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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-05 · 23 (5.6.1896) · p. Seite 394

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
23 (5.6.1896)
Date
1896-06-05
Page
Seite 394 (sequence 6)
Language
German
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Seite 304. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. sj{v 9-3 verworfen. Iskraut war persönlich erschienen, die Angeklagten ließen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, der das Ergebnis der Beweisaufnahme als geradezu beschämend für einen Mann bezeichnete, der die hohe Ehrenstelle eines Reichstagsabgeordneten bekleide. Und so ist denn der Kläger Iskraut gerichtet. — Tittes und Wnlimbcrti. Es ist nicht unwichtig, die Stellung hervorragender Persönlichkeiten zu dem Judentum und seinen Bekennern gelegentlich festznstellen. Zwei Große unseres Zeitalters sind vor kurzem aus dem Leben geschieden: Ter berühmte Pädagoge Tr. Friedrich Tittes in Wien und der mächtige Kardinal Galimberti in Rom. Beide haben bei Lebzeiten Veranlassung genommen, sich über Juden und Judentum auszusprechen. Tittes in seiner „Geschichte der Pädagogik", wo er die alten Völker Revue passieren läßt und von den Arabern, die er als Förderer der Wissenschaft schildert, auf die Juden wie folgt zu sprechen kommt: „Und so haben mir denn die Israeliten als das einzige pädagogische Volk des semitischen Stammes zu betrachten. Sie allein stehen noch heute als lebendiger Zweig dieses alten Stammes inmitten der großen Völkerfamilie: Jahrhunderte hindurch, uuter egyptischer, babylonischer, persischer, macedonischer, syrischer und römischer Knechtschaft, unter Verfolgungen durch Heiden, Christen und Muhammedaner, unter dem Drucke harter Gesetze, unter der Verachtung der Nationen, unter der aussaugenden und entwürdigenden Staatskunst der Regenten haben sie ihr Eigenleben bis aus diesen Tag behauptet; ihre Freiheit, ihre Rechte, ihre Arbeit, ihre Existenz standen fast immer und überall in Frage, ihr Vaterland, säst auch ihre Sprache haben sie verloren; aber ihr Blut, ihren Charakter, ihr Selbstgefühl, ihren Nationalstolz, ihren Glauben haben sie bewahrt. Wenn irgend ein Volk auf dem weiten Erdenrunde, so haben die Israeliten bewiesen, welche Macht einer konsequenten Erziehung eigen ist." Ueber die Erziehung bei den Juden äußert sich Tittes: „Das Familienleben ist seine Basis, die Familienerziehung die Grundform seiner pädagogischen Praxis, der Familiensinn, das feste Zusammenhalten der Blutsverwandten bildet einen Grundzug der israelitischen Nationalität. Ehrfurcht, Gehorsam und werkthätige Dankbarkeit ist heilige Pflicht der Kinder gegen ihre Eltern; strenge Zucht, entspringend aus treuer Sorge für das Lebensglück der Kinder, ist das wichtigste Anliegen der Eltern." Ausführlich erörtert Tittes nun das Erziehungs- und Unterrichtswesen bei den Juden von der Zeit ihres ersten Auftretens als Volk in der Geschichte bis zum Verluste seiner politischen Freiheit. Dabei bemerkt er: „Doch haben die Juden in letzter Zeit des 'Altertums, sodann durch das ganze Mittelalter hindurch und bis aus die Neuzeit heraus fortwährend eine rege Thäligkeit aus allen Gebieten der Wissenschaft entfaltet. Ueberall, wo sie in größerer Anzahl beisammen wohnten, nicht blos in Jerusalem, Alexandria, Babylon und anderen Städten des Orients, sondern auch in den romanischen und deutschen Ländern unterhielten sie blühende Akademien, welche die Stellen der späteren Hochschulen vertraten." Folgende Worte beschließen das den Juden gewidmete Kapitel: „Im Ganzen haben die unter allen Völkern zerstreuten Israeliten immer eine hervorragende Begabung und ein lebhaftes Interesse für intellektuelle Arbeit an den Tag gelegt, und Jahrhunderte lang sind sie die wichtigsten Pfleger der Wissenschaften: der Mathematik, Astronomie, Medizin, Geschichte, Sprachkunde und Philosophie gewesen. Noch jetzt zeichnen sich die Juden durch große Regsamkeit auf allen Gebieten des geistigen Lebens aus. Insbesondere ist auch ihre Beteiligung am Schulwesen meist eine sehr eifrige. Tie Eltern halten ihre Kinder nachdrücklich zum Lernen an und bekümmern sich sorgfältig um deren Fortschritte; die Kinder stehen nicht selten an Wißbegierde und zähem Fleiße ihren christlichen Glaubensgenossen voran. Auch an wohlthätiger Menschenfreundlichkeit zur Erziehung der vom Schicksale oder von der 'Natur vernachlässigten Kinder (der Waisen, Tauben, Blinden) fehlt es den Israeliten nicht, wie ihnen überhaupt der Sinn für Humanität nur mit Unrecht abgesprochen werden kann. Und wenn auch noch manche Schattenseite als Erbteil des Stammes und als Wirkung langer Mißhandlung vorhanden sein mag, so haben doch die modernen Völker allen Grund, an ihre eigene Brust zu schlagen und mit den Israeliten eine aufrichtige Versöhnung auf Grundlage voller Gleichberechtigung herbeizuführen." — Freilich, wie Tittes, der Pädagoge konnte Galimberti, der Kardinal nicht schreiben, dennoch ist eine Stelle aus einer Ansprache, die der Kardinal bei einem am 16. Juni 1879 von dem Bischof Tr. Ferdinand Dulanszky in Fünskirchen gegebenen Festmahle an den Juden Joses Engel de Jänosi richtete, der Wiedergabe werr. „Unsere Kirche", sagte er, „steht Ihrer Konfession keineswegs feindlich gegenüber, ist sie doch aus derselben hervorgegangen und hat sie doch mit ihr so viele Berührungspunkte, wie die Bibel, die Propheten, die-Psalmen und noch mehr. Jede positive Religion ist dem leider überhand nehmenden Atheismus vorzuziehen, der die soziale Ordnung zerstört, daher sollen alle Konfessionen einig sein und friedlich neben einander wirken. Ten Intentionen des heiligen Vaters entsprechend, sind auch meine Bestrebungen hierauf gerichtet. Versichern Sie Ihre Glaubensgenossen meiner aufrichtigsten Sympathien." — Eine wichtige Entscheidung. Wir lesen in der „Frankfurter Zeitung": Das Oberverwaltungsgericht beendigte nach mehrfachen Terimnen einen Rechtsstreit, der für die israelitische Gemeinde in Frankfurt a. M. von größter Bedeutung ist. A. Moos in Frankfurt a. M., der noch der politischen Gemeinde Gailingen in Baden und der israelitischen Gemeinde daselbst angehört, ist vom Vorstand der israelitischen Gemeinde in Frankfurt für das zweite Halbjahr 1893/94 zur Schätzungssteuer mit Mk. 24 veranlagt worden. Nach erfolglosem Einspruch beschritt Moos den Klageweg. Ter Bezirksausschuß und nun auch das Oberverwaltungsgericht erklärten die Frankfurter israelitische Gemeinde nicht für berechtigt, den Kläger Moos zur Schätzuugssteuer heranzuziehen. Das Oberverwaltungsgericht erachtete allerdings die Gründe des Bezirksausschusses für nicht zutreffend, führte aber seinerseits aus, daß kein Gesetz der israelitischen Gemeinde das Recht gegeben habe, alle innerhalb der Stadt Frankfurt a. M. wohnhaften Juden zu den Lasten der israelitischen Gemeinde heranznziehen. Das Frankfurter großherzogliche Dekret vom 30. Januar 1812 ordnet zwar die Bildung einer „Israelitischen Verwaltungsbehörde" an und bezeichnete unter den Amtsverrich-

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