Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 23 (5.6.1896)
- Date
- 1896-06-05
- Page
- Seite 396 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 396 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 23. Tode ihres Gatten kam Frau Schwabe nach Italien und war sehr überrascht durch die Unwissenheit des Volkes und seinen vollständigen Mangel an Bildung und Erziehung. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung konnte weder schreiben noch lesen- Frau Schwabes Plan war, in Neapel eine Schule zu gründen nach dem System von Fröbel und Pestalozzi. Die italienische Negierung gab einen Teil des Ex-Collegio medico her, durch Frau Schwabes eigene Bemühungen wurden große Summen Geldes gesammelt und 1874 konnte sie das erste Fröbel-Jnstitnt, eine Ausbildungsschule für Lehrer, und einen Kindergarten für Kinder eröffnen. Die Kinder der Reichen mußten bezahlen, während arme Kinder frei ausgenommen wurden. Der Erfolg dieser Schule führte zur Gründung einer ganzen Reihe ähnlicher Institute in Italien. Frau Schwabe ging nun daran, in England gleichfalls Fröbelschulen einzuführen. Mit Hilfe des Herrn Claude Montefiore sammelte sie die nötigen Geldsummen und im vorigen Jahre wurde in West-Kensington die erste Fröbelschule von der Kaiserin Friedrich feierlich eröffnet. Frau Schwabes persönlicher Charakter kann nicht laut genug gepriesen werden. Sie war eine edle Frau in jedem Sinne des Wortes. Mit bedeutenden Geistesgaben ausgestattet, widmete sie ihre ganze Energie dem Wohle ihrer Nebenmenschen. Sie hatte ein wunderbares Organisationstalent und mit nimmer rastendem Eifer verstand sie es, alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Jüdische Angelegenheiten verfolgte Frau Schwabe stets mit dem größten Interesse. In freigebiger Weise steuerte sie zu den 1891 aufgebrachten russischjüdischen Geldsammlungen bei. Sie war eine persönliche Freundin der Kaiserin Friedrich und der Königin von Italien. - Aberglaube in Nordafrika. In Alexandrien ist die Cholera ausgebrochen. Die Garnison blieb bisher von der Cholera gänzlich unberührt, und unter den Eingeborenen ist das Gerücht verbreitet, die Engländer hätten die Seuche durch Vergiftung der Brunnen erzeugt, besäßen jedoch das Gegemnittel. — Die Spezialforscher Rohling, Deckert, Sedlatzek und wie sie sonst heißen mögen, werden sicherlich zugeben, daß diese Beschuldigung widerlicher Aberglaube sei, wofern sie nicht gegen Juden gerichtet ist. — Indische Kolonien im heiligen Lande. Baron Edmund von Rothschild, der Vater der jüdischen Kolonien von Palästina, hat zu den bereits bestehenden eine neue Kolonie hinzugefügt. Sie heißt auf arabisch Mutelle und liegt in Galiläa, nahe der Straße, welche von Safed nach Bazias führt und von da nach Damaskus. Es ist sechs Stunden Fahrt von Safed und etwa vier Stunden von der Kolonie Jeffod Hamaalah. Die Kolonie befindet sich im Gebiete des Stammes Dan, dessen Land im Buche der Richter geschildert wird als „ein Ort, wo an nichts Mangel ist". Die Ortschaft hat Häuser und Tennen und 13,000 Dunams Land (— etwa 3000 Acres), etliche natürliche Quellen, eine Wasserkraft-Mühle und nahebei liegen die Quellen des Jordanfiusses. Hier hat Baron von Rothschild 50 Farmarbeiter aus den andern Kolonien angesiedelt, welche seit wenigstens fünf Jahren Erfahrung in der Feldarbeit hatten und sich selbst gut ausgeführt haben. Diese Kolonie soll nach einem andern System eingerichtet werden als das bisher angewandte war, d. h. nach einer Art von Selbstverwaltungs-System (home-rule). Während in den andern Kolonien Baron Rothschild einen Verwalter und andere Beamte ernannte, die alle Geschäfte der Kolonie leiteten, sollen in der neuen Niederlassung die Kolonisten ihre Angelegenheiten selbst regeln und auf eigenen Füßen stehen. Jeder Kolonist bekommt seinen Anteil an Land, Zug- und Pflugtieren und Ackerbaugeräten, mit Vorräten für nur ein Jahr, und im zweiten Jahre muß er für das Erhaltene zu zahlen anfangen, in Raten welche 10 Jahre hindurch laufen. Die Mühle mit 1000 Dunams Land soll Gemeindeeigentum bleiben. Den unverheirateten Kolonisten ist zur Bedingung gemacht daß sie, wenn sie sich verheiraten, ihre Frauen aus den Töchtern der Palästina-Kolonien wählen müssen. Feuilleton. Das Gehalt der llnüüinrr in Matz-Lothringen. Ein Gedenkblatt zum 100. Geburtstage von Adolf Cromieux.*) Nach französischen offiziellen Quellen bearbeitet von Rabbiner Dr. M. Aschkanaze in Straßburg (Elsaß). Laut Gesetz vom 8. Februar 1831 werden die Beamten des israelitischen Kultus vom Staate besoldet; eine königliche Ordonnanz vom 22. März desselben Jahres bestimmt das Gehalt des Ober-Rabbiners im Zentral - Konsistorium auf 6000 Frcs., und das des Oder-Rabbiners im Bezirks-Konsistorium auf 3000 Frcs.; sie bestimmt ferber die Kosten der jährlichen Unterhaltung der Zentral - Rabbiner - Schule auf 8500 Frcs. Eine zweite königliche Ordonnanz vom 6. August 1831 regelt das Gehalt der Gemeinderabbiner und der Vorsänger, die Ziffer der allgemeinen Bevölkerung und die der israelitischen Bevölkerung als Basis nehmend. Nach dieser Ordonnanz war das Minimum des Gehalts 300 Frcs. — 240 Mk. Dieser Modus wurde bis 1846 eingehalten. Zu dieser Zeit sehen wir Cremieux gelegentlich der Verhandlungen über das Kultusbudget unermüdlich dahin strebend, durch Gehaltaufbesserung die mißliche Lage einer ansehnlichen Zahl israelitischer Kultusbeamten besser zu gestalten, was ihm auch gelang. Seither hat er jedes Jahr seinen Vorschlag erneuert mit einer Beharrlichkeit und Ausdauer, die ihm mit Recht die Dankbarkeit seiner Glaubensgenossen und unsere Bewunderung dafür, daß er im Parlament offen und ehrlich sich nicht gescheut, das Interesse der Kultusbeamten seiner Religion zu vertreten und hiermit öffentlich erklärt: ,e>‘ '*1215 Ich bin Jude! — für immer gesichert. Dank seiner beredten Fürsprache und seiner edlen Bestrebungen zugunsten einer so gerechten Sache, sind die Gehälter einer großen Anzahl Rabbiner und Vorsänger, der Würde des Dienstes entsprechend, höher gestellt worden. Zu diesem Behufe wollen wir nur den Text der Verhandlungen hier wiedergeben, die jedes Jahr seit 1846 im Schoße der Deputierten-Kammer über das Budget des israelitischen Kultus stattgefuuden haben. *) Wir konnten bis heute den Aufsatz nicht unterbringen und veröffentlichen ihn etwas?o8t festum. Red.