Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 17 (24.4.1896)
- Date
- 1896-04-24
- Page
- Seite 299 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 299. Dienstzeit die lebenslängliche Anstellung jtt erfolgen hat. Befähigte Beamte kann die Gemeinde selbstverständlich nnr gebrauchen und sollte man, nachdem die Befähigung erwiesen ist, Licht und Schatten gleich verteilen und nicht die Gehälter in geradezu schreiender Weise variieren lassen. Durch solche Anstände wird nnr Unzufriedenheit gesät und die Arbeitsfreudigkeit unterbunden. Wenn mm den Beamten auch das verfassungsmäßige Recht der Koalition znsteht, so wird von diesem kein Gebrauch gemacht, da einer großen Anzahl von Angestellten bei dem herrschendeil System wohl ist. Also, wie gesagt, eine lohnende 'Ausgabe wird es für die Herren Repräsentanten sein, schleunigst eine Prüfung der einschlägigen Verhältnisse zil bewirken: und wird Remednr geschaffen, so ist der Zweck dieser Allseinandersetzung erfüllt. — (fine Reichsgerichtsentscheidnng über die Anstellnngsverhältnisse der jüdischen Knltnsbeamten teilt die „Jurist. Wochenschrift" mit. In dem Urteile sind die folgenden Grundsätze anfgeftellt wordeil: Tie Regierung hat nach dem Gesetz vom -?•'>. Juli 1S17 über die bürgerlichen Verhältnisse der Judeil von den den Kllltns betreffendeil Einrichtungen der Syilagogengenleiilden ilnr insoweit Kenntnis zu riehmen und Entscheidungell ju treffen, als die öffentliche Ordnung ihr Einschreiten erfordert. Tie gewählten Knltnsbeamten dürfen in ihr Amt nicht eher eingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, daß gegen ihre Allilahnie nichts zil erinnern ist. Bei dieser Erklärung hat die Regierung außer den Fürmlichkeiteil der Wahl um: darauf Rücksicht zu nehmen, ob die gelvählten Knltlisbeamten unbescholtene Männer sind. Weder der Wortlailt noch der Sinn nild Zweck dieser Bestimillungen steheil der Anffaffling des Vorderrichters entgegen, daß sich diese nur ans die erste Wahl imb die Einweisung in das Amt, llicht aber auf den Fall bezieheil, ivenil es sich darum handelt, einen bereits bestätigten und im Anlt befindlichen Knltnsbeamten darin noch länger zll betaffen. Llicht durchgreifend erscheint die Erivägnng, daß sich iilzwischen Bedenkeil gegen die Unbescholteilheit des Knltnsbeamten ergeben haben könntell, da ja der Aufsichtsbehörde auch während des noch bestehenden Vertragsverhältniffes die Befugnis zntteht, im Interesse der öffentlichen Ordnllng einznschreiten und nötigenfalls die Entfernung des Betreffendell aus dem Amte herbeizusühren. - Antisemitische Statistik. Das Agrarier-Organ, die „Ttsch. Tagesztg.", fühlt das Bedürfnis, seinen Agitationsstoff dllrch alltiseiilitische Beigabeil ivieder etivas vielseitiger zu gestalten. Es fühlt sich bellnrnhigt durch den großen Prozentsatz der israelitischen Zöglinge höherer Lehranstalten und lneint, die Zsraeliten könilteil dadurch in den führenden Ständen ein Uebelgewicht erhalten und einen Einfluß nicht nnr ans die Gestaltung unserer Verhältnisse, fonbern auch ans die Empfindung und Tenkweise des Volkes gewinnen, der dem deutschen Wesen ilild dem deutschen Chriftentnme ungeheuer gefährlich werden könne. Das ist wieder dieselbe alberne Uilterscheidllng zwischen jüdischer lind delltscher Tenkweise, mit der die Antisemiten ans die Urteilslosigkeit ihrer Anhänger zu spekulieren pflegen. Uebrigens ist die ganze Statistik, ans welche das Bündlerblatt sich bezieht, so einseitig ivie nnr möglich. Es wird nämlich nicht der geringste Unterschied zwischen Stadt lrnd Land gemacht, obwohl doch eigentlich mtr die städtischen Orte mit höheren Lehranstalten einen Vergleich gestatten, und hier die Israeliten in größter Anzahl ansässig sind. U. a. wird auch Sachsen als ein Land mit einem übergroßen Prozentsatz israelitischer Schüler höherer Lehranstalten ansgeführt: bekanntlich wohnen in Sachsen aber überhaupt nur sehr wenig Inden, so daß hier schon ein paar Kinder den hohen Prozentsatz ansmachen können. Aber freilich ist es den Antisemiten um nichts weniger als um objektive Betrachtungen zu thun: sie stellen kritiklos einige allgemeinen Zahlen zusammen, um daraus ihre Forderungen ans Ausschluß der Inden von öffentlichen Aemtern u. dgl. herzuleiten. — Tie Rabbinatsprüfung in Elsaß-Lothringen. Im „Sprechsaal" der „Straßb. Post" nimmt ein ..Civis“ von Zeit zu Zeit das Wort, um vor der breiten Oeffentlichkeit Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden ju besprechen. Tie Auseinandersetzungen sind häufig sehr interessant. So auch die letzte, die sich mit der Vorbildung der Rabbiner befaßt. In Rümmer 288 des genannten Blattes finden wir folgende Anregnng: Der Staat bewilligt dankenswerterweise jährlich eine erhebliche Summe zu Stipendien für elsaß-lothringische Studierende an die Rabbinerseminare in Breslau und Berlin. Die Gewährung eines solchen Stipendiums sollte künftig nur unter der Bedingung erfolgen, daß der Beiverber sich verpflichtet, anch die Entlassnngsprüsnng an einem dieser Rabbinerseminare zu bestehen. Sonst dürste leichl der Fall eintreten, daß minderwertige Studierende das Rabbinerseminar vor bestaildener Abgangsprüfung verlassen, um sich hier im Lande der Prüfung vor den Oberrabbinern zu unterziehen. Diese Prüfung kann jedoch von Urteilsfähigen darum nicht als gleichwertiger Ersatz anerkannt werden, weil ein Oberrabbiner durch die Seelsorge in der Gemeinde des Konsistorialhanptortes sowie durch die Aussicht über die Rabbiner, Vorsänger mtb Schächter des ganzeil Bezirkes viel zu sehr in Anspruch genommen ist, als daß ihm Zeit bliebe, den Fortschritteil der theologischen Wissenschaft aus alleil Gebieten (Bibeleregese, wissenschaftliches Talmndstildinm, jüdische Geschichte und Litteratnrgeschichte, Religionsphilosophie lind Pädagogik) andauernd zu folgen. Dem Staate aber milß offenbar viel daran liegeii, daß hinfort nur Männer von ganz unziveifelhaster wissenschaftlicher Tüchtigkeit zur Anstellung als Rabbiner im Lande gelangen." — Zwei Tage später springt der bekannte l'nus pro multis dem ..Civisu bei; er bezeichnet die Allssührnngeil desselben als wahr und zutreffend; jeder Rabbiner müsse die theologische und RabbinatsvollprüfiUig bestanden haben, — die Prüfung vor den Oberrabbinern lei als solche riicht anzusehen, — es würde alsdann sicher mailches Störende in den Kanzelreden verschwinden. — Ob das Konsistorium auf diesen Rippenstoß reagieren wird? — Dank vom Hause Antisem. Wir lesen in der Prager „Politik": Tie „dentschfrenndlichen Israeliten" — wie der selige Tr. Schmeykal, der insgeheim ganz gehörig antisemitelte, zli sagen pflegte, ■— die „deutschfreundlichen Israeliten" gehören bisher zu den opferwilligsten Geldgebern des Deutschen Schul Vereins. Sie heimsen jedoch dafür ivenig Tank ein. In Saaz fand an einem der letzten Tage die Hauptversammlung der dortigen Frauenunb Mädchenortsgrnppe des Schnlvereins statt. Bei derselben fcfjeiut es zu einem recht scharfeil