Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 19 (8.5.1896)
- Date
- 1896-05-08
- Page
- Seite 328 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 328. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 19. der Pädagogik, denn diese ist nicht nur eine Wissenschaft, sondern auch eine Kunst. Er ist nicht verpflichtet, diesem oder jenem zu gefallen; er hat nur seine Pflicht zu erfüllen im strengsten Sinne des Wortes. Die Achtung, die Verehrung aller soll er zu gewinnen trachten, nicht aber das Wohlwollen eines Einzelnen oder Einzelner. Diese Stelle verlangt einen Mann, einen ganzen Mann, nicht nur einen von tiefem Wissen, sondern auch einen, der weder nach rechts noch nach links schaut, der keiner Person, sondern der Sache dient, der aber auch bestrebt sein muß, dieser Sache nach besten Kräften zu dienen. Was in fünfundzwanzig Jahren vernachlässigt, verdorben wurde, kann nicht in einem Jahre wieder nachgeholt, wieder gutgemacht werden. Dazu gehört Zeit; jedenfalls kommen wir aber vermittels der von uns selbst unterhaltenen und verwalteten Religionsschulen viel schneller und sicherer zum Ziele, als vermittels des staatlich obligatorischen Religionsunterrichts. Die Religionsschulen der Privatgemeinden in den verschiedenen Stadtteilen müssen in erster Reihe von der Hauptgemeinde übernommen und je nach Bedarf erweitert, werden; somit wäre der Anfang mit einem System der Religionsschulen gemacht. Zu empfehlen wäre eine räumliche Vereinigung der Schule mit der Synagoge; zu diesem Zwecke müßten jedoch noch einige Synagogen gebaut werden. Die städtischen Schulgebäude dürften vielleicht auch der Gemeindeverwaltung nicht verweigert werden, wie solches den Privatgemeinden gegenüber mitunter geschieht. Wo nur ein Wille ist, wird sich auch ein Weg finden lassen. Nicht ohne Absicht habe ich in umgekehrter Reihenfolge, zuerst die Frage des Leiters und dann die der Schulen behandelt. Erst wenn der Leiter gefunden ist, soll die Organisation der Schulen in Angriff genommen werden; hierin soll sich seine Kunst, seine Kraft erproben. An finanziellen Mitteln kann es sicherlich nicht fehlen. Die Steuern sind nicht unwesentlich erhöht worden, und zu welchem Zwecke? In einer Stadt, in welcher für einen Synagogenbau, wenn ich nicht irre, 17a Millionen Mark verausgabt wurden und wo jetzt 10000 Mark nur für ein Preisausschreiben für den Entwurf eines Synagogenbaues bestimmt werden sollten, da kann es doch wahrlich nicht an Geld für Religionsschulen fehlen. Nicht von der Synagoge, nicht von dem Prediger, der nur Prediger, — von der Schule, von dem Lehrer hängt die Zukunft des Judentums ab. Nur derjenige ist befähigt, die Synagoge zu besuchen, nur für denjenigen ist sie eigentlich auch bestimmt, der auf der Schule hierzu vorbereitet worden ist. Sagt doch mit Recht einer unserer Weisen: Lo am haarez chassid: Ein Unwissender kann nicht fromm sein. Seit dem Sinken der Schule datiert auch der Niedergang des Judentums; mit dem Blühen der Schule wird das Judentum wieder erstarken und zu Ansehen gelangen. Markus P. Fuchs"). *) Wir bemerken ausdrücklich, daß der Herr Einsender nicht Lehrer, sondern Kaufmann ist. lfled. N) 0 ch e n - <£ fy r 0 n t f. Berlin, den 6. Mai. — Der Schulchan Aruch beschäftigte am Mittwoch das preußische Herrenhaus. Ein Antisemitlein hat wieder einmal um Uebersetzung dieses Werkes petitioniert und ein konservatives Herrenhausmitglied die Petition verteidigt. Der Referent, Freiherr v. Durant, nannte als Kronzeugen dafür, daß „der Schulchan Arnch noch heute für die jüdische Sittenlehre maßgebend", Rabbiner Dr. Rahmer in Magdeburg, der in Pierers Konversations-Lexikon geschrieben habe: „Der Schulchan Aruch ist von den israelitischen Gemeinden als maßgebende Richtschnur für die religiöse Praxis angenommen". — Herr Dr. Rahmer sandte nun an die „Magd. Ztg." eine längere Berichtigung, die das nationalliberale Blatt an hervorragender Stelle ihrer Sonnabend-Nummer abdruckt, und der wir folgende Stelle entnehmen: „Ich habe für das Pierersche Universal- Konversationslexikon im Jahre 1879 alle die jüdische Litteratur betreffenden Artikel bearbeitet, und auch den Artikel „Schulchan Aruch". Nachdem ich den Inhalt dieses von einem palästinensischen Rabbi im Jahre 1540—60 verfaßten vierbändigen Werkes angegeben (auf Wunsch des Verlegers in knappster Form), schloß ich den Artikel mit folgendem Satze: „Der Schulchan Aruch ist von den israelitischen Gemeinden als maßgebende Richtschnur für die religiöse Praxis angenommen worden, es läßt sich jedoch nicht bestreiten, daß eine sorgfältige Revision dieses Religionskodex vom Standpunkt der jetzigen Wissenschaft eine dringende Forderung derZeit ist, da manches darin absolet geworden." Der Herr Freiherr v. Durant nimmt sich nun die Freiheit, in seinem Zitat nur den Vordersatz anzuführen, den (gesperrt gedruckten) Nachsatz aber, der den Vordersatz bedeutend einschränkt, einfach wegzulassen. Ferner: Während ich im Vordersatz ausdrücklich erkläre, daß der Schulchan Aruch nur für die „religiöse Praxis" (d. h. für den Ritus und Kultus) als maßgebende Richtschnur von den Gemeinden angenommen sei — es fällt z. B. keiner Gemeinde ein, den Teil des Schulchan Arnch, der vom alten talmudischen Polizei-, Zivil- und Kriminalrecht handelt, heute für maßgebend zu halten — führte der Herr v. Durant obigen Vordersatz zum Beweise dafür an, daß der Schulchan Aruch noch heute für die „jüdische Sittenlehre" maßgebend sei. Ich nehme zur Entschuldigung des Herrn v. Durant an, daß er das Zitat nicht dem Piererschen Konversationslexikon, sondern irgend einem der antisemitischen Handbücher oder Flugblätter entnommen habe, in denen bekanntlich die Zitate je nach Bedürfnis zugestutzt werden." — Bor der Pleite steht die „Deutsche Wacht", das Organ des antisemiti'chen Abg. Zimmermann in Dresden, so wenigstens versichert das „Vaterland", das Organ der sächsischen Konservativen. Das Blatt hat im verflossenen Jahre, trotzdem das Einkommen der — Arbeiter und Gehilfen auf das äußerste reduziert wurden, einen Zuschuß von nicht weniger als 129,619 Mark erfordert. „Die Generalversammlung der Aktionäre des Blattes hat für die Weiterführung des Unternehmens die Summe von 50 000 Mark bewilligt, die schon jetzt zum größeren Teil verausgabt ist. Wir halten den Zu-