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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-04-17 · 16 (17.4.1896) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
16 (17.4.1896)
Date
1896-04-17
Page
Seite 291 (sequence 15)
Language
German
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Nr. IG. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 291. 'Ausgaben betrugen: Gewährte Darlehen 10 770 Bit., Ausgabe an latlfenden Unterstützungen für Lehrlinge 9H!),r>o Mk., zur Bekleidung 1H0,60 Mk., zur Beschaffung von Handwerkzeug 15 Mk., für Abhaltung von Jahrzeiten 7,20 Mk., Botenlohn 415 Mk., Schreibmaterialien, Drucksachen re. 152,04 Mk., bezahlte Darlehen an die Bank 1000 Btt., Zinsen hierfür 24 Mk., unbezahlte Quittungen 76,75 Mk., Guthaben bei Bankiers 1000 Btk. und Bestand 100,08 Alk. X Wreschen, 11. April. In unserer hart an der Grenze Russisch-Polens liegenden Stadt ist vor einiger Zeit ein Annennnterstütznngsverein behufs Beseitigung der Haltsbettelei gegründet worden, die zumal in unserer Grenzstadt in allzu häufiger regelmäßiger Wiederkehr seitens würdiger und unwürdiger Bittsteller aus den benachbarten russisch-polnischen Distrikten geübt wurde. Ter Berern, welcher gegenwärtig s5 Mitglieder mit einem Monatsbeitrage uoit ca. 100 Mark zählt, hielt vor kurzem seine Generalversammlung ab. Aus dem von dein Borsitzellden erstatteten ausführlichen Bericht ivar zu ersehen, daß der Verein auch im abgelanfenen Rechnungsjahre eine rege Wirksamkeit entfaltet hat. Es sind Unterstützungen von zusammen etiva 1000 Mark verabfolgt worden. Der Verein erfreut sich in der Gemeinde allseitiger Sympathien. -s- Wien, 0. April. Antisemitische Hallucinationen. Es ist bezeichiiend für die Wirkung, welche die sortivährende 'Agitation der Antisemiten ans den Geist ver ärmeren und ungebildeten Volksklassen übt, daß ein Dienstmädchen in eine hiesige Irrenanstalt gebracht werden mußte, da es an dem Irrwahn litt, seine Herriir sei eine Jüdin, die es ermorden niid sein Blut zu rituellen Zwecken gebrauchen würde. Tie gefürchrete Herrin gehört aber zu einer alten römisch-katholischen Familie. st Oedcnburg, 2. April. Obschou die Frage, ob ein Jude kirchliche Stolagebühren zahlen muß, bereits wiederholt im Komitats-Verwaltungs-Ausschusse Gegenstand der Verhandlung bildete und die Dezision der Siitrte den Mitgliedern ans vorhergegangenen Fällen bekannt war, entschied die Majorität in der Regel in solch' strittigen Fällen zu Ungnnsten der Juden. Run ist am 00. .v. M. in einer Stola-Angelegenheit ein hochinteressanter Erlaß des Ministers Perczel herabgelangt, laut welchem die Urteile des Stnhlrichteramtes und des Verwaltungs-Ausschusses aufgehoben und der klageführende katholische Pfarrer angewiesen wurde, seine Forderung im zivilrechtlichen Wege geltend zu machen. Paris, 0. April. Die hier in der me Huffault bestehende jüdische Volksküche hat während der letzten fünf Monate 107276 Portionen verteilt, davon 09000 gratis. Die Küche ist am 14. März geschlossen worden, um am 15. Oktober wieder eröffnet zu werden. m Haag, 9. April. Unsere Königin-Regentin ehrte in der vorigen Woche die hiesige jüdische Alterversorgungs-Anstalt durch einen Besuch. Tie Königin besichtigte das ganze Gebäude: ganz besonders gefiel ihr die Synagoge, welche, wie sie sagte, die alten Leute in den Stand setzt, ihre gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten, ohne daß sie sich Wind und Wetter anssetzen müssen. Bevor sie die Anstalt verließ, übergab Königin Emma der Matrone eine Summe Geldes für den Unterhalt der Hausgenossen. London, 5. April. Tie englischen Tierschutzvereine, die eine sehr lebhafte Bewegung im Sinne ihrer Bestrebungen unterhalten und eben erst wieder eine Petition mit 1200 Unterschriften gegen die Vivisektion dem Minister des Innern überreichten, denunzierten einen Schlächter und dessen Gehilfen, der einen Ochsen „geschächtet" hatte, dem Richter wegen Tierquälerei. Das Verfahren endete jedoch mit der Abweisung der Klage, da meherere Schlächter und Tierärzte übereinstimmend sich dahin anssprachen, daß das „Schächten" keine Tierquälerei sei. * Petersburg, 11. April. (Allerlei). Ein militärisches Begräbnis. Am 15./27. Februar d. Is. wurde in Zarskoie Sielo, einer Vorstadt von Petersburg, ein jüdischer Korporal des kaiserl. Garde-Schützen-Bataillons, Tscherkasskis mit Namen, zur letzten Ruhe gebracht. Das Begräbnis trug einen wahrhaft imposanten Charakter und zeichnete sich vor allem dadurch ans, daß dem Verstorbenen sowohl von seinen Kameraden, als auch von seinen Vorgesetzten die höchsten militärischen Ehren dargebracht wurden. Der Sarg wurde von Offizieren aus dem Hause getragen, unter welchen sich mehrere Edellente befanden, die ihn bis zum jüdischen Friedhof begleiteten. Der Verstorbene stand 38 Jahre im Dienste, in welchen er als Kantonist eingetreten war, (d. h. als junger Mann, der gezwungen wurde, ins Heer einzutreten), nahm an mehreren Feldzügen teil und wurde durch ein St. Georgs- Kreuz ausgezeichnet. Obschon er sein ganzes Leben lang ein frommer Jude war, kam er seinen militärischen Pflichten doch gewissenhaft nach, und seine Tapferkeit wurde von seinen Kameraden und Vorgesetzten in gleicher Weise bewundert und geschätzt. — Eine Namensfrage. Während der letzten Session des Lutzker Distrikt-Gerichtshofs kam auch der merkwürdige Fall zweier Brüder, Jakob und Alexander Fischelew-Tscherkaß gnr Verhandlung; sie wurden beschuldigt, sich nicht-jüdische Namen angeeignet zu haben, um dieselben auf kaufmännischen und anderen Schriftstücken zu gebrauchen. In den Geburts-Registern heißen die beidei: Herren Jankel und Sender, jetzt nennen sie selbst sich stets Jakob und Alexander. Die Angeklagten behaupteten, daß nach der russischen Bibelübersetzung ihre Namen inderthat Jakob und Alexander wären, und daß Jankel und Sender nur Verkleinerungsformen seien, wie Wanka von Iwan. Der Tistriks-Hos hielt diese gelehrte Erklärung jedoch nicht für zufriedenstellend und legte jedem der beiden „Verbrecher" eine Geldstrafe von je 50 Rbl. ans. — Verfolgung jüdischer Hausierer. Etwa hundert jüdische Familien, die in dem Städtchen Bolschoj Tokmak, Prov. Taurien, leben, beschäftigen sich mit dem Hausierhandel und besuchen als Höker die benachbarten deutschen Kolonint. Außer diesen Hausierern besuchen noch etwa 100 jüdische Schneider, Schuhmacher und Hutmacher täglich ihre Kundschaft in den Nachbarorten, um entweder ihre Waren abzuliefern oder neue B.'stellnngen anfzunehmen, wobei sie manchmal die Arbeit gleich an Ort und Stelle verrichten. Der Pristaw (Polizei-Inspektor» hat nun auf Grund des Art. 1171 den Inden verboten, sich selbst innerhalb der Gemarkungen der Kolonien einznfinden. Polizeibeamte wurden an mehreren

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