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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-05-29 · 22 (29.5.1896) · p. Seite 381

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
22 (29.5.1896)
Date
1896-05-29
Page
Seite 381 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 22. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 381. Ursprung verriet, mußte die Strenge gegen die Juden und jüdischen Abkömmlinge als Mittel betrachtet haben, um sich bei dem parlamentarischen Klerus beliebt zu machen und seine Usurpation, die durch seine nichtgothische Abstammung doppelt illegitim erschien, sanktionieren zu lassen. Auf dem zwölften toledanischen Konzil, das ihn als Thronerben anerkennen sollte, entstammte er in einer Art Thronrede die Mitglieder zur Annahme der härtesten Gesetze gegen jüdische Konvertiten (und zum Teil auch gegen Juden), als gelte es, die größte Gefahr von der Kirche abzuwenden. Mit jener, den entarteten Griechen von ihrer ehemaligen Herrlichkeit gebliebenen eigenen Zungenfertigkeit und erlogenem Pathos redete er die versammelten Bischöfe und Kirchenwürdenträger an. Erwig beabsichtigte eigentlich die gegen die jüdischen Konvertiten bestehenden Gesetze zu erleichtern, namentlich die schweren Strafen von Steinigung und Feuertod in mildere zu nmwandeln und nicht sämtliche Vergehungen mit demselben Strafmaß ahnden zu lassen. Denn der Herr sprach im Gesetze: „Nach dem Maße der Sünde sei auch die Strafe! Und Gott will auch nicht den Tod des Sünders." Die Milderung bestand aber in Güterkonfiskation, Geißelhieben, Dislokation und Exil. Dieses Strafmaß setzte Erwig für sämtliche apostasierende Uebertretungen der jüdischen Neophyten mit Ausnahme der Beschneidung, für welche er auch das Nasenabschneiden hinzusügte, ein. Noch härter wurden die Erwigschen Gesetze dadurch, daß sie die getauften Juden unter die beständige Aufsicht der Geistlichen stellten und eine Art Paßwesen für sie einsührten. Sie durften ohne das Visum eines Geistlichen mit dem Vermerk aufrichtigen katholischen Glaubens keine Reisen im Lande machen. Das Sklavengesetz der Juden verschärfte Erwig, daß es nicht einmal gestattet sei, ihre christlichen Sklaven freizulassen: „denn es sei unwürdig, daß diejenigen, welche mit der unflätigen Knechtschaft des Unglaubens behaftet sind, den Christen den Titel der Freiheit verleihen sollten." Am 25. Januar 681 war das zwölfte toledanische Konzil geschlossen, und zwei Tage darauf wurden die Erwigschen Gesetze den Juden in der Kirche Sancta Maria zu Toledo vorgelesen und zur strengen Nachachtung eingeschärft. Obwohl in diesen Gesetzen auch eine Verfügung enthalten war, daß die noch nicht getauften Juden sich binnen Jahresfrist der Taufe unterwerfen müßten, wenn sie nicht den Strafen von hundert Geißelhieben, Stirnhautabschinden, Güterkonfiskation und Exil verfallen wollten, so lvnrde diese Verfügung doch nicht ausgeführt. Wohl wurden sämtliche Synagogen im westgothischen Spanien zerstört, aber ausgewiesen wurden die treu am Judentum Hangenden nicht, als wenn der westgothische Staat die Unentbehrlichkeit der Inden empfunden hätte. Julius von Toledo selbst, der Präsident der Synode, welche jenen Paragraph genehmigte, daß die noch nicht getauften Juden es binnen Jahresfrist zu vollziehen hätten, hatte eine intime Beziehung zu einem Juden Namens Restitutns, durch den er seinem Freunde Jdalus, Bischof von Barcelona, sein Buch „Von der Vorkunde der Zukunft" (prognosticon futuri saeculi) znkommen ließ (687). Freilich wunderte sich Jdalus anfangs nicht wenig darüber, wie der heilige Julius eine Schrift geistlichen Inhalts einem „ungläubigen und gottlosen Juden" anvertrauen und gewissermaßen „ein Tier zum Lichtträger" machen könnte. Julius schrieb zwar auch ein Buch gegen die Juden auf Geheiß des Königs Erwig, das aber den konvertierten Juden gegolten haben mochte und also weniger das Vorhandensein der Juden im westgothischen Spanien beweist, als eben dessen Verhältnis zu Restitutns. Da aber die Juden unter Erwigs Nachfolger wieder Gegenstand synodaler Gesetzgebung waren, so ist kein Zweifel, daß der Taufzwang nicht an ihnen vollzogen worden war. Egica, Erwigs Nachfolger und geschworener Feind, obwohl sein Schwiegersohn, der dessen Arglist gegen Wamba an Erwigs Nachkommen rächen wollte, scheint geflissentlich von dem System der Strenge abgewichen zu sein. Dem vexatorischen Gesetze Erwigs gegen die jüdischen Neophyten setzte er anfangs ein freundliches, gewinnendes Zureden entgegen, um sie zum aufrichtigen Anschluß an das Christentum zu bewegen. Er gestattete ihnen sogar, christliche Sklaven zu besitzen, was ihnen nach der Erwigschen Gesetzgebung untersagt war. Indes scheint diese Milde ebensowenig als die frühere Strenge die jüdischen Konvertiten zu einer anderen Ueberzeugung gebracht zu haben. Es ist eine nicht genug zu beherzigende Thatsache, daß, obschon zwischen Sisebuts Tauszwang und dem drittletzten westgothischen König beinahe ein Jahrhundert lag, die Väter und Söhne, welche damals die Unbill erfuhren, bereits ausgestorben waren, ihre Enkel noch eben so eifrig am Judentume hingen wie ihre Vorfahren. Egica sah ein, daß er auf dem Wege der Milde allein nicht zum Ziele gelangen könnte, und schlug einen neuen Weg ein, die jüdischen Neophyten dem Christentum näher zu bringen. Er forderte die Väter des sechszehnten toledanischen Konzils auf, mit Eifer den Unglauben der Juden auszurotten, und legte ihnen teils ältere, teils neu erlassene Gesetze zur Bestätigung vor. Ein neues Egicanisches Gesetz enthielt die Beschränkung des Verkehres für Juden und judaisierende Konvertiten. Diese sollten keine Schifffahrt ins Ausland und kein Geschäft mit Christen betreiben dürfen. Nur diejenigen, welche mit aufrichtigem Herzen sich dem katholischen Glauben zuwenden würden, sollten nicht nur frei von dieser Beschränkung sein, sondern auch von jenen Leistungen und Lasten, zu welchen sie bis jetzt gehalten waren. Natürlich verfehlte die Synode nicht, die von Egica vorgeschlagenen Gesetze, sowohl die älteren als die neueren, zu sanktionieren (693), entschuldigte aber gewissermaßen ihre ewige und doch nutzlose Gesetzgeberei inbetreff der jüdischen Neophiten, ohne sich den wahren Grund ihrer Nutzlosigkeit einzugestehen. „Obwohl zahlreiche Gesetze der Väter zur Verdammung der Juden bereits vorhanden sind, muß dennoch, weil (wie der Prophet sagt) Judas Sünde mit eisernem Griffel in Diamantnägel eingegraben ist und die Juden in ihrer Blindheit verharren, die Mauer ihres Unglaubens vermittelst der Zerstörungswerke der Kirche umgestoßen werden, damit sie gegen ihren Willen gebessert odergänzlich aufgerieben werden." Es gab also jetzt dreierlei Gesetzsammlungen für die westgothischen Bürger jüdischen Stammes: die ältere, welche Erwig modifiziert hat, die Erwigsche und endlich die Egicanische. Auf Egicas Gesetze antworteten die Juden, getaufte und ungetanste, mit einer Verschwörung. Von ihren glücklicheren afrikanischen Brüdern aufgestachelt, beabsichtigten sie mit Hilfe

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