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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-06-05 · 23 (5.6.1896) · p. Seite 393

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
23 (5.6.1896)
Date
1896-06-05
Page
Seite 393 (sequence 5)
Language
German
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Wr. 23. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 393. — Ueber den wohltätigen Einfluß der Juden in Deutschland während der ersten fünfzig Jahre dieses Jahrhunderts spricht sich der ehemalige Reichsregent Carl Vogt, eines der geistvollsten Mitglieder des Parlaments der Paulskirche, in den Erinnerungen und Rückblicken „Aus meinem Leben" in ungemein überzeugender Weise aus. Nachdem er in seiner bekannten drastischen Manier einzelne Typen der Bürgerschaft, der Gelehrtenwelt seiner Vaterstadt Gießen geschildert, fährt er fort: „Bürgerschaft und Judenschaft hatten gesellschaftlich wohl nur sehr wenige Beziehungen zu einander, waren aber nichtsdestoweniger durch Gewerbe und Handel eng miteinander verbunden. Tie Juden waren ohne Zweifel rühriger und strebsamer als die behäbige Bürgerschaft, die sich in dem altgewohnten, schon von den Vätern ausgesahrenen Geleise langsam weiter bewegte. Wenn aus Gießen eine betriebsame industrielle Stadt geworden ist, von schönen Landhäusern, Villen und Gärten umgeben, so ist dies größtenteils den Leuten zu danken, welche aus dem verachteten und mißhandelten Stande der niedrigen Handelsjuden sich emporarbeiteten durch Fleiß, Intelligenz, Nüchternheit und einträchtiges Familienleben. Der Bürger war zufrieden, wenn er seinen Sohn durch Gymnasium uud Universität in die Laufbahn des Beamten, Richters oder Arztes leiten konnte, wo er immer in derselben Umgebung, in dein engen Rahmen des hessischen Vaterländchens sich herumtrieb, der Jude schickte seine Söhne, die zu Hause gehänselt und geplagt wurden uud sich keine Hoffnung auf eine Anstellung machen konnten, nach Frankfurt oder weiter in das Ausland, sparte sich den Bissen vom Munde ab, um ihnen eure gediegene und praktische Ausbildung zuteil werden zu lassen. Der Bürgersohn, wenn er nicht in dem väterlichen Gewerbe blieb, hoffte auf eine Versorgung vom Staate; der Judensohn wußte, daß er zu iveiterem Fortkommen auf sich selbst und seine Familie angewiesen war. So zogen denn die Juden die Christen nach zu weitereur Fortschritt, und indem sie sich emporarbeiteten zu geachteten Lebensstellungen, zu werkthätigen Gliedern der Stadtgemeinde, zogen sie die andern nach auf dem Wege des Fortschritts." — Was Vogt hierüber die Verhältnisse des damaligen Gießeu sagt, dürfte im allgemeinen für alle Städte Süddeutschlands in jener Epoche Giltigkeit haben. - Pom Geschästsantiscmitisinns. Es ist eine bezeichueude Eigenart des Geschäftsantisemitismus, daß er zwar tapfer gegen die Juden hetzt, daß er unermüdlich schreit, „kauft nicht bei Juden", daß er aber mit dieser Moral allemal Schiffbruch leidet, sobald das Geld im Kasten klingt. Inserate von „jüdischen" Geschäften gegen gute Bezahlung, ei, die lassen sich die antisemitischen Blätter gern gefallen; sie fordern sogar ihre Leser ausdrücklich aus, in diesen „jüdischen" Geschäften zu kaufen. Zu den Blättern dieser Art gehört auch der fromnle „Reichsbote". Ihm hat dieserhalb ein anderes frommes Blatt folgendes zugerusen: „Wie kommt der „Reichsbote" nur zu all den sauberen Empfehlungen der Juden — und Judengenossen, und das nichr etwa blos im Annoncenteil — während er doch das christlich deutsche Publikum schützen will? Und dabei bittet er immer, sich nur an die von ihm empfohlenen Geschäfte zu wenden." Tie Manier, wie sich der fromme „Reichsbote" gegenüber dieser für ihn natürlich sehr fatalen Vermöbelung herauszureden sucht, ist unbezahlbar. Das Blatt meint, es sei keiner Zeitungsexpedition möglich, vor Aufnahme der Inserate eine Prüfung über die Person des Inserenten und die angezeigte Ware vorzunehmen. Sie könne doch nicht bei jedem Inserat die Vorlegung des Taufscheines des Inserenten verlangen, denn aus dem Namen desselben könne man gar keinen Schluß ziehen. Sehr fein ausgeklügelt, diese Judeublindheit fürs Jnseratengeschäft! Wenn irgendwo jemand, der einen „verdächtigen" Namen trägt, sich irgend etwas hat zu Schulden kommen lassen, da wird sofort über den „Juden" hergefallen und auf alle Juden ohne Ausnahme geschimpft; da wartet mau nicht erst ab, ob der Mann wirklich Jude ist; da wird er lustig verbrannt. Wenn es sich aber um bezahlte Inserate handelt, so wird die zarteste Rücksicht auf einen möglicherweise vorhandenen Taufschein genommen! Das ist die antisemitische Moral in ihrer duftigsten Blüte! — Schlechte Geschäfte hat der Antisemiten - Häuptling W. Kretzer in Charlottenburg mit seinem „Wegweiser durch Berlins christlich-deutsche Geschäfte" gemacht, so daß er jetzt in einem längeren Schreiben, das anscheinend an eine große Anzahl von Personen versandt worden ist, sich als „persönlich ruiniert" bezeichnet und die „Herzensbitte" ausspricht, ihm eine einmalige Zuwendung von 50 bis 100 Mark, „ohne weiterem Wohlwollen Schranken zu setzen", zukommen zu lassen. Damit erwerbe sich der Opferwillige „Gotteslohn". Der Bettelbrief schließt mit den Worten: „Und nun gehe hin, meine Epistel, rühre das Herz des reichen Mannes, auf daß er dem bedürftigen deutschen Bruder helfe! Das walte Gott!!" Hierzu bemerkt das B. T.: Einen widerlichen Eindruck macht es, daß die Leute, die aus dem Hetzen ein Geschäft machen, dabei beständig den Namen Gottes im Munde führen. — Daß die „Deutsche Wacht" des Abg. Zimmermann herzlich schlechte Geschäfte macht, ja daß siehartvorderPleite steht, haben wir schon einmal berichtet. Hier ein neuer Belag: Vor einigen Tagen kamen in der Versteigerungshalle des königlichen Amtsgerichts in Dresden vier Aktien der „Wacht" über je 200 Mark zur öffentlichen zwangsweisen Versteigerung. Bei der Ausbietung der vier Aktien zusammen wurden insgesamt 82 Mark — 82 für 800 Mark — geboten. Tann wurden die Aktien einzeln ausgeboten, und in diesem Falle wurden Preise von 32—37 Mark pro Aktie erzielt. — Abg. Jskraut als „Kläger". Die Strafkammer in Kassel hatte sich als Berufungsinstanz mit der bekannten Privatklage des antisemitischen Reichstagsabgeordneten Pfarrer Jskraut gegen 48 Bürger der Stadt Eschwege zu beschäftigen, die Jskraut wegen eines von diesen Unterzeichneten Wahlflngblattes bei der vorjährigen Ersatzwahl angestrengt hatte. In dem Flugblatte hieß es, Jskraut habe stets nur Haß und Unfrieden gepredigt, er sei aus dem Amte entlassen, und keiner seiner Kollegen aus Westfalen stelle ihm eine Kanzel mehr zur Verfügung u. s. w. Da die Beweisaufnahme einen Teil der Behauptungen als der Wahrheit entsprechend ergeben hatte, waren die Angeklagten vom Schöffengericht zu Eschwege, das ihnen auch den Schutz des 8 193 St.-G.-B. zugebilligt hatte, freigesprochen worden. Die hiergegen eingelegte Berufung Jskrauts wurde von der genannten Strafkammer aus denselben Gesichtspunkten, die der Vorderrichter vertreten, kostenpflichtig

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