Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 17 (24.4.1896)
- Date
- 1896-04-24
- Page
- Seite 296 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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breite 296. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 17. von Utensilien für Synagoge und Schule, jedoch mit der Maßnahme, daß dieselben später in das Eigentum der Gemeinde übergehen, lieber eine iveitere Gabe von 6000 Mk. für Errichtung eines Chores konnte in der Kommission einstweilen keine Einigung erzielt werden. Für den Religionsverein Charlottenburg schlägt die Kominision durch ihren Referenten, Herrn Leonhard Sachs, eine Unterstützung von 7000 Mk. vor. Hier liegen die Verhältnisse ganz eigenartig, leider aber auch recht traurig. Sowohl der Referent, als auch die Herren Jakobi und Herrmann vom Vorstande mußten zngestehen, daß der Religionsunterricht arg vernachlässigt ist, daß der Gottesdienst sehr schlecht besucht wird, daß überhaupt die Leistungen der Gemeinde in keinem Verhältnis stehen zu den gebrachten Opfern. Außerdem hat die Gemeinde Charlottenburg eine aus dem Grundstück der Synagoge ruhende Hypothek von 80000 Mk. zu verzinsen, ja sogar die Besitzverhältnisse scheinen wenig geklärt, da die betreffende Gemeinde gar nicht die Rechte einer juristischen Person besitzt. Mit Recht verlangte daher Herr Professor Lewin, die Bewilligung dieser Sunlme zu knüpfen an die Bedingung besserer künftiger Leistungen, da unter diesen Umständen andere Vereinigungen, die ein weit größeres Bedürfnis weit besser erfüllten, eine ungerechtfertigte Zurücksetzung erführen. Sehr beherzigenswert war auch eine Anregung des Herrn Dr. Tiktin, eine Beschlußfassung wegen der Unklarheit der ganzen Sachlage lieber noch eine Zeitlang auszusetzen, um inzwischen Informationen einzuziehen. Nach längerer Debatte wurde jedoch der Zuschuß von 7000 Mk. ohne einschränkende Klausel bewilligt. — Einer- Frage gingen jedoch alle Herren in weitem Bogen ans dem Wege, nämlich der Frage nach dem Ursprung solch' trüber Verhältnisse. Hier haben thatsächlich böse Beispiele gute Sitten verdorben. Die Prunksynagogen der Berliner Gemeinde mit ihren Orgeln, ihren Chören und ihren Heeren von Beamten ließen unsere Vorortbewohner nicht ruhen. So wurde denn eine komfortable Synagoge errichtet mit Orgel, Chor und sonstigem Zubehör, und da die vorhandenen Mittel nicht reichten, legte man sich eben aufs Pumpen. Man hätte sich von vornherein sagen müssen, daß ein Unternehmen auf derartiger Grundlage den Anfang vom Ende bereits in sich trägt und bedenken sollen: Juocl licet Jovi . . . ., was die große, reiche Berliner Gemeinde sich leisten kann, das ist noch lange nicht statthaft für den kleinen Nachbar in Charlottenbnrg. Und nun will man aus anderer Leute Haut Riemen schneiden, damit auch in Zukunft die leeren Wände und Bänke an Orgelklang und Chorgesang sich erbauen können. Wenn die Berliner Gemeindevertretung trotz alledem und alledem noch einmal mit Geld herausgerückt ist, so ist das als ein Akt von Noblesse anzusehen, um den Nachbar nicht in der Patsche sitzen zu lassen. Nötig wäre es eigentlich nicht gewesen. Also: Discite moniti. — Für die David Hertzogsche Freitisch-Stiftung werden 500 Mk. bewilligt. Mit einem bisher noch nicht dagewesenem Falle hatte'sich sodann die Versammlung zu beschäftigen. Ein Zögling des Lehrlingsheims zu Pankow war verstorben und hatte aus seinem Verdienste 190 Mk. Spargelder hinterlaffen. Die Mutter des Verstorbenen hatte um wenigstens einen Teil des Nachlasses gebeten, war jedoch mit ihren Ansprüchen vom Kuratorium abgewiesen worden und hatte sich mit diesem Bescheide schließlich begnügt. Das Kuratorium stellte es nunmehr dem Vorstande anheim, das Geld entweder in die Gemeindekaffe fließen zu lassen oder an die anderen Zöglinge ju verteilen. Der Vorstand möchte das letztere, die Kommission trägt jedoch Bedenken hiergegen, und verlangt besondere Ausschlüsse über die Motive der Verweigerung der Auszahlung an die Mutter. Mit Recht bezeichnen die Herren Dr. Tiktin und Lewin die vom Kuratorium und Vorstand gemachten Vorschläge als bnreaukratisch und appellieren an den Geist der. Menschlichkeit, um der Mutter, die zudem eine blutarme Frau ist, das Wenige zukommen zu lassen. Die Versammlung entscheidet sich erfreulicherweise in diesem Sinne. Der folgende Punkt der Tagesordnung betrifft wiederum eine Prinzipienfrage von höchster Wichtigkeit und beweist abermals, wie notwendig es war, daß endlich einmal einige Hechte in den Karpfenteich hineingelangten. Ein Antrag des Professors Lewin verlangt, daß eine gemischte Deputation in Beratung trete hinsichtlich einer Neuregelung der Thätigkeit der Rabbiner und Kantoren. Viel hätte freilich nicht gefehlt, so hätte auch dieses Stück, wie schon so oft geschehen, hinter geschloffenen Thüren sich abgespielt. Daß die Fanatiker der Heimlichkeit dieses Mal nicht ans ihre Kosten kamen, ist der energischen Sprache der Herren Leonhard Sachs, Lewin, Dr. Tiktin und namentlich auch des Vorsitzenden zu verdanken. Herr Professor Lewin als Antragsteller hält gute Predigten für ein wichtiges Mittel der Erziehung, und er sehe keinen rechten Grund, warum unsere Rabbiner nicht mehr als zwei Predigten im Monat zu halten hätten. Sehr vernachlässigt sei aber bis jetzt das Gebiet der Seelsorge, und darunter hätten namentlich die Aermsten zu leiden. Er wäre dankbar, wenn man ihm auch nur 15 Fälle aus den letzten Jahren anführen könnte, wo unsere Rabbiner mit Rat und Trost den Armen und Gedrückten geholfen hätten. Auch bei den Kantoren vermißt Redner dasjenige Maß von willigem Eifer, das verlangt werden müsse. Herr Dr. Tiktin erklärt für den Antrag stimmen zu wollen, wenngleich er sich die Motive desselben nicht zu eigen machen könne. Herr Simon ist umgekehrt mit den Motiven des Antragstellers einverstanden, kann aber nicht für die Kommission stimmen, schon aus dem Grunde nicht, weil die Thätigkeit der Beamten durch Verträge geregelt sei und daran nichts geändert werden könne. Von Seiten des Herrn Leonhard Sachs und Louis Sachs wird angeregt, diese Angelegenheit heul der Kommission für die Wahl eines Rabbiners zu übergeben. Ein willkürlich aus dem Zusammenhang gerissenes Bruchstück einer Zusammenstellung der Predigten der angestellten Rabbiner, in dem Herr Dr. Maybaum mit den wenigsten figurierte, wurde von den Herren Lewin und Fränkel sofort als durchaus nichtssagend und nichtsbeweisend gekennzeichnet. Der Antrag Lewin wird schließlich angenommen. — Was eigentlich das Herumreiten ans den abgeschlossenen Verträgen mit den Herren Predigern besagen soll, ist nicht recht einzusehen. Verträge können doch mit Zustimmung beider Teile abgeändert werden, und es ist nicht gut anznnehmen, daß um einiger Predigten im Jahre mehr die Herren Prediger etwa streiken oder gar den Staub Berlins von ihren Schuhen abschütteln würden. Im anderen Falle müßte man das Mehr an