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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-05 · 23 (5.6.1896) · p. Seite 397

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
23 (5.6.1896)
Date
1896-06-05
Page
Seite 397 (sequence 9)
Language
German
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4 dir. 23. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 397. D eputierten-Kammer. Sitzung vom 2. Mai 1846. Kapitel XVIII. Ausgaben für den israelitischen Kultus 115400 Francs. Cremieux: Meine Herren! Ich bitte die Kammer, mir eine Bemerkung zu gestatten, die, wie ich hoffe, Ihre Sympathie erzielen wird. Ich beginne damit, meinen verehrten Freunden und Allen zu erklären, daß der israelitische Kultus mit der Protektion, die ihm seitens der Regierung zuteil wird, und mit der Stellung, die er im Lande einnimmt, sehr zufrieden ist. Ich bezeige daher der Regierung diese öffentliche Erkenntlichkeit und danke ihr hierfür in gebührendster Weise. Nichtsdestoweniger, meine Herren, ist eine Reklamation absolut unumgänglich geworden, ich will sie Ihnen nun vorlegen. Seit der Ordonnanz vom Mai 1844 hat sich die Lage einer beträchtlichen Zahl israelitischer Kultusbeamten, die — gestatten Sie mir diesen Ausdruck — schon vor der Ordonnanz sehr traurig war, noch verschlimmert, und, um Ihnen das zu beweisen, brauche ich sie nur aus die Bemerkungen auf Seite 71 hinzuweisen, die der Bericht Ihrer Budget - Kommission darüber gemacht. Ich bitte die Kammer, sie mit einiger Aufmerksamkeit zuzuhören. (Hört! hört!) „Bon welcher Art auch die Vorsicht sein möge, die der Budget-Kommission durch ihre Lage empfohlen wird, darf sie es dennoch von sich nicht zurückweisen, in gewissen Ausnahmefällen die Aufmerksamkeit der Regierung auf Bedürfnisse, denen zu genügen die strenge Pflicht gebietet, zu lenken. Diese Betrachtung läßt sich auf die Rabbiner oder aus die israelitischen Kultusbeamten anwenden." „Vor der Bekanntmachung der wesentlichen Verordnung vom 25. Mai 1844 über diesen Kultus war es den Rabbinern erlaubt, eine Profession auszuüben, deren Einkommen neben dem geringen Gehalt es ihnen ermöglichte, für ihre Lebensbedürfnisse zu sorgen. Aber der Artikel 57 dieser Ordonnanz proklamiert die unumschränkte Unvereinbarkeit irgendwelcher industriellen und kommerziellen Profession mit der Funktion eines Rabbiners. Es ist daher eine große Anzahl unter ihnen, nämlich 41, in Gemeinden mit über 200 israelitischen Seelen, blos aus das geringe Gehalt von 300 Frcs. angewiesen; sie entbehren infolgedessen der notwendigsten Dinge im Leben; denn in einer großen Anzahl der Ortschaften erhalten sie gar keinen Zuschuß der Gläubigen. Diese Lage hat uns beachtenswert geschienen, und veranlaßt uns, sic der Vorsorge des Ministers der Justiz und der Kulte zu empfehlen." Meine Herren! Ich bitte die Kammer, mir einen kleinen Beweis von Sympathie zu gewähren, und selbst in diesem Jahre zu bestiinnren, einer bestimmten Anzahl unserer Kultusbeamten ein wenig Brot, das sie nicht haben, zu geben. Ich verlange eine geringe Aufbesserung, einen Zuschuß bis zum Betrage von 500 Frcs. für das Etatsjahr 1847 (für die Gehälter von 300 Frcs.) in der Erwartung, daß die Vorsorge des Herrn Ministers auch diejenigen Gehälter, die wohl über 300 Frcs., aber keine 500 Frcs. betragen, dieselben bis zu diesem Betrage ausbessern werde. Aus unser Verlangen hat die Regierung im Mai 1844 eine Verordnung erlassen, welche durch eine besondere Verfügung es den Rabbinern verbietet, irgend welche Industrie oder irgend welchen Handel zu treiben. Es ist eine Verfügung, die wir im Interesse der religiösen Würde hervorgerufen haben. Wir haben nicht gewollt, trotz alter Gewohnheit, daß Geistliche eines vom Staate unterhaltenen Kultus sich irgend welcher industriellen Prosession hingeben. Für die Geistlichen des israelitischen Kultus giebt es nicht, wie für die Geistlichen christlicher Kulte, das was man Casualien nennt, mit Ausnahme einiger reichen Trauungen, und da müssen sie sehr reich sein. Die Geistlichen des israelitischen Kultus erhalten nur das, was der Staat ihnen giebt. Nun aber, meine Herren, vermögen nicht 300 Frcs. der Existenz eines Menschen zu genügen, und die israelitischen Rabbiner sind verheiratet und sind also Familienväter. Die Budget- Kommission erklärt, daß diese Summen den Bedürfnissen des Lebens nicht genüge; aber sie begnügt sich damit, sie der Fürsorge des Ministers zu empfehlen. Man muß aber gleichwohl vorerst leben und das ist es, weshalb ich Sie bitte, in der Erwartung, daß der Minister in seiner Vorsorge einen Gesetzentwurf vorlegen wird, um die nötige Summe zu bewilligen, wie es für Kultusbeamte angemessen ist, verlange ich von Ihnen die Gehälter von 300 Frcs. aus 500 Frcs. zu erhöhen, wie auch diejenigen, die die Ziffer von 500 Frcs. nicht erreichen. Der ganze Betrag wird 8,200 Frcs. betreffen. Das ist die einzige Antwort, die die Kammer denjenigen zukommen zu lassen hat, die sich wundern, daß in unserem Lande der Freiheit der israelitische Kultus vom Staate unterhalten wird. In Hirtenbriefen greisen sie diesen rechtmäßigen Schutz an; antworten Sie ihnen durch ein neues Zeichen der Sympathie, durch einen neuen Beweis des brennenden Wunsches, der Sie beseelt, nämlich, diese teure Freiheit zu beschützen. (Von allen Seiten: Unterstützt! Unterstützt!) (M. le garde des sceaux). Der Justizminister: Die Reklamation des ehrenwerten Herrn Cremieux ist vollständig gerecht. Die Aufbesserung des Gehaltes der Rabbiner ist ein Bedürfnis der Gerechtigkeit. Ich selbst würde im Budget diese Aufbesserung vorgeschlagen haben, wenn ich mich nicht in einer besonderen Lage befunden hätte, die ich der Kammer schildern muß. Die Ordonnanz, für die der ehrenwerte Herr Cremieux seinen Tank ausgesprochen, erstrebt die Bildung eines Zentral- Konsistoriums, an dessen Spitze ein Rabbiner gestellt werden soll, der aber noch nicht ernannt ist. Ich erstrebe mit meinen Wünschen und mit meinen Instanzen die endgiltige Einsetzung dieses Konsistoriums, weil ich mich daun mit ihm verständigen möchte, um nicht Vorschläge zu wagen, die mit den Kultusbedürfnissen nicht übereinstimmen. Das also, meine Herren, ist der Grund der Unthätigkeit der Regierung in diesem Jahre. Da ich ferner weiß, daß der Rabbiner bestimmt ernannt sein wird, und daß ich dann in die Lage komme, mir bei ihm alle nötigen Allskünfte gu verschaffen, übernehme ich heute ohne Zaudern die Verpflichtung, im nächsten Budget eine genügende Summe zu verlangen, um den Rabbinern Gehälter zu ge- 4 j

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