Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 20 (15.5.1896)
- Date
- 1896-05-15
- Page
- Seite 355 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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TTö vgifepy****'*' ''' ^rvjr' «Tsr^^r Nr. 20. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 355. sondern die Geschichte, auch die der Welt, wohl beachtet, und die Geschichte Babels, Mediens, Syriens und Roms bis Gog und Magog — wie es der jerusalemische Targum beweist — in den Dienst des treu gehegten und vor Entstellung bewahrten Gotteswortes gestellt. Die Folge aber war, daß sie dadurch nicht niedergerissen, sondern wie das Judentum so auch ihre Hörer wahrhaft erbaut hatten. Gott hat das Bibelwort zu allen Zeiten auch in unserer Epoche erfüllt, und die Großthaten des Baron Hirsch waren wieder ein Kommentar zur Wahrheit des Textes: Ihn habe die Vorsehung ausersehen, ein Erlöser zu sein für alle in physischem und psychischem Elende schmachtenden Glaubensbrüder Europas. Die alte und die neue Welt hat vor acht Tagen unter heißen Thränen die letzte Schollenspende aus den Sarg des großen Philanthropen dumpf Hinabrollen gehört; aber die Thränensaat soll nicht nur die Ernte, den Nacheiser für die Humanität, zur Folge haben, sondern mit dem Segen dieses Gedankens sollen wir allesamt die Zuversicht nähren, daß die gütige Vorsehung bis die Sturmperiode von Gog und Magog, in der wir leben, zu Ende geht und die Messiasperiode der Geschichte beginnt, seine einst vor dem Sinai zum Gottesvolke Erkorenen nimmer verlassen wird, so diese in seinen Gesetzen wandeln. Den Eindruck dieser Predigt kann ich nicht schildern, aber empfunden haben wir ihn und unvergessen bleibt es uns für immer. m. München, 8. Mai. Aus Anlaß der Beratung des Kultus-Etats beschäftigte sich die Finanzkommission der Abgeordnetenkammer am 1. d. M. auch mit jüdischen Kultusangelegenheiten. Als erster Punkt gelangte die Position für den israelitischen Kultus zur Beratung. Es sind 14,000 Mark eingesetzt. Die Ziffer findet keine Beanstandung. Eine einschlägige Petition der geprüften jüdischen Religionslehrer um Gewährung von Alterszulagen giebt Anlaß zu einer Debatte. Der Minister giebt zu, das die Petenten vielfach unzureichend dotiert seien. Die Gesuchsteller seien aber keine Volksschullehrer, so daß die erbetenen Dienstalterszulagen nicht in Anwendung kommen können. Als Angestellte einer Privatreligionsgesellschaft haben sie keinen Anspruch, soweit sie nicht Elementarlehrer seien. Es lasse sich leider nichts thun. Der Korreferent anerkennt das, möchte aber aus Billigkeitsrücksichten etwas thun; die Lage der Petenten sei manchmal sehr traurig. Vielleicht ließe sich irgend ein Fonds für Sustentationen finden. Den gleichen Standpunkt vertritt Abgeordneter Maison, welcher mit vieler Wärme für die Petenten eintritt und deren Lage schildert. Trotz dieser sympathischen Kundgebungen ist die Kommission über die Petition zur Tagesordnung übergegangen. Ein günstigeres Schicksal hatte die Perition bayrischer Rabbiner um Vorsorge für das Alter bei gering dotierten Rabbinatsstellen. Referent sowohl als der Minister stellen sich dem Petitum freundlich gegenüber, und auch die Abgeordneten Landmann und Maison sprachen in näherer Begründung zu Gunsten der Petenten. Es wurden im Rahmen der Etatsposition 2000 Mark pro Jahr bewilligt, womit die Petition als erledigt erscheint. S* Wien, 8. Mai. Der Minister des Innern hat an alle Landesstellen einen Erlaß gerichtet, nach welchem die Vollziehung von Trauungen außerhalb ihres Sprengels den Rabbinern nur gestattet ist, wenn sie vorher die Genehmigung des Ortsrabbiners oder seines Stellvertreters eingeholt haben. £ Wien, 10. Mai. Ueber die Audienz des Dr. Lueger beim Monarchen wissen die „Tiroler Stimmen" zu berichten: „Es ist nicht alles, was bei der Audienz gesprochen wurde, veröffentlicht worden. Lueger selbst äußerte, daß Se. Majestät mit ihm sehr scharf ins Gericht gegangen sei und ihm bedeutet habe, daß gerade seine exzessive, leidenschaftliche Parteiführung das Hindernis der Bestätigung sei." Q Pest, 10. Mai. Zur Feier des Millenniums wurden heute 11 Uhr vormittags im Tempel (Tabakgasse) und in der Synagoge (Rombachgasse) Festgottesdienste veranstaltet. In Anbetracht der räumlichen Verhältnisse und mit Rücksicht aus möglichste Vermeidung eines unverhältnismäßigen Andranges hat der Vorstand der Religions-Gemeinde angeordnet, daß in die Frauengallerie des Tempels (Tabakgaffe) der Eintritt nur gegen Vorweisung von hierzu bestimmten Eintrittskarten gestattet war. In die Männerhalle des Tempels (Tabakgasse), sowie beide Abteilungen der Synagoge (Rombachgasse) war der Eintritt ohne Eintrittskarten gestattet. Die Feier in beiden Synagogen war eine glänzende, die Reden der beiden Prediger, Dr. Kohn und Kayserling, von patriotischem Geiste durchglüht. Die Zuhörer waren sämtlich in Festklerdung erschienen und aus aller Augen leuchteten Liebe und Begeisterung für unser Vaterland, wo unser Bekenntnis eine so schöne Stätte und seine Bekenner eine so würdige Stellung gefunden. £ Paris, 8. Mai. Eine Bewegung für die Einführung von besonderen Sonntagsgoltesdiensten ist hier im Keime erstickt worden. In Erwiderung aus ein Gesuch um Einführung solcher Gottesdienste hat das Israelitische Konsistorium nach Beratung mit dem Groß-Rabbiner von Frankreich nur die Abhaltung von Vorlesungen über religiöse Gegenstände an den Sonntagen gestattet. Die Vorlesungen dürfen nicht in der Synagoge stattfinden, sondern in dem Beratungszimmer der Gemeinde, sodaß sie jeder religiösen Bedeutung entbehren. S* Paris, 8. Mai. Der Versuch, in drei Bezirken Antisemiten durchzubringen, ist kläglich gescheitert. Im neunten Arrondissement (Montmartre) fielen der republikanische Antisemit Teissoniere mit 544 und der bonapartistische Antisemit Lobien mit 454 gegen den gewählten Fortschrittler Paul Strauß, welcher 2500 Stimmen erhielt, durch. Jni elften Arrondissement erhielt der Antisemit von 8500 blos 600 Stimmen, im neunzehnten Arrondissement erhielt der antisemitische Sozialist von 2500 Stimmen nicht mehr als 300. Aus dem Leserkreise. * Noch einmal: Lindenbäume vor der Synagoge. In Nr. 18 d. Bl. bezeichnet Herr Rabb. Gugenheim in Saar- Union meine in Nr. 16 gegebene Erklärung des Verbotes, Lindenbäume vor Synagogen zu pflanzen, als unrichtig. Diese Sitte wäre eine Nachahmung nichtjüdischer Gepflogenheit und sei darum als npn unstatthaft. Man gestatte mir im folgenden Herrn G. zu antworten: Nicht alles Heidnische wird ohne weiteres als n"n verboten. Das Kriterium von „Nichtjüdisch" wird im Safre Absch. Achare, namentlich aber im Marmonides Hilchoth Akkum Xtt und Schulchan Aruch Jore Deah § 178 genau beschrieben und begränzt. Was würde . \\ f