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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-05 · 23 (5.6.1896) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
23 (5.6.1896)
Date
1896-06-05
Page
Seite 395 (sequence 7)
Language
German
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dir. 23. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 393. tmigen dieser Behörde auch die Erhebung und richtige Verwendung der erforderlichen jährlichen Umlagen. Das Gesetz spricht aber ganz allgemein nur von den inneren Gemeinde- Verhältnissen der Bürger israelitischer Religion, umgrenzt an keiner Stelle den Kreis der israelitischen Religionsgemeinde und enthält keine Bestiinnrung des Inhalts, daß jeder in Frankfurt a. M. sich niederlassende Jude ohne weiteres der Religionsgemeinde als Mitglied angehören, ihr gegenüber beitragspflichtig sein soll. Das Gesetz vom 1. September 1824 handelt nur von den Rechten der Juden im Staat und in der bürgerlichen Gemeinde, enthält aber keine neuen, auf die innere Organisation der israelitischen Gemeinde als Kultusgemeinde bezüglichen Vorschriften. Aehnlich verhält es sich mit dem Regulativ vom 8. März 1839. Das Gemeindeverfassungsgesetz vom 25. März 1807 läßt diö Rechtsverhältnisse der Religionsgemeinden völlig unberührt. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 scheidet für die Beurteilung ganz aus, weil es im Gebiete der vormaligen freien Stadt Frankfurt nicht eingeführt ist. Ein Gutachten des Rabbiners Dr. Horovitz gelangte auf Grund der geschichtlichen Verhältnisse der Frankfurter Juden zu dem Ergebnis, es ermächtige das von den zuständigen staatlichen Behörden für die inneren Angelegenheiten der israelitischen Gemeinde als inaßgebend anerkannte jüdische Glaubensgesetz die Gemeinde, von jedem länger als ein Jahr in Frankfurt a. M. wohnenden Juden eine seiner Leistungsfähigkeit entsprechende Steuer zu Gemeindezmecken zu erheben. Ein Memorandum des Rechtsanwalts Plotke sucht auf gleicher historischer Grundlage nachzuweisen, daß zu allen Zeiten, soweit urkundliches Material sich anffinden lasse, die sämtlichen in Frankfurt a. M. domizilierenden Juden zur israelitischen Gemeinde gehört hätten und zu deren Lasten beizutragen verpflichtet gewesen seien. Dem gegenüber steht fest, daß die den talmndischen Schriften entnommenen Bestimmungen die staatliche Sanktion nicht erhalten haben. Der Inhalt des älteren Rechts hat hier seine Bedeutung dadurch längst verloren, daß der Gegenstand inzwischen neu kodifiziert worden ist. Die Stättigkeits- und Schutzordnung der Judenschafl zu Frankfurt a. M. vom 30. Rovember 1807 trifft auch darüber, wer zur Gemeinde gehört und beitragspflichtig ist, Bestimmung. Freilich ist sie inzwischen längst wieder außer Kraft getreten. Allein diese Thatsache weist daraus hin, daß, wenn noch ein Rechtsschutz zu Gunsten der israelitischen Gemeindesteuerpflicht besteht, dessen Entstehung nur der Zeit nach Aufhebung der Stättigkeitsordnung angehören kann. An einem solchen Gesetz fehlt es aber. Bei dieser Sach- und Rechtslage bedarf es nicht erst noch des näheren Nachweises, daß auch die Nächstbeteiligten seit Jahrzehnten mehr oder weniger im Unklaren darüber gewesen sind, wie weit der Kreis der ihnen gegenüber Beitragspflichtigen reicht und vollends darüber, welche gesetzlichen Bestimmungen ihnen in dieser Beziehung zur Seite stehen. Vielmehr war ohne weiteres zu Ungunsten des Vorstandes der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. zu erkennen. - Konkurrenz der Wunderrabbis. Dem antisemitischen „Deutschen Volksblatt" in Wien wird aus Lemberg geschrieben: „Das lächerliche Schacherwerk mit der Austreibung des in einer Jüdin sitzenden Teufels hat unter den hiesigen orthodoxen Juden eine förmliche Gährung hervorgerusen und dieselben in drei Parteien gespalten. Bekanntlich gab die Jüdin Sprinze Weinreb an, von einem Teufel besessen zu sein, fuhr zum Rabbi nach Belz und erzählte nach ihrer Rückkehr, der Rabbi habe den Teufel ausgetrieben. Nun sind aber in Galizien noch zwei andere „große" Rabbis und „Wundermacher", welche wahrhaft fürstliche Einkommen haben. Es sind dies der Rabbi von Sadagora und der Rabbi von Olesko. Diese fürchten nun, die Konkurrenz des Wunderrabbis von Belz könnte ihren Ruf als Wundermacher beeinträchtigen und ihre Einkünfte schmälern. Deshalb intriguieren sie durch ihre hiesigen Agenten gegen den Rabbi von Belz und erzählen, er sei ein Schwindler. Die Agenten des Rabbi aus Sadagora behaupten, nur dieser „heilige" Rabbi kann Wunder machen. Die Agenten des Rabbi von Olesko aber sprechen sowohl dem Sadagoraer als auch dem Beizer Rabbi die Wunderkraft ab und versichern, der Rabbi von Olesko treibe den Teufel viel schneller aus, als das seinem Belzer Kollegen angeblich gelungen sei und treibe ihn ohne quälende Manipulationen aus, die der Rabbi von Belz bei seiner Patientin angewendet habe. Aus diese Weise entstanden unter den hiesigen orthodoxen Juden drei förmliche Sekten: die eine glaubt an den Rabbi von Belz, die andere an den Rabbi von Sadagora, die dritte an den Rabbi von Olesko." — Wir geben diese Darstellung eines feindlichen Blattes wieder, weil sie — Gott sei es geklagt — ausnahmsweise wahr zu sein scheint. — Gladstone über Dr. Herzls Schrift „Ein jüdischer Staat". Sir Samuel Montague, welcher Herrn Gladstone ein Exemplar von Dr. Herzls „Judenstaat", übersetzt von Miß Sylvie d'Avigdor, geschickt hatte, erhielt ein Antwortschreiben, das die folgenden gewichtigen Sätze enthält: „Der Gegenstand Ihrer Sendung ist sehr interessant. Für einen Außenstehenden ist es nicht leicht, sich darüber ein Urteil zu bilden; ungehörig ist es vielleicht, es auszusprechen, wenn man sich doch eines gebildet. Ueberrascht bin ich jedoch, das Elend der Juden so offen festgestellt zu sehen. Ich bin stark anti-antisemitisch." Ein englischer Egidy? Päre Hyacinthe (M. Loyson) schreibt folgendermaßen an einen Freund aus Jerusalem: „Ich verfolge meine Ausgabe, eine Annäherung zwischen den drei großen monotheistischen Religionen herbeizuführen, nicht aber wie die Zeitungen behaupten, in der Absicht, sie in eine einzige Religion zu verschmelzen — das wäre wahnsinnig — sondern in der Hoffnung, ihren Anhängern, Christen und Juden sowohl als Muhammedanern, zu lehren, daß sie zu einem besseren Einvernehmen gelangen, mehr Nachsicht gegeneinander üben und wenn möglich einander inehr lieben miissen. Wenn auch in der jetzigen Zeit diese drei Religionen von einander geschieden sein müssen, so müssen sie unter allen Umständen denn doch aufhören, Feinde zu sein." — Frau Salis Schwabe. In Neapel starb dieser Tage Frau Salis Schwabe, eine der größten Philanthropinnen dieses Jahrhunderts. Ihr ganzes Leben und Vermögen war der Sache der Kindererziehung gewidmet. Frau Schwabe wurde 1819 geboren. Ihre Familie waren hochangesehene Hamburger- Juden. Als junges Mädchen heiratete sie ihren Vetter und ließ sich in England nieder, wo ihr Gatte lange Zeit ein thätiges Mitglied der Glasgow-Synagoge war. Nach den:

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