlichen Anschauung begangen wird. Wenn der Christ die Dreieinigkeit Gottes leugnet, so ist das im Auge des gläubigen Christen, wenn der Jude den einzigen Gott leugnet, so ist das im Auge des gläubigen Juden unter allen Umständen lästerlich; doch strafbar wird die Gotteslästerung erst durch die Wahl des beschimpfenden Ausdrucks, der das feine Gefühl verletzt. Daß ein Ausdruck, um beschimpfend zu sein, nicht direkt knotig zu sein braucht, daß man auch in salonfähigen Worten beschimpfen kann, das haben wir vor dem 17. Februar d. I. für selbstverständlich gehalten. Das war unser Irrtum, den die 8. Strafkammer des Landgerichts I. Berlin durch Urteil vou jeuem Tage uns nachgewiesen hat. Daß die genannte Strafkamnier mit ihren Ausführungen im Irrtum gewesen, hat jetzt das Reichsgericht festgestellt. Diese Feststellung war durch das voraufgegangene Urteil nötig geworden, und deshalb freuen wir uns, daß das Notwendige geschehen. Das voraufgegangene Strafkammerurtcil zu provozieren, war nicht nötig gewesen. Wir können es aushalten, wenn die Sedlatzek und Genossen unfern Gott lästern, unb unser Gott kann es auch. Er wird den Lästerer zu treffen wissen, wann es ihm gefällt. M. A. Klausner. Der Verein zur Abniehr des Antiftmitismus in Wien. U. 6. Wien, 3. Juni. Der Verein zur Abwehr des Antisemitismus hielt Sonnabend Abend in dem Festsaale des Kaufmännischen Vereins seine sechste ordentliche General-Versammlung ab, welcher auch die Ehrenpräsidenten des Vereins, Herrenhausmitglied Friedrich Freiherr v. Leitenberger und Hofrat Professor Dr. Nothnagel, beiwohnten. Der Präsident Ä. G. Freiherr v. Suttner wies in seinem Berichte darauf hin, daß der Verein nur auf seine eigene Kraft angewiesen sei, da er bisher von den maßgebenden Faktoren nicht die geringste Unterstützung, ja nicht einmal ein Wort der Aufmunterung gefunden habe. Als Graf Badeni ans Ruder kam, da hoffte man, daß endlich ein entschiedener Zug in die Politik Oesterreichs kommen und ein kräftiges Auftreten gegen die antisemitische Hetze erfolgen werde. Redner besprach sodann die Audienz deS Dr. Lueger und meinte, das bekannte „dermalen" bedeute wohl so viel als „heute nicht, aber morgen!" Nachdem nun Dr. Lueger und seine Gesellschaft das städtische Regime an sich gebracht, habe der Verein die wichtige Aufgabe, ein wachsames Auge zu behalten, um jeder Verletzung der Staatsgrundgesetze durch die antisemitische Gemeinde-Majorität sofort zu begegnen. Wenn auch der Verein nur auf sich selbst vertrauen müsse, so sei ja doch die Hoffnung berechtigt, daß endlich einmal die Pest des Antisemitismus aushören und Friede und Ruhe wieder einkehren werden in unser Reich und unsere Stadt. (Beifall.) Der Präsident schilderte hierauf die Thätigkeit des Vereins, die größtenteils in der Publikation aufklärender Schriften bestand. Während des abgelaufenen Jahres, führte er aus, sind 38,280 Schriftstücke durch das Bureau expediert worden. Namentlich der vom Vereine herausgegebene Kalender hat sich rasch beim Publikum eingesührt, und die ganze Ausiage ist vergriffen. Propaganda der That konnte der Verein nicht betreiben, da er bei seinem diesbezüglichen Versuche nicht die erforderliche Unterstützung bei den competenten Faktoren fand und ihm auch nicht die Mittel der Gegner zu Gebote stehen, die über riesige Kapitalien verfügen, aus denen die Reisen der Emissäre des Antisemitismus bestritten werden. (Beifall.) Es wäre für diese Herren fast einträglicher, ihren bürgerlichen Beruf auszugeben, da sie ja ganz gut vom Geschäfte des Antisemitismus leben können. (Heiterkeit.) Der Verein hat, wie der Präsident ferner milteilte, im veefloffenen Jahre 200 Mitglieder, die für den Verein von unwesentlicher Bedeutung waren, verloren, dafür aber 250 tüchtige Mitglieder gewonnen, wobei sich der Sekretär des Vereines, Herr Amster, sowie die Herren Doktoren Hammerschlag, Eichhorn und Fleischner besonders verdient gemacht haben. (Beifall.) Der Präsident brachte sodann derVersammlung zur Kenntnis, daß das um den Verein hochverdiente Vorstandsmitglied, der frühere Vize-Präsident General Mingazzi de Modigliano, sich genötigt sah, seine Stelle niederzulegen und aus dem Vereine auszutreten, weil er als Präsident des Veteranen-Reichsbundes nach den Statuten desselben keinem nichtmilitärischen Vereine angehören dürfe. Der Austritt des i

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