Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 23 (5.6.1896)
- Date
- 1896-06-05
- Page
- Seite 392 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 392. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 23. zu setzen. In dieser für Rußland und namentlich dessen Herrscher feierlichen Stunde hat dieser Beweise dafür erhalten, daß seine Unterthanen mosaischer Konfession, die seit Jahr und Tag den sinnlosesten Verfolgungen ausgesetzt sind, dem Reiche und dem Volke Nutzen bringen und keinesfalls jene verderblichen Eigenschaften haben, die ihnen die Feinde der Gewissensfreiheit zuschreiben. Ein Zufall wollte es, daß Zar Nikolaus ll. in die Leidensgeschichte der russischen Inden Einsicht nehme, welche bis jetzt für ihn angeblich eine terra incognita war. Bekanntlich hat der Hetmann der Don-, Terek-, und Kubankosaken, Fürst Swjatopolk - Mirskij, im vergangenen Jahre die Ausweisung aller in Kosakengebieten lebenden Juden angeordnet. Der Fürst, welcher zur Zeit seiner Anwesenheit in Charkow im Jahre 1881 den Liberalen und sogar Philosemiten spielte, begründete seine Ausweisungsverordnung damit, daß die Juden für das ökonomische Leben der Kosaken schädlich wären. Obzwar die Kosaken eine freie Selbstverwaltung besitzen und Gemeindeangelegenheiten nur von den Kosakenältesten ohne jegliche Pression von Seite der Atamane geregelt werden dürfen, verfügte Fürst Swjatopolk-Mirskij die Ausweisung der Juden, ohne die kompetenten Staniza-Verwaltungen vernommen zu haben. Infolge dieser Verfügung machte sich aber unter den Kosaken eine starke Unzufriedenheit bemerkbar. Die Kosaken, welche vom Staate keinen Sold beziehen, sind dafür im Besitze von großen Fischereien und von Salzseen, deren Ausbeutung ausschließlich ihnen zusteht. An den im Kosakengebiet lebenden Juden hatten sie Abnehmer und Käufer, und seit deren Ausweisung versiegten die Einahmequellen der Kosaken. Aus dem Don- und Kubangebiete wurde sofort eine Deputation zum Fürsten Swjatopolk-Mirskij entsendet, um die Zurückziehung der Ausweisungsordre gegen die Juden zu erwirken. Allein der Hetmann empfing die Deputation nicht und sie konnte ihre Beschwerde nicht Vorbringen. So reifte denn unter den Unzufriedenen der Gedanke, eine Bittschrift an den Zaren, den Hetmann aller Kosaken, zu richten und ihm um Belastung der Juden zu ersuchen. Da jedoch Bittschriften von Militärs an denZaren nur durch den betreffenden Militärchef überreicht werden dürfen, so hätten die Kosaken ihre Bittschrift zunächst dem Fürsten Swjatopolk-Mirskij übergeben müssen. Da traf es sich aber, daß der Oberkontroleur der Kosaken, General Markow aus Petersburg, nach den Kosakengebieten entsendet wurde, um die Zusammenstellung der zur Krönung nach Moskau zu entsendenden Kosakendeputation vorzunehmen. Diesem General übergaben nun die mit der Ausweisung der Juden unzufriedenen Kosaken ihr Gesuch an den Zaren und legten demselben eine ausführliche Denkschrift bei, in welcher sie die Ehrlichkeit und den Fleiß der Juden hervorhoben und die durch deren Ausweisung hervorgerufene wirtschaftliche Krise schilderten. Diese Denkschrift wurde thatsächlich dem Zaren Überreicht, der auf dieselbe eigenhändig die Worte niederschrieb: „Die Ausweisung der Juden einstellen; vom Fürsten Swjatopolk Erklärungen verlangen." Darauf ist es zurückzuführen, daß der „Regierungsbote" am 15. März die lakonische Mitteilung brachte: „Der Hetmann der Don- und Kubankosaken hat die von ihm im vorigen Jahre verfügte Judenausweisung bis auf weiteres eingestellt." Doch nicht die Kosakengeschichte allein war es, welche dem Zaren Nikolaus II. die Ueberzeugnng beibringen konnte, daß die gegen die Juden erhobenen Beschuldigungen auf Erfindung beruhen. Ein in Kiew lebender Jude, Namens Zeitlin, der sich um die Papierindustrie große Verdienste erworben hatte, wurde vor ungefähr drei Jahren vom Generalgouverneur Grasen Jgnatjew plötzlich der Befugnis zur Errichtung und zum Betriebe von Papierfabrcken für verlustig erklärt, so daß er gezwungen war, seine Papierfabriken zu sperren. Diese Maßregel, durch welche mehr als dreitausend Arbeiter brotlos wurden, rief damals auch in der orthodoxen Kaufmannswelt große Unzufriedenheit hervor. Der Vorsitzende des Kiewer Börsenkomitees, der bekannte russische Philanthrop Tereschtschenko, richtete unlängst an den Finanzminister Witte ein Memorandum, in welchem er auf die Verdienste Zeitlins um die Papierfabrikation in Südrußland hinwies, seine allseits anerkannte Rechtschaffenheit rühmte, und das ihm zugefügte Unrecht gutznmachen bat. Zu Ehren Wittes sei bemerkt, daß er sich dieser Sache sehr warm annahm. Er eilte zum Zaren und trug ihm diese Augelegenheit vor, wobei er betonte, daß die Thätigkeit Zeitlins höchst lobenswert sei und daß die Einstellung derselben den Interessen der russischen Industrie zuwiderlaufe. Der Zar beauftragte nun den Finanzminister, Zeitlin zu verständigen, daß ihm die Befugnis zur Errichtung und zum Betriebe von Papierfabriken werde eingeräumt werden. Zeitlin verlangte, daß diese Verfügung im „Regierungsboten" publiziert werde. Jnderthat brachte auch das offizielle Blatt bald darauf den Wortlaut dieser Verfügung in Form eines Ukases! Die Kosakenaffäre und der Fall Zeitlin bewirkten es, daß Zar Nikolaus schließlich drei Rabbiner, die „Kronsrabbiner" Dr. Drabkin aus Petersburg, Nemser aus Wilna, Masah aus Moskau, nach Moskau beschied, doch haben dieselben nur die Aufgabe, im Namen der Juden dem Neugekrönten zu gratulieren. Unter den anderen Deputationen an dem feierlichen Krönungszuge teilzunehmen — diese Auszeichnung wurde den Rabbinern nicht gewährt. Pessimisten legen diesem Umstande eine symptomatische Bedeutung bei und glauben, daß trotz der beiden oberwähnten Entscheidungen eine wesentliche allgemeine Aenderung zu Gunsten der Juden nicht zu erwarten sei und daß im großen und ganzen auch nach der Krönung Nikolaus II. der Geist Alexanders III. fortherrschen werde. W o ch e n - (£ t? r o n t f. Berlin, den 4. Juni. — Bessere Kenntnis des Hebräischen verlangt das preußische Kultusministerium. Die politische Tagespresse meldet: „Der Kultusminister hat die Provinzialkollegien beauftragt, die Direktoren der Gymnasien darauf aufmerksam zu machen, daß sie diejenigen Abiturienten, welche, ohne die Reise im Hebräischen erlangt zu haben, znm Studium der Theologie übergehen, auf die baldige Nachholung der Reifeprüfung im Hebräischen vor einer wissenschaftlichen Prüfungskommission für das höhere Schulamt hinzuweisen haben." Zur Beruhigung aller, die die hiesige Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums besuchen wollen, bemerken wir ausdrücklich, daß diese Verfügung sich nur auf Studenten der evangelischen Theologie bezieht.