Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 16 (17.4.1896)
- Date
- 1896-04-17
- Page
- Seite 292 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 292. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 16. Punkten aufgestellt, nur Juden zu verhindern, in den Straßen stehen zu bleiben, und die Kolonisten wurden ulckcr fürchterlichen Strafandrohungen verpflichtet, keinem Inden während der Nacht Obdach zu gewähren. Diese barbarische Anwendung des Art. 1171 mag dem Herrn Pristaw wohl sehr korrekt erscheinen, sie beraubt aber etwa 200 Familien ihres täglichen Brotes. — Jüdische Rekruten wie Berbrecher behandelt. Der Perejaslaner Rekrutiernngs-Hof geht gegen Juden besonders scharf ins Zeug. Da gegen die Ergebnisse der letzten Rekrutierung ein Protest eingereicht wurde, mußten einige von den freiwilligen Rekruten nach Poltawa gehen, itm sich dort noch einmal zu gestellen. Um diese Freiwilligen nur ja gesund und sicher nach ihrem Bestimmungsorte zu bringen, schickte sie der Rekrutierungs-Hos durch Etappe ab, und während des Tages wurden sie wie Verbrecher behandelt. Anstatt die Entfernung in zwei Tagen zurückzulegen, brauchte die Etappe nicht weniger als 14 Tage, und die unglücklichen jungen Männer lernten während dieser Zeit fünf russische Gefängnisse gründlich kennen. — Ungiltigkeitserklärung einer städtischen Ernennung. Der Stadtrat von Nman hat unlängst beschlossen, den Inden Dowinaß als Sachverständigen zu wählen. Das Provinzial-Amt für städtische Angelegenheiten hob diesen Beschluß des Stadtrates auf, weil nach der neuen Städteordnnng Juden nicht das Recht haben, für städtische Ehrenämter gewählt zu werden. -V Jerusalem, 13. April. Vor einiger Zeit ivurde berichtet, daß ein griechischer Missionar in Jerusalem, infolge des Verschwindens eines türkischen Kindes, die blödsinnige Ritualmord-Anklage gegen die Juden erhob. Der Missions- Obere schrieb hernach an den „Habazeleth": „Sie können versichert sein, daß dieses Individuum mit uns keinerlei Verbindung hat, und daß die Legende vom Ritnalmord uns ebenso widersinnig erscheint wie Ihnen, da wir fest davon überzengt sind, daß solche Thaten Ihrem Glauben und Ihren religiösen Gefühlen durchaus entgegengesetzt sind. Wenn der übelwillige Verleumder zu unserer Mission gehört hätte, würde ich ihn schon längst bestraft haben, wie er es verdient." * Aus den Gemeinden. Versetzt: Herren S. Schreiber von Grätz nach Könitz; — M. Slodki von Oberramstadt nach Pirmasens. — Vakanzen: Dirschau. Bald. sem. geb. L. K. Sch. ix. 2000, für Geflügel-Schech. 300 Mk. u. Nbk. — B euthen berschl. Bald, musik. u. gesangl. geb. 1. K. Fix. 3000 steig, bis auf 3600 Mk. u. Nbk. — Crumstadt bei Darmftadt. Sof. gepr. Rl. K. Sch. Fix. 500 Mk., Nbk. ca. 250 Mk., fr. Wohn. u. Heiz. Meld. an A. Barchfeld. — Bischofstein in Ostpr. Zum 1. 5. Rl. K. Sch. Fix. 500, Nbk. ca. 300 Mk. Meld. an I. L. Rosenstein. — Meudt (Nassau) Sof. sem. geb. Rl. K. Sch. Fix. 700, Nbk. 2-300 Mk. Reisek. dem Gew. Meld. an Heimann Stern. — Zinten, Ostpreuß. Sof. Rl. K. Sch. Fix. 800, Nbk. ca. 400 Mk. — Weisenau bei Mainz. Rl. K. Sch. Fix. 400, Nbk. 400 Mk. u. fr. W. — Sim mern. Sof. Rl. K. Sch. Einkommen 11—1200 Mk., fr. möbl. Wohn. u. Heiz. Meld. an Ad. Emannel. Aus dem Leserkreise. * Lindcnbänmc vor einer Synagoge. Dem Herrn I. P., Romansweiler (Elsaß) möge Folgendes zur Antwort dienen: In Dietrichs „Vollst. Lexikon der Gärtnerei und Botanik" Berlin 1810, Band X, wird auf S. 34, Nr. 3 über die tilia europea, unsere Linde, folgende Schilderung mitgeteilt: „Dieser allgemein beliebte Baum, welcher in Böhmen, Kärnthen und in Deutschland wächst, erreicht ein hohes Alter und in günstigem Boden eine bewunderungswürdige Größe, sowohl in Aesten als im Stamme. . . ." Nach dem Schulchan-Aruch O. Chaim § 150, Abs. 2, soll die Synagoge, soweit es in der Macht der israelitischen Gemeinde liegt, das höchste Gebäude unter den übrigen Häusern der Stadt bilden. Nach Abs. 4 daselbst müssen die Nachbaren bei ihrem Baue an der Lichtseite der Synagoge eine größere Entfernung, als die sonst nach dem mosaiischen Kanon vorgeschriebene, einhalten. Ans diesen beiden Vorschriften beruht also das in manchen Orten sich eingebürgerte Verbot, Lindenbäume, die bewunderungswürdig groß und ästenreich werden, im Synagogenhof zu pflanzen. Selbstverständlich ist hier nicht nur die Linde gemeint, sondern dergleichen Bäume, die die Möglichkeit nicht ausschließen, durch ihr Wachstum einst die Synagoge an Höhe zu iiberragen und deren Helle durch starke, dichte Ausbreitung der Aeste zu benachteiligen. Hingegen kann man diese Sitte nicht etwa damit begründen, daß durch das Wandeln unter den Linden im Synügogenhof derselbe dann nach dem Talmud Megillah 2811 profanisiert bezw. entweihet würde. Nach M. Abraham § 1541 ist es nur dann der Fall, wenn der Garten an der Ostseite der Synagoge, :c. an der Seite der heiligen Lade sich befindet. Rabb. Dr. Aschkanaze, Straßbnrg (Els.>. * Noch einmal die Hagadah. In meiner Antwort in Nr. 14 der „Allgemeinen Israelitischen Wochenschrift" besindet sich eine Ungenanigkeit, durch deren Berichtigung der Widerspruch zwischen Raschi und Abarbanel gehoben wird. Den Satz: „Raschi meint n. s. w" hatte ich in hebräischer Schrift eingesandt. In der Wochenschrift aber steht er in der Uebersetznng. Nun spricht aber Raschi nicht von Nichtjnden, wie es in der Nebersetzling heißt; sondern er gebraucht den Ausdruck: „Ruchaus hatumoh“, welchen man besser übersetzt: Unreine Geister, Dämonen, Nachtgeister und dergleichen. In einer älteren Ausgabe gebraucht Raschi anstatt „Ruchaus hatumoh“ — das Wort: „Hascheidim", böse Geister. Raschi kann also keinesfalls gemeint haben, daß man ans Flwcht vor den Nichtjuden die Hagadah in chaldäischer Sprache begann. A. Gottschalk, Esenz (Ostfriesland). Briefkasten. Unter Nachnahme wird die nächste Nummer unseres Blattes an die geehrten Expeditions-Abonnenten gesandt. Um Unterbrechungen in der Znsendnng zu vermeiden, bitten wir, die Bezugsgebühr pro II. Ouartal (Mk. 2,—) entweder bis Donnerstag einznsenden oder unsere Nachnahmesendung zn honorieren. Die Expedition, Berlin 57. Alle für die Redaktion bestimmten Sendungen bitten wir nach Postamt 18. (i"n) an die Adresse unseres Redakteurs zll richten. ikfmitii>inUicl>a- Redakteur: A. üeuin, Berlin. — Bering: Siegfried Croubach, Berlin XV. 57. — Druck: Arthur Schalem, Berlin C, Roßslr. 3.