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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-05-15 · 20 (15.5.1896) · p. Seite 356

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
20 (15.5.1896)
Date
1896-05-15
Page
Seite 356 (sequence 16)
Language
German
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Seite 350. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 20. Herr G. dazu sagen, wenn jemand behaupten wollte, die Synagogen müßten mit Schindeln oder getheerten Pappendeckeln bedeckt sein, nicht aber mit Dachziegeln—wegen npn? Oder: in der Synagoge müßten die alten Ständer aber ohne Bänke mit Klappen eingeführt werden, weil in den meist nichtkatholischen Kirchen und Schauspielhäusern solche Bänke vorzufinden sind — also auch n"n?! Maimonides z. St. belehrt uns hierüber: „Man sollte keine Stätten bauen nach Art der heidnischen Tempel, um die Menge heranzuziehen, wie sie es zu machen pflegen." Dazu die merkwürdigen Glossen vom Rabad: „Ich verstehe dies nicht; meint er (Maimonides), daß man darin keine Bilder anbringe, gleich wie sie (die Heiden) es machen, oder daß man an ihren (an den Höhen der Gebäuden) keine (c^cn) Sonnen- und Sinnbilder anbringe zum Zeichen für die Menge, um sich da zu versammeln, wie sie es machen." Nach dem Ture Sahab z. St. sind beide Arten, wie sie der Rabad definiert, verboten. Das i^n npn wird also hier ausdrücklich nur dazu angewendet, um die Entfernung der (nr.is) Bilder vom Innern und der Emblemen (CEEn* Erklärung hierüber Aben Esra Lev. 33, 30, auch Raschi und Mendelssohn) von den Höhen der Gebäuden vorzuschreiben, aber nur solche, die einen ausgeprägten nichtjüdischen, sondern heidnischen Charakter haben. Aber daraus ein Vorbot zu konstruieren, Linden im Synagogenhof zu pflanzen, weil an manchen nichtjüdischen Kirchhöfen Lindenbäume sich vorfinden, ist durchaus nicht gerechtfertigt. Bemerkt doch der Remah z. St« ganz deutlich: „Auch das, was Ehren halber oder anderer Ursache wegen geschieht, ist gestattet." Und wer wird nicht begreifen, zu welchem Zwecke Linden oder andere Bäume im Kirchhofe gepflanzt sind: einfach zur Verschönerung des Vorplatzes und der Umgebung der Kirche. Warum soll es also uns Israeliten nicht gestattet sein? Uebrigens befindet sich in der altehrwürdigen jüdischen Gemeinde in Krakau eine Synagoge, genannt „Remahs Schul", aus dem israelitischen Kirchhofe, in dem ebenfalls Bäume sich vorfinden, ob Linden oder anderer Gattung, weiß ich nicht. Anders wäre es, wenn die nerehrliche Redaktion mit ihrer Bemerkung recht hätte, in unserem Gegenstand nämlich einen Verstoß gegen das biblische Verbot (5. B. M. 16, 21) zu erblicken, was aber durchaus nicht der Fall ist. Denn es' heißt ausdrücklich in der Schrift: „Beim Altar des Ewigen . . ." Bekanntlich befand sich aber der Altar ausschließlich in der heiligen Stadt Jerusalem. Maimonides in Jadhachasakah, der ibid. VI 9 und 10 das vorerwähnte Verbot allseitig erläutert mit dem ausdrücklichen Hervorheben der Oertlichkeit des heiligen Tempels, macht in den direkt vorhergehenden Verordnungen vielseitigen Gebrauch von diesem örtlichen Unterschied, so daß über unseren Gegenstand kein Zweifel mehr obwalten kann. Dem entsprechend ist es sogar gestattet, die inneren Wände der Synagoge mit Landschaftsmalereien, mit emporragenden Bäumen, zu dekorieren, wie dies in sehr frommen Gegenden häufig auzutreffen ist. (R. Eliakim im Beth Joseph zur Tur Jore Deah § 141 ist nur gegen Tierbilder im Innern der Synagoge). — Dementsprechend ist es fast überall Sitte, am Wochenfeste, wie auch sehr häufig bei Trauuugen, und endlich bei patriotischen Festen, die Synagoge speziell aber die heilige Lade mit Blumen und allerlei baumhohen Topfpflanzen zu schmücken. Dies Verbot im 5. B. M. 16, 21 kann hierbei nicht in Anwendung gebracht werden. Wenn es also trotzdem Sitte ist, Lindenbäume im Synagogenhof nicht zu pflanzen, so kann dies nur mit einer Beantwortung in Nr. 16 der Wochenschrift seine Lösung finden. Straßburg (Elf.). Rabb. Dr. Aschkanaze. Geschäftliche Mitteilungen. Musik erfreut des Menschen Herz, zumal solche, die man sich ohne mühevolle Unterrichtsstunden aus eigenem Instrumente selbst machen kann. 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Levin, Berlin. — Verlag: Siegfried Lronbach, Berlin W. 67. — Druck: Arthur Schalem, Berlin C., Rohstr. S.

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